7.a) Intensivtierhaltung

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Vollständige Bezeichnung:
7.a) Anlagen zur Intensivhaltung oder -aufzucht von Geflügel oder Schweinen
i) mit 40 000 Plätzen für Geflügel
ii) mit 2 000 Plätzen für Mastschweine (über 30 kg)
iii) mit 750 Plätzen für Sauen

Welche Emissionsfaktoren werden für die Ermittlung der Emissionen aus der Intensivhaltung im PRTR angewendet?
Wie bereits für das EPER werden auch für das PRTR die NH3- und N2O-Emissionen aus der Tierhaltung mittels Emissionsfaktoren berechnet. Die im Januar 2015 aktualisierten und bundesweit abgestimmten Emissionsfaktoren finden Sie unter E-Faktoren in der Intensivtierhaltung.