Klärschlamm

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Klärschlamm

Ist beim PRTR über Klärschlamm, der in die Landwirtschaft verbracht wird, zu berichten? Und wenn ja, als was, nicht gefährlicher Abfall?
(A) Klärschlamm, der außerhalb des Standortes auf landwirtschaftlichen Flächen ausgebracht wird, ist im PRTR als Verbringung nicht gefährlicher Abfall zur Verwertung (R) außerhalb des Standortes zu melden, wenn die Menge von 2000 t/Jahr überschritten wird.

Ein Beispiel hierzu ist im E-PRTR-Leitfaden der EU, Anhang 6, S. 138 ff. zu finden.