Klärschlamm
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Ist beim PRTR über Klärschlamm, der in die Landwirtschaft verbracht wird, zu berichten? Und wenn ja, als was, nicht gefährlicher Abfall? | |||
Klärschlamm, der außerhalb des Standortes auf landwirtschaftlichen Flächen ausgebracht wird, ist im PRTR als Verbringung nicht gefährlicher Abfall zur Verwertung (R) außerhalb des Standortes zu melden, wenn die Menge von 2000 t/Jahr überschritten wird.
Ein Beispiel hierzu ist im E-PRTR-Leitfaden der EU, Anhang 6, S. 138 ff. zu finden.
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