1e) Mahlen von Kohle 4BV13

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Vollständige Bezeichnung:
1.e) Anlagen zum Mahlen von Kohle mit einer Kapazität von 1 t pro Stunde

Bei welchen industriellen Tätigkeiten finden Anlagen zum Mahlen von Kohle ihren Einsatz und welcher Nr. der 4. BImSchV können sie zugeordnet werden?

Bei der Nr. 1.e) der E-PRTR-VO handelt es sich um eine neue PRTR Tätigkeit. "Anlagen zum Mahlen von Kohle" werden üblicherweise bei Kohlekraftwerken oder anderen Kohle einsetzenden Feuerungsanlagen eingesetzt, weiterhin bei der Zementherstellung, der Herstellung von Kohlenstoff oder Elektrographit sowie bei der Herstellung von organischen Grundstoffen und Chemikalien eingesetzt. Sie werden in Deutschland der Nr. 1.9V der 4. BImSchV "Anlagen zum Mahlen oder Trocknen von Kohle mit einer Kapazität

von 1 Tonne oder mehr je Stunde" zugeordnet.

Als Anlagenteil oder Nebeneinrichtung können sie auch Teil einer gemeinsamen Anlage sein, die unter eine andere Nr. der 4.BImSchV fällt, z.B. als Teil einer Feuerungsanlage nach Nr. 1.1EG der 4. BImSchV ("Anlagen zur Erzeugung von Strom, Dampf, Warmwasser, Prozesswärme oder erhitztem Abgas durch den Einsatz von Brennstoffen in einer Verbrennungseinrichtung (wie Kraftwerk, Heizkraftwerk, Heizwerk, Gasturbinenanlage, Verbrennungsmotoranlage, sonstige Feuerungsanlage), einschließlich zugehöriger Dampfkessel, mit einer Feuerungswärmeleistung von 50 MW oder mehr").