6.b) Herstellung von Papier und Pappe und sonstigen primären Holzprodukten

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Vollständige Bezeichnung:
6.b) Industrieanlagen für die Herstellung von Papier und Pappe und sonstigen primären Holzprodukten (wie Spanplatten, Faserplatten und Sperrholz) mit einer Produktionskapazität von 20 t pro Tag

Fallen Holzpellets unter „sonstige primäre Holzprodukte“ und sind Anlagen zur Herstellung von Holzpellets somit nach Nr. 6) der E-PRTR-VO berichtspflichtig ?

Bewertung: Holzpellets werden, bis auf wenige Ausnahmen, ausschließlich ohne Hilfsmittel (z.B. Bindemittel) unter hohem Druck hergestellt. Relevante Freisetzungen von Schadstoffen in die Umweltmedien oder ein Anfall von gefährlichen Abfällen sind bei dieser Herstellung von Pellets nicht zu erwarten.

Im Vergleich zur Herstellung von Holzpellets erfolgt die Herstellung von sonstigen primären Holzprodukten, wie Faserplatten und Spanplatten unter Zusatz von Stoffen, die zu einer Freisetzung von Schadstoffemissionen und einem Anfall von gefährlichen Abfällen führen können. Holzfaserplatten werden u.a. im sogenannten Nassverfahren hergestellt und bedürfen einer anschließenden Trocknung. Die Abwasserverordnung sowie die TA Luft stellen Emissionsanforderungen an diese Produktionsverfahren. Die unter der Aufzählung „sonstige primäre Holzprodukte“ genannten Holzprodukte wie Spanplatten, Faserplatten und Sperrholz zeichnen sich durch einen ähnlichen Herstellungsprozess und Produktionsverlauf aus. Eine Vergleichbarkeit der Herstellungsverfahren von Holzpellets und den genannten Holzprodukten (Spanplatten, Faserplatten und Sperrholz) ist nicht gegeben. Holzpellets sind deshalb nicht in die Auflistung „sonstige primäre Holzprodukte“ mitaufzunehmen.

Fazit: Eine PRTR-Berichtspflicht kann nach Nr. 6) der E-PRTR-VO jedoch in Ausnahmefällen eintreten, wenn Holzpellets unter Zusatz von Hilfsmittel (z.B. Binde-, Klebemittel) hergestellt werden, der angegebene Kapazitätsschwellenwert überschritten und mindestens einer der in Anhang II der E-PRTR-VO genannten Schadstoffe in Mengen oberhalb des jeweiligen dort aufgeführten Schwellenwertes freigesetzt bzw. in Abwasser verbracht wird, oder Abfälle oberhalb der vorgegebenen Mengenschwellen entsorgt werden.

(eingestellt im Mai 2011)