8c) Behandlung und Verarbeitung von Milch 4BV13

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Vollständige Bezeichnung:
8.c) Behandlung und Verarbeitung von Milch mit einer Aufnahmekapazität von 200 t Milch pro Tag (Jahresdurchschnittswert)

Stellt die Laktose-Herstellung bei Molkereien eine PRTR-Tätigkeit dar oder nicht?
Laktose ist als Milchbestandteil zu definieren. Die Laktose-Herstellung bei Molkereien stellt eine PRTR-Tätigkeit dar und fällt unter die Nr. 8.c) der E-PRTR-VO.

Anlagen nach Nr. 7.32.1EG der 4. BImSchV „Anlagen zur Behandlung oder Verarbeitung von Milch, Milcherzeugnissen oder Milchbestandteilen mit einer Produktionskapazität als Jahresdurchschnittswert von 200 t oder mehr Milch je Tag“ können somit der Nr. 8.c) der E-PRTR-VO und Nr. 6.4.c) der IE-RL zugeordnet werden. .