Allgemeine Informationen

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Allgemeine Informationen und FAQ für die Öffentlichkeit

Welche Betriebe kann ich im PRTR-Deutschland finden?

Im PRTR-Deutschland finden Sie diejenigen Betriebe, die einer industriellen Tätigkeit oder Branche angehören, die in Anhang I der E-PRTR-Verordnung der EU genannt ist. Für einzelne Tätigkeiten müssen außerdem bestimmte Produktionskapazitäten überschritten werden, um für das PRTR-Deutschland berichtspflichtig zu sein. Zusätzlich müssen Schadstoffe, die in Anhang II der E-PRTR-Verordnung genannt sind, in Mengen größer der in Anhang II genannten Emissionsschwellenwerte in Luft, Wasser oder Boden freigesetzt werden oder in externe Kläranlagen verbracht werden. Oder es müssen Abfälle in Mengen größer 2 Tonnen pro Jahr für gefährliche Abfälle oder größer 2000 Tonnen pro Jahr für nicht gefährliche Abfälle verbracht werden. Diese zahlreichen Schwellenwerte sollen dafür sorgen, dass nur große Industriebetriebe im PRTR-Deutschland enthalten sind, die einen bedeutenden Teil zur Emission von Schadstoffen oder Verbringung von Abfällen beitragen.

Welche Schadstoffe sind im PRTR-Deutschland enthalten?

Im PRTR-Deutschland sind 91 Schadstoffe enthalten, die in Anhang II der E-PRTR-Verordnung aufgelistet sind. Zu diesen Schadstoffen zählen neben den Klimagasen (z.B. Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4), Lachgas (N2O)) klassische Luftschadstoffe (z.B. Stickoxide), Schwermetalle, chlorhaltige organische Stoffe, sonstige organische Verbindungen und sonstige Verbindungen.

Welche Branchen sind im PRTR-Deutschland enthalten?

Im PRTR Deutschland sind diejenigen Branchen (auch "industrielle Tätigkeiten" genannt) enthalten, die in Anhang I der E-PRTR-Verordnung enthalten sind. Dazu zählen der Energiesektor, die Herstellung und Verarbeitung von Metallen, die Mineral verarbeitende Industrie, die Chemische Industrie, die Abfall- und Abwasserbewirtschaftung, die Be- und Verarbeitung von Papier und Holz, die Intensive Viehhaltung und Aquakultur, Tierische und Pflanzliche Produkte aus dem Lebensmittel- und Getränkesektor sowie sonstige Industriezweige.

Siehe auch: Industriebranchen, Schadstoffe und Abfall

Für die ebenfalls im PRTR enthaltenen Emissionen aus diffusen Quellen ergeben sich weitere "Branchen", die jeweils genannt sind. Weitere Informationen zu Emissionen aus diffusen Quellen

Wie gelangen die Daten in das Register?

Die PRTR-Daten müssen von den Betreibern der berichtspflichtigen Betriebseinrichtungen an ihre zuständigen Behörden in den Ländern berichtet werden. Dies erfolgt online über das Datenerfassungssystem BUBE-Online (Betriebliche Umweltdaten BerichtErstattung) http://www.bube.bund.de. Die Daten aus den Ländern werden gebündelt und an das Umweltbundesamt berichtet. Das Umweltbundesamt stellt die Daten einerseits in das nationale Register, das PRTR-Deutschland ein, andererseits leitet es die Daten an die EU für das Europäische PRTR (E-PRTR) weiter. In Deutschland erfolgt dieser gesamte Berichtsprozess online im Internet mit dem Erfassungssystem BUBE-online (Betriebliche Umweltdatenberichterstattung). Die Betreiber erhalten eine persönliche Login-Kennung und Passwort und geben ihre Daten online in BUBE ein. Wenn die Dateneingabe abgeschlossen ist und der Betreiber die Daten an die Behörde "versendet" hat, wird die zuständige Behörde automatisch informiert und erhält nun ihrerseits über ihre Kennung Zugang zu den Daten des Betreibers, für den sie zuständig ist. Der geprüfte Länderdatensatz wird anschließend ebenfalls über BUBE-Online ans Umweltbundesamt berichtet.

Mit dieser medienbruchfreien Methode, die im Rahmen einer Kooperation gemeinsam von Bund, Ländern und Industriebetrieben entwickelt wurde, wird ein Beitrag zum Bürokratieabbau geleistet. Mit BUBE-online werden neben PRTR noch weitere Berichtspflichten (11. BImSchV - Emissionserklärung und 13. BImSchV - Großfeuerungsanlagen) abgedeckt. Das Entwicklungsprojekt war Teil der E-Government 2.0 Initiative der Bundesregierung.

Wie aktuell sind die Daten?

Die Berichterstattung für das PRTR erfolgt jährlich. Das erste Berichtsjahr war 2007. Die Daten für das Berichtsjahr 2007 müssen zum 30.06.2009 an die EU berichtet werden und gleichzeitig im PRTR-Deutschland eingestellt sein. Für die folgenden Berichtsjahre sind die Daten bereits 15 Monate nach Ende des jeweiligen Berichtsjahres (d.h. zum 31.03.) an die EU zu berichten und ins nationale Register einzustellen.


Zeitschema der PRTR-Berichterstattung

Für das erste PRTR-Berichtsjahr 2007, konnten gemäß PRTR-Gesetz (SchadRegProtAG) die Übergangsvorschriften des § 8 angewendet werden. Für die PRTR-Berichterstattung ab dem Berichtsjahr 2008 gelten die regulären Fristen. Die Frist für die nächste Abgabe der PRTR-Berichte vom Betreiber an die zuständige Behörde ist demnach der 31.05.2009 (§ 3 Absatz 2 SchadRegProtAG). Diese Frist kann im Einzelfall auf Antrag des Betreibers von der zuständigen Behörde bis zum 30.06.2009 verlängert werden. Der hierzu notwendige Antrag muss bis spätestens zum 30.04.2009 gestellt werden. Die zuständigen Behörden übermitteln die Daten für das Berichtsjahr 2008 bis zum 31.12.2009 an das Umweltbundesamt (§ 5 Absatz 1 SchadRegProtAG). Das Umweltbundesamt stellt die Daten gemäß § 2 Absatz 4 (SchadRegProtAG) spätestens zum 31.03.2010 in das nationale Register. Parallel dazu übermittelt das Umweltbundesamt die Daten ebenfalls bis spätestens zum 31.03.2010 gemäß Artikel 7 der E-PRTR-VO (VO 166/2006/EG) an die EU-Kommission.

Wie häufig wird berichtet?

Zeitschema der PRTR-Berichterstattung

Die Berichterstattung für das PRTR erfolgt einmal pro Jahr. Dabei müssen die Betreiber bis zum 31.05. des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres ihre Daten an die zuständige Landesbehörde übermitteln. Spätestens 15 Monate nach dem Ende des Berichtsjahres (31.03.) stellt das Umweltbundesamt die Daten in das nationale Register und übermittelt die Daten an die EU-Kommission. Für das erste Berichtsjahr 2007 konnten gemäß PRTR-Gesetz (SchadRegProtAG) die Übergangsvorschriften des § 8 angewendet werden. Für alle nachfolgenden Berichtsjahre gelten die regulären Fristen.


Wie wird die Qualität der Daten geprüft?

Gemäß Artikel 9 der E-PRTR-Verordnung der EU sind die Betreiber und die zuständigen Behörden in unterschiedlicher Weise in die Qualitätssicherung und -bewertung eingebunden. Die Betreiber müssen für jede Betriebseinrichtung, für die berichtet werden muss, die Qualität der übermittelten Informationen gewährleisten. Die zuständigen Behörden prüfen die Qualität der von den Betreibern übermittelten Daten insbesondere im Hinblick auf Vollständigkeit, Kohärenz und Glaubwürdigkeit. Für die Qualitätssicherung ist im PRTR demnach primär der Betreiber, aber auch die zuständige Behörde zuständig. Die Prüfung durch die Behörden könnte zum Beispiel anhand folgender Daten vorgenommen werden.

  • der bei der zuständigen Behörde im Rahmen von Genehmigungsverfahren und Überwachung vorliegenden Daten,
  • der von den Betriebseinrichtungen an die zuständigen Behörden übermittelten Daten aus der Eigenüberwachung,
  • von Informationen, die durch das EMAS vorliegen.

Die Art und Weise der Überprüfung ist folglich nicht konkret vorgegeben. Eine Überprüfung kann, muss aber nicht immer anhand der oben angegebenen Vergleichsgrößen erfolgen, wenn es eine angemessene andere Überprüfung gibt. In den Fällen, in denen es Abweichungen, Unsicherheiten oder Zweifel gibt, kann von den zuständigen Behörden Klärung und Richtigstellung von den Betriebseinrichtungen verlangt werden kann.

Bedeuten hohe Emissionen auch schlechte Umweltstandards?

Bei der Bewertung der Daten zu Freisetzungen (Emissionen und Verbringungen ist zu beachten, dass diese Daten unabhängig von der Größe eines Betriebes sind. Daher kann ein großer Betrieb mit einer hohen Produktionskapazität hohe Emissionen aufweisen, obwohl moderne Umwelttechnik mit hohen Reinigungsleistungen installiert ist und optimierte Produktionsprozesse realisiert werden.

Im Gegensatz dazu kann ein kleinerer Betrieb aufgrund geringerer Produktionskapazitäten niedrige Emissionen aufweisen, obwohl die eingesetzte Technik nicht mehr auf dem allerneuesten Stand ist.

Die grundsätzliche Schlussfolgerung "Hohe Emissonen = schlechte Umweltstandard" ist nicht zulässig. Gesicherte Aussagen zu möglicherweise schlechten Umweltstandards erfordern daher immer eine Einzelfallbetrachtung.

Sind die berichteten Emissionen genehmigt?

Die Industriebetriebe in Deutschland sind bezüglich ihrer Emissionen und Abfälle grundsätzlich im Besitz gültiger behördlicher Genehmigungen und werden hinsichtlich der Einhaltung der Auflagen regelmäßig überwacht.

Industriebetriebe unterliegen in Deutschland bezüglich ihrer Emissionen in die Luft dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und seinen Verordnungen, bezüglich ihrer Abwassereinleitungen dem Wasserhaushaltsgesetz, den Landeswassergesetzen und der Abwasserverordnung mit ihren 57 branchenbezogenen Anhängen. Darin sind strenge Emissionsgrenzwerte für Schadstofffreisetzungen in Luft und Wasser vorgeschrieben, die zur Grundlage von Genehmigungen und Erlaubnissen gemacht werden.

Ich kann einen mir bekannten Betrieb im PRTR-Deutschland nicht finden. Warum?

Ein Betrieb ist nur dann für das PRTR-Deutschland berichtspflichtig, wenn er bestimmte Kriterien erfüllt:

  • Der Betrieb muss eine Tätigkeit laut Anhang I der E-PRTR-Verordnung ausüben.
  • Der Betrieb muss einen bestimmten Kapazitätsschwellenwert laut Anhang I der E-PRTR-Verordnung überschreiten.

Erfüllt der Betrieb diese beiden Kriterien, ist er grundsätzlich PRTR-berichtspflichtig. Tatsächlich muss der Betrieb aber erst dann berichten, wenn er zusätzlich eines oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllt:

  • Der Betrieb setzt mindestens einen Schadstoff aus Anhang II der E-PRTR-Verordnung in Luft, Wasser oder in den Boden frei, und zwar in Mengen oberhalb eines in Anhang II der E-PRTR-Verordnung genannten Schwellenwertes.
  • Der Betrieb verbringt mit dem Abwasser mindestens einen Schadstoff aus Anhang II der E-PRTR-Verordnung außerhalb der Betriebseinrichtung, und zwar in Mengen oberhalb eines in Anhang II der E-PRTR-Verordnung genannten Schwellenwertes. Dabei ist es unerheblich, ob das Abwasser über die Kanalisation abgeleitet wird oder hierfür andere Transportmittel (z.B. ein Tanklastzug) verwendet werden.
  • Der Betrieb verbringt nicht-gefährliche oder gefährliche Abfälle außerhalb der Betriebseinrichtung, und zwar in Mengen von mehr als
    • 2000 Tonnen/Jahr für nicht-gefährliche Abfälle,
    • 2 Tonnen/Jahr für gefährliche Abfälle.

Diese Kriterien sind so gewählt, dass mit einem angemessenen Aufwand die Hauptverursacher von Schadstofffreisetzungen und Verbringungen sowie der Großteil der mengenmäßig zu erwartenden Emissionen und Verbringungen vom PRTR-Deutschland erfasst werden.

Wenn ein Ihnen bekannter Betrieb fehlt könnte dies daran liegen, dass die oben genannten Kriterien nicht erfüllt sind.

Warum sind im Register keine Atom- / Kernkraftwerke (AKW) aufgeführt?

Im Register sind nur diejenigen Betriebe aufgeführt, die einer in Anhang I der EU-Verordnung Nr. 166/2006 (E-PRTR-VO) aufgeführten industriellen Tätigkeit oder besser: Branche zugeordnet werden können und einen bestimmten Emissionsschwellenwert überschreiten. Dazu gehören in der Branche 1, dem Energiesektor, nur die "Wärmekraftwerke und andere Verbrennungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von [mehr als] 50 Megawatt (MW)". Auch unter den Schadstoffen in Anhang II der E-PRTR-Verordnung findet sich keine Strahlung.

Warum wird der englische Begriff "Pollutant Release and Transfer Register" (PRTR) verwendet?

PRTR heißt auf englisch "Pollutant Release and Transfer Register". Die Abkürzung "PRTR" wird international seit Langem für diese Art von Register verwendet und hat sich dadurch eingebürgert. Das PRTR beruht auf dem "PRTR-Protokoll" der UN-ECE ("Protokoll über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister"), das Deutschland im August 2007 ratifiziert hat. In den deutschen Übersetzungen des PRTR-Protokolls, der EU-Verordnung zum "PRTR" E-PRTR-Verordnung sowie im deutschen PRTR-Gesetz wird der Begriff "Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister" verwendet. Überlegungen gehen derzeit in die Richtung, dem "PRTR" einen völlig neuen Namen zu geben - vorläufig wird man das Register jedoch auch in Deutschland "PRTR", "Schadstoffregister" oder "Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister" nennen. Die genannten Dokumente finden Sie in der Rubrik "Dokumente" unter "Rechtliche Dokumente".


Sind hohe Emissionen eines Betriebes eine akute Gefahr für die Umwelt?

Zur Beurteilung einer akuten Umweltgefährdung ist weniger die Höhe der Schadstofffreisetzungen (= Emissionen) z.B. eines Luftschadstoffs wichtig, sondern vielmehr die Höhe der Immissionen dieses Luftschadstoffs in die Umwelt an einem Ort, d.h. der Eintrag über die Luft z.B. in den Boden. Die Höhe der Immissionen wird dabei von vielfältigen Faktoren beeinflusst (z.B. metereologische Verhältnisse).

Aus der Höhe der Emissionen eines Betriebes lässt sich also nicht unmittelbar die Gefährdung der Umwelt ableiten, insbesondere nicht in der unmittelbaren Umgebung eines Betriebes. Sie sind jedoch wichtig als Datengrundlage zur Berechnung von Immissionsszenarien und zur Ableitung entsprechender Maßnahmen des Immissions- und damit Umwelt- und Gesundheitsschutzes.

Gibt es in anderen Staaten auch PRTRs?

weitere PRTRs in anderen Staaten


Auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert das PRTR?

In Deutschland regelt das PRTR-Gesetz (SchadRegProtAG) die Berichterstattung und Veröffentlichung der Daten. Das Gesetz enthält die Bestimmungen über die Errichtung eines nationalen PRTR, die für die Veröffentlichung im nationalen und E-PRTR erforderliche Erhebung und Übermittlung von Informationen, die Geheimhaltung bestimmter übermittelter Informationen, sowie Bußgeldvorschriften und Vorschriften über den Schutz von Informanten im Zusammenhang mit der Verletzung von Vorschriften des Aus- und Durchführungsgesetzes oder der E-PRTR-VO.

Die E-PRTR-Verordnung fordert spezielle Informationen über die Freisetzung von Schadstoffen in Luft, Wasser und Boden und die Verbringung von Abfällen und von in Abwasser enthaltenen Schadstoffen außerhalb des Standortes. Diese Daten müssen von den Betreibern berichtspflichtiger Betriebseinrichtungen berichtet werden.

Das PRTR-Protokoll der UN-ECE spielt in der Praxis eine eher untergeordnete Rolle, obwohl es der Ausgangspunkt der europäischen und deutschen Regelungen ist. Für die Berichterstattung der Daten der Betriebseinrichtungen an die zuständigen nationalen Behörden und weiter an die EU-Kommission sind das PRTR-Gesetz und die E-PRTR-Verordnung relevant.


Wofür werden die Daten des PRTR verwendet?

Das PRTR zielt darauf ab, den öffentlichen Zugang zu Umweltinformationen durch die Schaffung eines kohärenten und integrierten Registers zu verbessern und so ebenfalls zur Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung beizutragen, Entscheidungsträgern, die für ihre Entscheidungen erforderlichen Daten zu liefern und die Beteiligung der Öffentlichkeit an Umweltentscheidungen zu erleichtern.

Ziele des PRTR-Deutschland:

  • Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Umweltfragen und Förderung des Umweltbewußtseins
  • Unterstützung der Öffentlichkeit in ihrem Anspruch auf freien Zugang zu umfassenden Umweltinformationen
  • Wirksamere Beteiligung der Öffentlichkeit an der Entscheidungsfindung im Umweltbereich
  • Verbesserung der Umweltleistung von Unternehmen
  • Monitoring der Situation zu Schadstofffreisetzungen und Abfallverbringungen aus industriellen Tätigkeiten
  • Beobachtung, Ableitung und Bewertung von Trends und Fortschritten bei der Verringerung von Umweltbelastungen
  • Bildung einer Datenbank für Öffentlichkeit, Industrie, Wissenschaft, Versicherungsgesellschaften, Verwaltung, Nichtregierungsorganisationen und anderen Entscheidungsträgern als Unterstützung für Vergleiche und Entscheidungen in Umweltfragen