Be- und Verarbeitung von Holz und Papier: Unterschied zwischen den Versionen

Aus wikiopenprtr
Zur Navigation springen Zur Suche springen
imported>Leve
(Die Seite wurde neu angelegt: „__NOTOC__ [[#6a) "Industrieanlagen für die Herstellung von Zellstoff aus Holz und anderen Faserstoffen" (kein Eintrag)|6a) "Industrieanlagen für die Herstellun...“)
 
imported>Grimm
 
(5 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
 
__NOTOC__
 
__NOTOC__
 +
[[6a) Herstellung von Zellstoff aus Holz oder anderen Faserstoffen|6a) Industrieanlagen für die Herstellung von Zellstoff aus Holz oder anderen Faserstoffen]]
  
[[#6a) "Industrieanlagen für die Herstellung von Zellstoff aus Holz und anderen Faserstoffen" (kein Eintrag)|6a) "Industrieanlagen für die Herstellung von Zellstoff aus Holz und anderen Faserstoffen" (kein Eintrag)]]
+
[[6b) Herstellung von Papier und Pappe und sonstigen primären Holzprodukten|6b) Industrieanlagen für die Herstellung von Papier und Pappe und sonstigen primären Holzprodukten (wie Spanplatten, Faserplatten und Sperrholz)]]
  
[[#6b) "Industrieanlagen für die Herstellung von Papier und Pappe und sonstigen primären Holzprodukten (wie Spanplatten, Faserplatten und Sperrholz) mit einer Produktionskapazität von 20 t pro Tag"|6b) "Industrieanlagen für die Herstellung von Papier und Pappe und sonstigen primären Holzprodukten (wie Spanplatten, Faserplatten und Sperrholz) mit einer Produktionskapazität von 20 t pro Tag"]]
+
[[6c) Industrieanlagen für den Schutz von Holz und Holzprodukten mit Chemikalien|6c) Industrieanlagen für den Schutz von Holz und Holzprodukten mit Chemikalien]]
  
[[#6c) "Industrieanlagen für den Schutz von Holz und Holzprodukten mit Chemikalien mit einer Produktionskapazität von 50 m³ pro Tag|6c) "Industrieanlagen für den Schutz von Holz und Holzprodukten mit Chemikalien mit einer Produktionskapazität von 50 m³ pro Tag]]
 
  
  
{|border=0 cellpadding=3 width=100% style="background-color:#EEE9E9;"
+
<div style="font-size:0.9em;">
 +
{|border=0 cellpadding=3 width=100%
 
|-
 
|-
|colspan=2|'''Bitte beachten:'''
+
|colspan=2 style="background-color:#EEE9E9;"|'''Bitte beachten:''' Die Antworten sind nach ihrem Status folgendermaßen gekennzeichnet:
 
 
Die Antworten sind nach ihrem Status folgendermaßen gekennzeichnet:
 
  
 
|-
 
|-
Zeile 20: Zeile 19:
 
|-
 
|-
 
|width=1 style="background-color:#00CD00;"|
 
|width=1 style="background-color:#00CD00;"|
|'''(B):''' erste Abstimmung bereits erfolgt (abgestimmt mit UBA oder Landesministerien)
+
|'''(B):''' erste Abstimmung bereits erfolgt (abgestimmt mit UBA und Fachgremien)
  
 
|-
 
|-
Zeile 26: Zeile 25:
 
|'''(C):''' Vorschlag zur Diskussion (aus unterschiedlichen Quellen)
 
|'''(C):''' Vorschlag zur Diskussion (aus unterschiedlichen Quellen)
 
|}
 
|}
 
+
</div>
 
 
== 6a) "Industrieanlagen für die Herstellung von Zellstoff aus Holz und anderen Faserstoffen" (kein Eintrag) ==
 
 
 
Kein Eintrag vorhanden.
 
 
 
== 6b) "Industrieanlagen für die Herstellung von Papier und Pappe und sonstigen primären Holzprodukten (wie Spanplatten, Faserplatten und Sperrholz) mit einer Produktionskapazität von 20 t pro Tag" ==
 
 
 
{|border=0 cellpadding=3 width=100%
 
|-
 
|colspan=2 style="background-color:#E8E8E8;"|Die Nr. '''6b)''' der '''E-PRTR-VO''' enthält eine beispielhafte Aufzählung für sonstige primäre Holzprodukte (wie Spanplatten, Faserplatten und Sperrholz).
 
 
 
#Fallen darunter auch Tischlerplatten und Multiplex-Platten?
 
#Zählen auch Anlagen zur Herstellung von Karton zu den E-PRTR-Anlagen nach Nr. '''6b)'''?
 
 
 
Die Frage 2) ergibt sich, da in Nr. '''6.2 Sp.1''' der '''4. BImSchV''' (''"Anlagen zur Gewinnung von Papier, Karton oder Pappe mit einer Produktionsleistung von 20 Tonnen oder mehr je Tag"'') Karton explizit neben Papier und Pappe genannt ist, was bei der Nr. '''6b)''' der '''E-PRTR-VO''' nicht der Fall ist.
 
 
 
|-
 
|width=1 style="background-color:#FF0000;"|
 
|'''zu 1):'''
 
 
 
(C) Bezieht man "primären Holzprodukte" auf die Verarbeitung von weitgehend naturbelassenem oder nur mechanisch bearbeitetem (sägen, hacken, hobeln ...) Holz, in einer "ersten Veredlungsstufe", so ist die Herstellung von '''Tischler- und Multiplex-Platten''' der Nr. '''6.b)''' der '''E-PRTR-VO''' zuzuordnen. Dies spricht für die Zielsetzung des PRTR, möglichst vielfältige, große (< 20 t/Tag) Holzverarbeitungsanlagen zu erfassen, die auch durch Rohstofflagerung, den eventuellen Einsatz von Binde- oder Beschichtungsmitteln und Trocknungsanlagen sowie die Abfallsammlung eine besondere Umweltrelevanz haben können.
 
 
 
|-
 
|width=1 style="background-color:#FF0000;"|
 
|'''zu 2):'''
 
 
 
(C) Die Formulierung Nr. '''6.b)''' der '''E-PRTR-VO''' ''"Industrieanlagen für die Herstellung von Papier und Pappe und sonstigen primären Holzprodukten (wie Spanplatten, Faserplatten und Sperrholz)"'' verwendet den Oberbegriff "primäre Holzprodukte" für alle (erfasst auch Papier und Pappe!) explizit, aber nicht abschließend genannten Produkte. Insofern ist die Einbeziehung von Karton nur konsequent.
 
 
 
Auch die '''Definitionen''' von Papier, '''Karton''' und Pappe bestätigen die Meinung, dass die Herstellung von Karton von der Tätigkeit '''6b)''' erfasst ist (siehe Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (http://www.tis-gdv.de/tis/verpack/papier/begriffe/begriffe.htm):
 
 
 
'''Karton:''' Flächiger, im Wesentlichen aus Fasern meist pflanzlicher Herkunft bestehender Packstoff, der hinsichtlich der flächenbezogenen Masse (150 g/m² bis 600 g/m²) sowohl in das Gebiet der Papiere als auch in das der Pappen hineinreicht.
 
 
 
Hier sei auch auf die FAQs der EU-Kommission (http://ec.europa.eu/environment/ippc/general_guidance.htm) zu dem IVU-Tätigkeiten auf die Frage "What is meant by "board” in Annex I activity 6.1(b)?" (nur in der engl. Sprachfassung verfügbar) verwiesen. Der Begriff "board" wird mit "cardboard" präzisiert – und beide Begriffe werden im Deutschen sowohl mit "Karton" als auch "Pappe" übersetzt.
 
|}
 
 
 
== 6c) "Industrieanlagen für den Schutz von Holz und Holzprodukten mit Chemikalien mit einer Produktionskapazität von 50 m³ pro Tag" ==
 
 
 
{|border=0 cellpadding=3 width=100%
 
|-
 
|colspan=2 style="background-color:#E8E8E8;"|Wie kann Holzschutz definiert werden?
 
 
 
|-
 
|width=1 style="background-color:#FF0000;"|
 
|(C) '''Holzschutz''' umfasst alle Maßnahmen gegen die Zerstörung oder Wertminderung des Holzes. Das Holz soll vor Holzschädlingen und Witterungseinflüssen geschützt werden. Er dient primär nicht dekorativen Zwecken. Holz kann zum Schutz mit chemischen Holzschutzmitteln behandelt werden (zum Beispiel Streichen oder Imprägnieren).
 
 
 
Im alltäglichen Sprachgebrauch werden unter Holzschutz unter anderem auch Brandschutzmaßnahmen, Witterungsschutz und verschiedene Arten der Oberflächenbehandlung verstanden.
 
|}
 
 
 
 
 
{|border=0 cellpadding=3 width=100%
 
|-
 
|colspan=2 style="background-color:#E8E8E8;"|Welche "Anlagen für den Schutz von Holz und Holzprodukten mit Chemikalien" fallen konkret unter die Nr. '''6c)''' der '''E-PRTR-VO'''?
 
 
 
|-
 
|width=1 style="background-color:#FF0000;"|
 
|
 
(C) Es können Anlagen, die Holzschutzmaßnahmen durch folgende Verfahren durchführen der Nr. '''6c)''' der '''E-PRTR-VO''' zugeordnet werden:
 
 
 
*'''Druckverfahren''', wobei zwischen Kesseldruckverfahren und Niederdruckverfahren unterschieden wird, und
 
*'''Nichtdruckverfahren''', wobei zwischen Einlagerungsverfahren und Oberflächenverfahren unterschieden wird. (Eine genaue Einteilung liegt im "Merkblatt Verfahren zur Behandlung von Holz mit Holzschutzmitteln" Teil 1 und Teil 2 der Deutschen Gesellschaft für Holzforschung vor).
 
 
 
Für alle genannten Verfahren werden verschiedene '''Holzschutzmittel''' (Chemikalien) verwendet, darunter sind:
 
 
 
*Wasserlösliche Präparate,
 
*Wasserverdünnbare Präparate,
 
*Teeröle und ähnliche Präparate,
 
*Lösemittelhaltige Präparate,
 
*Lösemittelhaltige, bindemittelhaltige Präparate
 
 
 
Die '''lösemittelhaltigen Präparate''' stellen einen Teil der Holzschutz-Chemikalien dar.
 
 
 
Gemäß den oben dargestellten Zusammenhängen können der Nr. '''6c''' der '''E-PRTR-VO''' folgende Nummern der '''4. BImSchV''' zugeordnet werden, '''wenn sie zum Zwecke des Holzschutzes durchgeführt werden''':
 
 
 
*Anlagen der Nr. '''5.1 Sp.1''' der '''4. BImSchV''' (''"Anlagen zur Behandlung von Oberflächen von Stoffen, Gegenständen oder Erzeugnissen einschließlich der dazugehörigen Trocknungsanlagen unter Verwendung von organischen Lösungsmitteln, insbesondere zum Appretieren, Bedrucken, Beschichten, Entfetten, Imprägnieren, Kaschieren, Kleben , Lackieren, Reinigen oder Tränken mit einem Verbrauch an organischen Lösungsmitteln von 150 Kilogramm oder mehr je Stunde oder von 200 Tonnen oder mehr je Jahr ausgenommen Anlagen soweit die Farben oder Lacke ausschließlich hochsiedende Öle (mit einem Dampfdruck von weniger als 0,01 kPa bei einer Temperatur von 293, 15 K) als organische Lösemittel enthalten") und Anlagen der Nr. '''5.1 Spalte 2 a''' der '''4. BImSchV''' ("Anlagen zur Behandlung von Oberflächen von Stoffen, Gegenständen oder Erzeugnissen einschließlich der dazugehörigen Trocknungsanlagen unter Verwendung von organischen Lösungsmitteln, insbesondere zum Appretieren, Beschichten, Entfetten, Imprägnieren, Kaschieren, Kleben , Lackieren, Reinigen oder Tränken mit einem Verbrauch an organischen Lösungsmitteln von 25 Kilogramm bis weniger als 150 Kilogramm je Stunde oder 15 Tonnen bis weniger als 200 Tonnen je Jahr"'');
 
*Anlagen der Nummer '''5.2 Spalte 1''' der '''4. BImSchV''' (''"Anlagen zum Beschichten, Imprägnieren, Kaschieren, Lackieren oder Tränken von Gegenständen, Glas- oder Mineralfasern oder bahnen- oder tafelförmigen Materialien einschließlich der zugehörigen Trocknungsanlagen mit Kunstharzen, die unter weitgehender Selbstvernetzung ausreagieren (Reaktionsharze), wie Melamin-, Harnstoff-, Phenol-, Epoxid-, Furan-, Kresol-, Resorcin- oder Polyesterharzen, soweit die Menge dieser Harze 25 Kilogramm oder mehr je Stunde beträgt, ausgenommen Anlagen für den Einsatz von Pulverbeschichtungsstoffen") und Anlagen der Nummer '''5.2 Spalte 2''' der '''4. BImSchV''' ("Anlagen zum Beschichten, Imprägnieren, Kaschieren, Lackieren oder Tränken von Gegenständen, Glas- oder Mineralfasern oder bahnen- oder tafelförmigen Materialien einschließlich der zugehörigen Trocknungsanlagen mit Kunstharzen, die unter weitgehender Selbstvernetzung ausreagieren (Reaktionsharze), wie Melamin-, Harnstoff-, Phenol-, Epoxid-, Furan-, Kresol-, Resorcin- oder Polyesterharzen, soweit die Menge dieser Harze 10 Kilogramm bis weniger als 25 Kilogramm je Stunde beträgt, ausgenommen Anlagen für den Einsatz von Pulverbe-schichtungsstoffen"'');
 
*Anlagen der Nr. '''5.4 Sp. 2''' der '''4. BImSchV''' (''"Anlagen zum Tränken oder Überziehen von Stoffen oder Gegenständen mit Teer, Teeröl oder heißem Bitumen, soweit die Menge dieser Kohlenwasserstoffe 25 Kilogramm oder mehr je Stunde beträgt, ausgenommen Anlagen zum Tränken oder Überziehen von Kabeln mit heißem Bitumen"'');
 
*Genehmigungsfreie Holztränk- und Imprägnierungsanlagen mit einer Produktionskapazität > 50 m³
 
 
 
Wenn andere Oberflächenbehandlungen durchgeführt werden, die nicht dem Holzschutz dienen und '''organische Lösemittel''' verwendet werden, findet eine Zuordnung dieser Anlagen zur Nr. '''9c)''' der '''E-PRTR-VO''' statt.
 
|}
 
 
 
 
 
{|border=0 cellpadding=3 width=100%
 
|-
 
|colspan=2 style="background-color:#E8E8E8;"|In der Nr. '''6c)''' nach '''E-PRTR-VO''' sind Holz und Holzprodukte (ein konkreter Stoff bzw. Erzeugnis) für den Schutz mit Chemikalien (allgemein) angesprochen.
 
 
 
#Wie stehen die Begriffe "Chemikalien" und "organische Lösemittel" zueinander?
 
#Wie stehen die Begriffe "Schutz" und "Lackieren" zueinander?
 
 
 
Letztlich kommen völlig verschiedene Kapazitätsgrenzen zur Betrachtung.
 
 
 
|-
 
|width=1 style="background-color:#FF0000;"|
 
|(C) Für den '''Holzschutz''' werden verschiedene '''Holzschutzmittel''' (Chemikalien) verwendet, darunter:
 
 
 
* Wasserlösliche Präparate,
 
* Wasserverdünnbare Präparate,
 
* Teeröle und ähnliche Präparate,
 
* Lösemittelhaltige Präparate,
 
* Lösemittelhaltige, bindemittelhaltige Präparate
 
 
 
Die '''lösmittelhaltigen Präparate''' stellen demnach nur einen Teil der '''Holzschutz-Chemikalien''' dar.
 
 
 
'''Holzschutz''' wird über verschiedene Verfahren durchgeführt. Zusammengefasst gibt es:
 
 
 
* '''Druckverfahren''', wobei zwischen Kesseldruckverfahren und Niederdruckverfahren unterschieden wird, und
 
* '''Nichtdruckverfahren''', wobei zwischen Einlagerungsverfahren und Oberflächenverfahren unterschieden wird. (Eine genaue Einteilung liegt im "Merkblatt Verfahren zur Behandlung von Holz mit Holzschutzmitteln" Teil 1 und Teil 2 vor).
 
 
 
'''Holzlackieranlagen''', die nicht dem Holzschutz dienen und organische Lösungsmittel verwenden, werden der Nr. '''9c)''' der '''E-PRTR-VO''' zugeordnet.
 
|}
 
 
 
 
 
{|border=0 cellpadding=3 width=100%
 
|-
 
|colspan=2 style="background-color:#E8E8E8;"|In einer genehmigungsbedürftigen Anlage zur Be- und Verarbeitung von Holz werden u. a. Spanplatten mit Kunststoffen beschichtet (Anl. Nr. 0002). Die Beschichtungsanlage ist genehmigungsbedürftig nach Nr. '''5.2 Sp. 1''' der '''4. BImSchV''' (''"Anlagen zum Beschichten, Imprägnieren, Kaschieren, Lackieren oder Tränken von Gegenständen, Glas- oder Mineralfasern oder bahnen- oder tafelförmigen Materialien einschließlich der zugehörigen Trocknungsanlagen mit Kunstharzen, die unter weitgehender Selbstvernetzung ausreagieren (Reaktionsharze), wie Melamin-, Harnstoff-, Phenol-, Epoxid-, Furan-, Kresol-, Resorcin- oder Polyesterharzen, soweit die Menge dieser Harze 25 Kilogramm oder mehr je Stunde beträgt, ausgenommen Anlagen für den Einsatz von Pulverbeschichtungsstoffen"'').
 
 
 
Gemäß der im AIS-I enthaltenen Schlüsseltabelle zu den PRTR-Nrn. kann o. g. Anlage nur der Nr. 6 c) zugeordnet werden. Dies ist aber nicht korrekt, da hier nicht mit Chemikalien im Sinne von Holzschutzmitteln, sondern anderen Beschichtungsstoffen gearbeitet wird.
 
 
 
|-
 
|width=1 style="background-color:#00CD00;"|
 
|(B) Typische Holzlackieranlagen mit lösemittelhaltigen Lacksystemen unterliegen bei Erreichen der Kapazitätsschwelle von 150 kg Lösemittel/Stunde oder 200 t/Jahr der Nr. '''9c)''' der '''E-PRTR-VO''' (Anlagen zur Oberflächenbehandlung).
 
|}
 
 
 
 
 
{|border=0 cellpadding=3 width=100%
 
|-
 
|colspan=2 style="background-color:#E8E8E8;"|Können Holzimprägnieranlagen (Kesseldruck) der Nr. '''6c)''' der '''E-PRTR-VO''' zugeordnet werden?
 
 
 
|-
 
|width=1 style="background-color:#00CD00;"|
 
|(B) Holzimprägnieranlagen, beispielsweise Kesseldruckanlagen, fallen bei Überschreiten der Kapazitätsschwellen (hier 50 m³/Tag) unter die Nr. '''6c)''' der '''E-PRTR-VO'''.
 
|}
 
 
 
 
 
{|border=0 cellpadding=3 width=100%
 
|-
 
|colspan=2 style="background-color:#E8E8E8;"|Können Anlagen der Nr. '''5.4 Sp. 2''' der '''4. BImSchV''' (''"Anlagen zum Tränken oder Überziehen von Stoffen oder Gegenständen mit Teer, Teeröl oder heißem Bitumen, soweit die Menge dieser Kohlenwasserstoffe 25 Kilogramm oder mehr je Stunde beträgt, ausgenommen Anlagen zum Tränken oder Überziehen von Kabeln mit heißem Bitumen"'') der Nr. '''6c)''' der '''E-PRTR-VO''' zugeordnet werden?
 
 
 
|-
 
|width=1 style="background-color:#FF0000;"|
 
|(C) Ja, unter Beachtung der Mengenschwellen ist dies möglich, d.h. die Produktionskapazität von 50 m³ pro Tag muss überschritten sein.
 
|}
 
 
 
 
 
{|border=0 cellpadding=3 width=100%
 
|-
 
|colspan=2 style="background-color:#E8E8E8;"|Auf was bezieht sich die Kapazitätsangabe "mit einer Produktionskapazität von 50 m³ pro Tag"?
 
 
 
|-
 
|width=1 style="background-color:#00CD00;;"|
 
|(B) Die Produktionskapazität bezieht sich auf die behandelte Holzmenge, nicht jedoch auf das "Wirkbad", wie z.B. bei der Nr. '''2f)''' der '''E-PRTR-VO'''.
 
 
 
2 m³ Holz entsprechen ca. 1 Tonne.
 
|}
 

Aktuelle Version vom 4. August 2011, 11:22 Uhr

6a) Industrieanlagen für die Herstellung von Zellstoff aus Holz oder anderen Faserstoffen

6b) Industrieanlagen für die Herstellung von Papier und Pappe und sonstigen primären Holzprodukten (wie Spanplatten, Faserplatten und Sperrholz)

6c) Industrieanlagen für den Schutz von Holz und Holzprodukten mit Chemikalien


Bitte beachten: Die Antworten sind nach ihrem Status folgendermaßen gekennzeichnet:
(A): abgesicherte Aussage (aus Verordnung (EG) Nr. 166/2006 zum Europäischen PRTR oder aus IVU-RL)
(B): erste Abstimmung bereits erfolgt (abgestimmt mit UBA und Fachgremien)
(C): Vorschlag zur Diskussion (aus unterschiedlichen Quellen)