Bauschutt

Aus wikiopenprtr
Version vom 23. Juni 2009, 15:14 Uhr von imported>Leve
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Bauschutt

Fällt Bauschutt- und Bauschuttaufbereitung unter die PRTR-Berichtspflicht?
(C) Da es sich bei Bauschutt i.d.R. um nicht gefährliche Abfälle handelt, die verwertet werden unterliegen sie keiner PRTR-Berichtspflicht (Nr. 5c der E-PRTR-VO betrifft nur "nicht gefährliche Abfälle", die beseitigt werden; Nr. 5a der E-PRTR-VO betrifft nur "gefährliche Abfälle").