.2a) Röst- oder Sinteranlagen für Metallerz

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Vollständige Bezeichnung:
2a) Röst- und Sinteranlagen für Metallerz, einschließlich sulfidischer Erze

Anlagen nach Nr. 3.1 Sp.1 der 4. BImSchV "Anlagen zum Rösten (Erhitzen unter Luftzufuhr zur Überführung in Oxide), Schmelzen oder Sintern (Stückigmachen von feinkörnigen Stoffen durch Erhitzen) von Erzen" sind der Nr. 2a) der E-PRTR-VO zugeordnet.

Wird für das PRTR nur Rösten oder Sintern berücksichtigt, und reines Schmelzen ist davon ausgenommen?

Reines Schmelzen ist von der Nr. 2a) der E-PRTR-VO ausgenommen. Der Begriff "[to] sinter" der englischen Sprachfassung der E-PRTR-VO bedeutet: "to cause to become a coherent mass by heating without melting" (Merriam Webster Online); das bedeutet, dass auch der englische Begriff "to sinter” das Schmelzen nicht umfasst.