1f) Herstellung von Kohleprodukten und festen, rauchfreien Brennstoffen 4BV13

Aus wikiopenprtr
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Vollständige Bezeichnung:
1.f) Anlagen zur Herstellung von Kohleprodukten und festen, rauchfreien Brennstoffen

Wie ist der Begriff der Nr. 1.f) der E-PRTR-VO "feste, rauchfreie Brennstoffe" definiert? Welche Brennstoffe fallen darunter?
"Feste, rauchfreie Brennstoffe" ist die deutsche Übersetzung des englischen Begriffs "solid smokeless fuel" der E-PRTR-Tätigkeit Nr. 1.f) der E-PRTR-VO. Der englische Begriff "solid smokeless fuel" wird im Dictionary of Mining, Mineral and Related Terms (compiled and edited by the Staff of the U.S. Bureau of Mines, Second Edition, U.S. DEPARTMENT OF THE INTERIOR 1996 http://www.infomine.com/dictionary/) wie folgt übersetzt: "ist ein fester Brennstoff wie Koks, der vergleichsweise keinen Rauch bei der Verbrennung in einem offenen Rost hervorbringt. Siehe auch Anthrazit/Steinkohle, Brikett, Koks."

Da die Herstellung von Koks unter die Tätigkeit 1.d) "Kokereien" fällt, müssten mit "festen, rauchfreien Brennstoffen" in diesem Zusammenhang hauptsächlich die Brikettieranlagen (Anlagen zum Brikettieren von Braun- oder Steinkohle) gemeint sein.

Anlagen nach Nr. 4.6 Sp. 1 der 4. BImSchV "Anlagen zur Herstellung von Ruß" sind teilweise der Nr. 1.f) der E-PRTR-VO zugeordnet. Sind Anlagen, bei denen als Ausgangsstoff Kohle statt Kohlenwasserstoffe eingesetzt wird für das PRTR zu berücksichtigen? Gibt es solche Anlagen überhaupt?
Im Nationalen Inventar sind Anlagen dieser Art bisher nicht bekannt.

Sind Holzkohlenmeiler Anlagen im Sinne von PRTR und stellen diese feste, rauchfreie Brennstoffe her? Wird mit (oft handwerklich betriebenen) Holzkohlenmeilern eine PRTR-Tätigkeit durchgeführt?
Holzkohle (engl. charcoal oder char) fällt nicht unter die o.a. Definition von "festen, rauchfreien Brennstoffen" (siehe erste Frage). Demnach unterliegen Holzkohlenmeileranlagen nicht der Nr. 1.f) der E-PRTR-VO.