Emissionsfaktoren

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Emissionsfaktoren in der Intensivtierhaltung

Welche Emissionsfaktoren werden für die Ermittlung der Emissionen aus der Intensivhaltung (Nr. 7a des Anhang I der E-PRTR-VO) im PRTR angewendet?

Wie bereits für das EPER werden auch für das PRTR die NH3- und N2O-Emissionen aus der Tierhaltung mittels im Mai 2008 aktualisierter und bundesweit abgestimmter Emissionsfaktoren-Tierhaltung berechnet.

CO2 aus fossilen Brennstoffen und Industrieprozessen (UBA)

Auf der Internetseite der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) können die Basisemissionsfaktoren abgerufen werden.

Auf der Publikationsseite des Umweltbundesamtes zu Emissionsinventaren finden Sie weitere Informationen:

CO2 aus Biomasse im PRTR

Im E-PRTR-Leitfaden der EU sind keine Anmerkungen und Verweise zur Anrechenbarkeit von CO2-Emissionen aus Biomasse hinterlegt. Die EU-Kommission hat aber zugestimmt, dass für PRTR genauso wie für EPER verfahren wird:

Verfahrensweise zu CO2 aus Biomasse im EPER

Im Zusammenhang mit der Berichterstattung von CO2-Jahresfrachten für das EPER sind gemäß dem EPER-Leitfaden der EU (Kap. 5, siehe Dokumente - EU-Leitfäden) die CO2 Emissionen aus Biomasse und Silos nicht auf die Gesamt-CO2-Emissionen der Betriebseinrichtung anzurechnen.

Verwiesen wird im EPER-Leitfaden auf die "Revised 1996 IPCC Guidelines for National Greenhouse Gas Inventories: Reporting Instructions" (http://www.ipcc-nggip.iges.or.jp/public/gl/invs4.htm). Hierin findet sich die Definition für Biomasse, die folglich auch für die Berichterstattung von CO2-Emissionen für EPER heranzuziehen ist:

"Biomass: Non-fossilised organic material both above ground and below ground, and both living and dead, e.g., trees, crops, grasses, tree litter, roots etc.. When burned for energy purposes, these are referred to as biomass fuels. Biomass fuels also include gases recovered from the decomposition of organic material."

Biomasse unterteilt sich in fest, flüssig und gasförmig (http://www.ipcc-nggip.iges.or.jp/public/gl/guidelin/ch1ri.pdf (S. 1.20)). Zu "fest" zählen Holz/Holzabfälle, Holzkohle und andere feste Biomasse, zu "flüssig" Bioalkohol, Schwefellauge (Schwarzlauge) und zu "gasförmig" Deponiegas und Klärgas. Für die Verbrennung von Rest-Siedlungsabfall bedeutet dies, dass die aus der Verbrennung des nicht biogenen Anteils des Hausmülls stammenden CO2-Emissionen zur Berechnung der CO2-Emissionen heranzuziehen sind. Das UBA gibt für diesen Fall einen Emissionsfaktor von 0,3725 t CO2/t Siedlungsabfall an (Kohlenstoffgehalt 26,18%, davon fossil 40%, Ausbrand 97%). Ebenso ist die Verbrennung von Klärschlamm und Sonderabfall hinsichtlich der anrechenbaren CO2-Emissionen zu betrachten. Emissionsfaktoren für diese beiden Bereiche werden vom UBA mit 0,024 t CO2/tmT Klärschlamm (Kohlenstoffgehalt 30%, davon fossil 2,25%, Ausbrand 97%) für die Klärschlammverbrennung und mit 0,6224 t CO2/t Sonderabfall (Kohlenstoffgehalt 35%, davon fossil 50%, Ausbrand 97%) für die Sonderabfallverbrennung angegeben.

Bezogen auf die Energie ergibt sich daraus für die Verbrennung von Rest-Siedlungsabfall ein Emissionsfaktor von 45,76 t CO2/TJ (bei einem Heizwert Hu von 0,010175 TJ/t Abfall), für die Verbrennung von Klärschlamm ein Emissionsfaktor von 3 t CO2/TJ (bei einem Heizwert Hu von 0,008581 TJ/t Abfall) und für die Sonderabfallverbrennung ein Emissionsfaktor von 41,49 t CO2/TJ (bei einem Heizwert Hu von 0,015 TJ/t Abfall).

Auch für Deponien gilt, dass nur die CO2-Emissionen, die aus nicht-biogenen oder nicht-organischen Abfällen entstanden sind, für EPER zu berichten sind. Nach Schätzungen des UBA sind ca. 98% der CO2-Emissionen aus Deponien biogenen Ursprungs und demnach nicht berichtspflichtig. Die verbleibenden 1-3 % der CO2-Emissionen fallen unter die EPER-Berichtspflicht, falls der Schwellenwert von 100.000.000 kg/Jahr überschritten wird. Nach Schätzungen des UBA wäre für eine Überschreitung des CO2-Schwellenwertes (fossile und biogene CO 2-Emissionen) eine Ablagerung von ca. 800.000 t unbehandelten Hausmüll/Jahr erforderlich. Derart große Deponien sind dem UBA für Deutschland nicht bekannt, so dass für EPER keine CO2-Emissionen aus Deponien berichtet werden dürften.

  • mT: Trockenmasse
  • TJ: Tera Joule (1012)
  • Hu: unterer Heizwert

Hinweis:

Weitere Informatioen zur tabellarischen Aufstellung der abgeleiteten Emissionsfaktoren für CO2 aus Brennstoffen und deren Ergänzung durch Emissionsfaktoren zu Sonderbrennstoffen und Biomasse-Brennstoffen: http://www.umweltbundesamt.de/emissionen/publikationen.htm

(Stand 04.04.2007)

Emissionsfaktoren für Schwermetalle zur Frachtberechnung bei kommunalem Abwasser

Emissionen im Bergbau

Beachten Sie bitte die Hinweise zur Berechnung von PM10-Emissionen im Fragenkatalog zu den PRTR-Tätigkeiten: