Bauschutt
Version vom 7. August 2015, 12:31 Uhr von imported>Grimm
Fallen Bauschutt- und Bauschuttaufbereitungsanlagen unter die PRTR-Berichtspflicht? | |
Da es sich bei Bauschutt i.d.R. um nicht gefährliche Abfälle handelt, die verwertet werden unterliegen sie keiner PRTR-Berichtspflicht (Nr. 5c der E-PRTR-VO betrifft nur "nicht gefährliche Abfälle", die beseitigt werden; Nr. 5a der E-PRTR-VO betrifft nur "gefährliche Abfälle"). |