6.c) Industrieanlagen für den Schutz von Holz und Holzprodukten mit Chemikalien: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Vollständige Bezeichnung:<br/>6.c) Industrieanlagen für den Schutz von Holz und Holzprodukten mit Chemikalien mit einer Produtionskapazität von 50 m<sup>3</sup> pro Tag'''
 
'''Vollständige Bezeichnung:<br/>6.c) Industrieanlagen für den Schutz von Holz und Holzprodukten mit Chemikalien mit einer Produtionskapazität von 50 m<sup>3</sup> pro Tag'''
 
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Version vom 2. Oktober 2015, 12:09 Uhr

Vollständige Bezeichnung:
6.c) Industrieanlagen für den Schutz von Holz und Holzprodukten mit Chemikalien mit einer Produtionskapazität von 50 m3 pro Tag

Wie kann Holzschutz definiert werden?
Holzschutz umfasst alle Maßnahmen gegen die Zerstörung oder Wertminderung des Holzes. Das Holz soll vor Holzschädlingen und Witterungseinflüssen geschützt werden. Er dient primär nicht dekorativen Zwecken. Holz kann zum Schutz mit chemischen Holzschutzmitteln behandelt werden (zum Beispiel Streichen oder Imprägnieren).

Im alltäglichen Sprachgebrauch werden unter Holzschutz unter anderem auch Brandschutzmaßnahmen, Witterungsschutz und verschiedene Arten der Oberflächenbehandlung verstanden.