Be- und Verarbeitung von Holz und Papier: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 4. August 2011, 11:22 Uhr

6a) Industrieanlagen für die Herstellung von Zellstoff aus Holz oder anderen Faserstoffen

6b) Industrieanlagen für die Herstellung von Papier und Pappe und sonstigen primären Holzprodukten (wie Spanplatten, Faserplatten und Sperrholz)

6c) Industrieanlagen für den Schutz von Holz und Holzprodukten mit Chemikalien


Bitte beachten: Die Antworten sind nach ihrem Status folgendermaßen gekennzeichnet:
(A): abgesicherte Aussage (aus Verordnung (EG) Nr. 166/2006 zum Europäischen PRTR oder aus IVU-RL)
(B): erste Abstimmung bereits erfolgt (abgestimmt mit UBA und Fachgremien)
(C): Vorschlag zur Diskussion (aus unterschiedlichen Quellen)