ePRTR

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Siehe hierzu auch PRTR HowTos und Anleitungen - BUBE-Online.


Was bedeutet ePRTR?

ePRTR: elektronisches Pollutant Release and Transfer Register (Elektronisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister)

ePRTR ist ein DV-System zur jährlichen Datenerfassung, Plausibilitätsprüfung und Veröffentlichung PRTR sowie Berichterstattung zum E-PRTR an die EU.

In der 3. VKoopUIS-Projektgruppensitzung (Vereinbarung über die Kooperation von Umweltinformtionssystemen) "Elektronisches PRTR" am 22.01.2007 in Bonn haben sich alle Bundesländer und der Bund zu der Kooperation "Elektronisches PRTR (e-PRTR)" zusammengeschlossen. Die Federführung für das VKoopUIS-Projekt obliegt dem UBA.

Ziel war eine bundeseinheitliche Erfassungssoftware mit dem Namen BUBE-Online (Betriebliche Umweltdatenberichterstattung) zu entwickeln, mit der die Daten des PRTR und die Daten nach 11. und 13. BImSchV online über das Internet erhoben werden können. BUBE-Online ist eine Java- Anwendung, die auf das Struts- und Hibernate-Framework zurückgreift. Die Anwendung steht unter der GPL.

Wie erhält der Betreiber die Zugangsdaten für BUBE-Online?

Die zuständige Behörde stellt dem Betreiber (Nutzer) seine Zugangsdaten zur Verfügung. Jeder Nutzer erhält seine Login-Kennung von der Behörde. Der Nutzer kann mit der Login-Kennung und einer Email Adresse über die Erstanmeldefunktion sein Login initiieren. Das System versendet eine Mail an diese Adresse mit einem Einmal-Passwort. Der Nutzer wird sofort nach dem Login zur Vergabe eines neuen Passwortes aufgefordert.

Meldepflichtige Betreiber, die nicht im System bekannt sind, müssen sich zuerst an die zuständige Behörde wenden, die ihm eine Login-Kennung zuweist. Für das Login bei der BUBE-Offline-Version wird eine einheitliche Login-Kennung vergeben. Das Passwort vergibt der Nutzer selbst.

Werden die Stammdaten vom Betreiber oder von der Behörde eingegeben?

Die Stammdaten zum Betreiber werden grundsätzlich von den zuständigen Behörden in BUBE-Online vorbelegt. In der Regel werden diese Stammdaten von Ihrer zuständigen Behörde auch in das Modul PRTR übernommen, d.h. wenn Sie sich in BUBE-Online mit Ihren Kenndaten (Benutzername und Passwort) anmelden und das Modul zum PRTR starten, sind in der Regel Ihre Stammdaten bereits im PRTR-Modul vorhanden.

Wie sind die Lese- und Schreibrechte in BUBE-Online geregelt?

Alle Beteiligten im Verfahren haben jederzeit Zugriff und damit Sicht auf die Daten. Aber nur der Betreiber hat das Bearbeitungsrecht (Schreibrecht) an den Daten, mit Ausnahme der Daten der Stammdatenverwaltung und der Daten, die das Behördenhandeln betreffen. Hier hat nur die Behörde das Schreibrecht.

Hat der Betreiber das Schreibrecht, dann haben die anderen Parteien (Amt/Sachbearbeiter) zu dieser Zeit nur Leserecht. Nach offizieller Abgabe der Daten durch den Betreiber hat dieser nur noch Leserecht an den Daten. Die zuständige Behörde hat dann Zugriff auf die Behördenfelder (grüne Datenfelder).

In BUBE-Online stellt die Benutzer- und Datenzugriffsverwaltung sicher, dass ein Datenzugriff nur durch die Betreiber und die zuständigen Behörden des jeweiligen Landes erfolgen kann.

Sind die Betreiberdaten in BUBE-Online ausreichend gegen Zugriff von außen geschützt?

Die ergriffenen Maßnahmen zum IT-Grundschutz in BUBE-Online sind ausreichend, um die Anforderungen des höheren Schutzbedarfes zu erfüllen. Eine Schutzbedarfsfestellung nach den IT-Grundschutzvorgaben des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) ist vorgenommen worden. Eine IT-Grundschutzzertifizierung nach ISO 27001 wird angestrebt.

Als Grundlage für die verwendeten Standards und Architekturen dienten die Vorgaben des SAGA (Standards und Architektur für E-Government- Anwendungen) in der aktuellen Fassung. Die Betreiberdaten sind in BUBE-Online ausreichend geschützt.

Hat der Betreiber eine Möglichkeit seine Daten nach der Abgabe an das Bundesland noch zu ändern?

Ja, der Betreiber hat die Möglichkeit seine Daten auch nach der Abgabe zu ändern; die Behörde kann jeder Zeit das Schreibrecht wieder zurück an den Betreiber geben, wenn dieser z.B. nachträglich Korrekturen oder Ergänzungen an den Daten durchführen muss. Hierzu muss der Betreiber das Schreibrecht bei seiner zuständigen Behörde anfordern.

Wird es seitens der Behörde eine Information und eine Aufforderung zur Abgabe des PRTR-Berichtes geben?

Es ist bekannt, dass einzelne Bundesländer ihre Betreiber per Post mit einem entsprechenden Schreiben über Vorgehensweise und Abgabe des PRTR-Berichtes und der Meldung nach 13. BImSchV informieren.

Weiterhin ist eine Erinnerung an eine nicht erfolgte Abgabe auf den Funktionsseiten PRTR und 13. BimSchV vorhanden; diese Erinnerung kann auf der Funktionsseite durch die zuständige Behörde ausgelöst werden.