Klärschlamm: Unterschied zwischen den Versionen
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|Klärschlamm, der außerhalb des Standortes auf landwirtschaftlichen Flächen ausgebracht wird, ist im PRTR als Verbringung nicht gefährlicher Abfall zur Verwertung (R) außerhalb des Standortes zu melden, wenn die Menge von 2000 t/Jahr überschritten wird. | |Klärschlamm, der außerhalb des Standortes auf landwirtschaftlichen Flächen ausgebracht wird, ist im PRTR als Verbringung nicht gefährlicher Abfall zur Verwertung (R) außerhalb des Standortes zu melden, wenn die Menge von 2000 t/Jahr überschritten wird. | ||
Ein Beispiel hierzu ist im [[media:EU-PRTR-Leitfaden_de.pdf|E-PRTR-Leitfaden der EU]], Anhang 6, S. 138 ff. zu finden. | Ein Beispiel hierzu ist im [[media:EU-PRTR-Leitfaden_de.pdf|E-PRTR-Leitfaden der EU]], Anhang 6, S. 138 ff. zu finden. | ||
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Version vom 2. September 2013, 13:00 Uhr
Klärschlamm
Ist beim PRTR über Klärschlamm, der in die Landwirtschaft verbracht wird, zu berichten? Und wenn ja, als was, nicht gefährlicher Abfall? | |||
Klärschlamm, der außerhalb des Standortes auf landwirtschaftlichen Flächen ausgebracht wird, ist im PRTR als Verbringung nicht gefährlicher Abfall zur Verwertung (R) außerhalb des Standortes zu melden, wenn die Menge von 2000 t/Jahr überschritten wird.
Ein Beispiel hierzu ist im E-PRTR-Leitfaden der EU, Anhang 6, S. 138 ff. zu finden.
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