6.b) Herstellung von Papier und Pappe und sonstigen primären Holzprodukten

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Vollständige Bezeichnung:
6.b) Industrieanlagen für die Herstellung von Papier und Pappe und sonstigen primären Holzprodukten (wie Spanplatten, Faserplatten und Sperrholz) mit einer Produktionskapazität von 20 t pro Tag

Fallen Holzpellets unter „sonstige primäre Holzprodukte“ und sind Anlagen zur Herstellung von Holzpellets somit nach Nr. 6.b) der E-PRTR-VO berichtspflichtig ?

Bewertung: Holzpellets werden, bis auf wenige Ausnahmen, ausschließlich ohne Hilfsmittel (z.B. Bindemittel) unter hohem Druck hergestellt. Relevante Freisetzungen von Schadstoffen in die Umweltmedien oder ein Anfall von gefährlichen Abfällen sind bei dieser Herstellung von Pellets nicht zu erwarten.

Im Vergleich zur Herstellung von Holzpellets erfolgt die Herstellung von sonstigen primären Holzprodukten, wie Faserplatten und Spanplatten unter Zusatz von Stoffen, die zu einer Freisetzung von Schadstoffemissionen und einem Anfall von gefährlichen Abfällen führen können. Holzfaserplatten werden u.a. im sogenannten Nassverfahren hergestellt und bedürfen einer anschließenden Trocknung. Die Abwasserverordnung sowie die TA Luft stellen Emissionsanforderungen an diese Produktionsverfahren. Die unter der Aufzählung „sonstige primäre Holzprodukte“ genannten Holzprodukte wie Spanplatten, Faserplatten und Sperrholz zeichnen sich durch einen ähnlichen Herstellungsprozess und Produktionsverlauf aus. Eine Vergleichbarkeit der Herstellungsverfahren von Holzpellets und den genannten Holzprodukten (Spanplatten, Faserplatten und Sperrholz) ist nicht gegeben. Holzpellets sind deshalb nicht in die Auflistung „sonstige primäre Holzprodukte“ mitaufzunehmen.

Fazit: Eine PRTR-Berichtspflicht kann nach Nr. 6.b) der E-PRTR-VO jedoch in Ausnahmefällen eintreten, wenn Holzpellets unter Zusatz von Hilfsmittel (z.B. Binde-, Klebemittel) hergestellt werden, der angegebene Kapazitätsschwellenwert überschritten und mindestens einer der in Anhang II der E-PRTR-VO genannten Schadstoffe in Mengen oberhalb des jeweiligen dort aufgeführten Schwellenwertes freigesetzt bzw. in Abwasser verbracht wird, oder Abfälle oberhalb der vorgegebenen Mengenschwellen entsorgt werden.

(eingestellt im Mai 2011)

Die Nr. 6.b) der E-PRTR-VO enthält eine beispielhafte Aufzählung für sonstige primäre Holzprodukte (wie Spanplatten, Faserplatten und Sperrholz).
  1. Fallen darunter auch Tischlerplatten und Multiplex-Platten?
  2. Zählen auch Anlagen zur Herstellung von Karton zu den E-PRTR-Anlagen nach Nr. 6.b)?

Die Frage 2) ergibt sich, da in Nr. 6.2.1EG der 4. BImSchV ("Anlagen zur Herstellung von Papier, Karton oder Pappe mit einer Produktionskapazität von - 20 t oder mehr je Tag") Karton explizit neben Papier und Pappe genannt ist, was bei der Nr. 6.b) der E-PRTR-VO nicht der Fall ist.

zu 1):

Bezieht man "primären Holzprodukte" auf die Verarbeitung von weitgehend naturbelassenem oder nur mechanisch bearbeitetem (sägen, hacken, hobeln ...) Holz, in einer "ersten Veredlungsstufe", so ist die Herstellung von Tischler- und Multiplex-Platten der Nr. 6.b) der E-PRTR-VO zuzuordnen. Dies spricht für die Zielsetzung des PRTR, möglichst vielfältige, große (< 20 t/Tag) Holzverarbeitungsanlagen zu erfassen, die auch durch Rohstofflagerung, den eventuellen Einsatz von Binde- oder Beschichtungsmitteln und Trocknungsanlagen sowie die Abfallsammlung eine besondere Umweltrelevanz haben können.

zu 2):

Die Formulierung Nr. 6.b) der E-PRTR-VO "Industrieanlagen für die Herstellung von Papier und Pappe und sonstigen primären Holzprodukten (wie Spanplatten, Faserplatten und Sperrholz)" verwendet den Oberbegriff "primäre Holzprodukte" für alle (erfasst auch Papier und Pappe!) explizit, aber nicht abschließend genannten Produkte. Insofern ist die Einbeziehung von Karton nur konsequent.

Auch die Definitionen von Papier, Karton und Pappe bestätigen die Meinung, dass die Herstellung von Karton von der Tätigkeit 6.b) erfasst ist (siehe Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (http://www.tis-gdv.de/tis/verpack/papier/begriffe/begriffe.htm):

Karton: Flächiger, im Wesentlichen aus Fasern meist pflanzlicher Herkunft bestehender Packstoff, der hinsichtlich der flächenbezogenen Masse (150 g/m² bis 600 g/m²) sowohl in das Gebiet der Papiere als auch in das der Pappen hineinreicht.

Hier sei auch auf die FAQs der EU-Kommission (http://ec.europa.eu/environment/archives/air/stationary/ippc/general_guidance.htm) zu dem IVU-Tätigkeiten auf die Frage "What is meant by "board” in Annex I activity 6.1(b)?" (nur in der engl. Sprachfassung verfügbar) verwiesen. Der Begriff "board" wird mit "cardboard" präzisiert – und beide Begriffe werden im Deutschen sowohl mit "Karton" als auch "Pappe" übersetzt.