7.a) Intensivtierhaltung
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Vollständige Bezeichnung:
7.a) Anlagen zur Intensivhaltung oder -aufzucht von Geflügel oder Schweinen
i) mit 40 000 Plätzen für Geflügel
ii) mit 2 000 Plätzen für Mastschweine (über 30 kg)
iii) mit 750 Plätzen für Sauen
Welche Emissionsfaktoren werden für die Ermittlung der Emissionen aus der Intensivhaltung im PRTR angewendet? | |
Wie bereits für das EPER werden auch für das PRTR die NH3- und N2O-Emissionen aus der Tierhaltung mittels Emissionsfaktoren berechnet. Die im Januar 2015 aktualisierten und bundesweit abgestimmten Emissionsfaktoren finden Sie unter E-Faktoren in der Intensivtierhaltung. |