5.f) Kommunale Abwasserbehandlungsanlagen: Unterschied zwischen den Versionen
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|colspan=2 style="background-color:#E8E8E8;"|Wie verhält es sich mit Luftemissionen aus kommunalen Kläranlagen im PRTR? | |colspan=2 style="background-color:#E8E8E8;"|Wie verhält es sich mit Luftemissionen aus kommunalen Kläranlagen im PRTR? | ||
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| Als Luftemissionen aus kommunalen Kläranlagen könnten in Frage kommen: Methan (CH<sub>4</sub>), Distickstoffoxid (N<sub>2</sub>O) und weitere gasförmige organische Abbauprodukte. | | Als Luftemissionen aus kommunalen Kläranlagen könnten in Frage kommen: Methan (CH<sub>4</sub>), Distickstoffoxid (N<sub>2</sub>O) und weitere gasförmige organische Abbauprodukte. | ||
− | *'''Zu Methan:''' Wie im Nationale Inventarbericht (NIR) zum Deutschen Treibhausgasinventar beschrieben erfolgt in Deutschland die kommunale Abwasserbehandlung unter aeroben Bedingungen. Aus diesem Grund wurde zunächst angenommen, dass es dabei nicht zur Entstehung von Methan kommt. Dieser Standpunkt ist nach neueren Erkenntnissen nicht zutreffend, da er prozessbedingt nicht auf alle Anlagenteile zutrifft, die bei der Abwasserreinigung eine Rolle spielen. Beispielsweise kann es vor allem im Bereich der Schlammbehandlung zu diffusen CH<sub>4</sub>-Emissionen kommen. In einer ersten Näherung wurden auf Basis der bis dahin vorliegenden Erkenntnisse Methanemissionen für die Abwasserreinigung berechnet. Die dabei verwendeten jahresspezifischen Emissionsfaktoren sind nicht technologiespezifisch, sondern bezogen auf die Gesamtbevölkerung und gehen zusätzlich davon aus, dass es aus Gründen der technischen Weiterentwicklung der Anlagen zwischen 1990 und 2020 zu einer Reduktion der CH<sub>4</sub>- Emissionen von 50% kommt. Ab 2021 wird davon ausgegangen, dass der Emissionsfaktor konstant bleibt. | + | *'''Zu Methan:''' Wie im Nationale Inventarbericht (NIR)<sup>2)</sup> <sup>3)</sup> zum Deutschen Treibhausgasinventar beschrieben erfolgt in Deutschland die kommunale Abwasserbehandlung unter aeroben Bedingungen. Aus diesem Grund wurde zunächst angenommen, dass es dabei nicht zur Entstehung von Methan kommt. Dieser Standpunkt ist nach neueren Erkenntnissen nicht zutreffend, da er prozessbedingt nicht auf alle Anlagenteile zutrifft, die bei der Abwasserreinigung eine Rolle spielen. Beispielsweise kann es vor allem im Bereich der Schlammbehandlung zu diffusen CH<sub>4</sub>-Emissionen kommen. In einer ersten Näherung wurden auf Basis der bis dahin vorliegenden Erkenntnisse Methanemissionen für die Abwasserreinigung berechnet. Die dabei verwendeten jahresspezifischen Emissionsfaktoren sind nicht technologiespezifisch, sondern bezogen auf die Gesamtbevölkerung und gehen zusätzlich davon aus, dass es aus Gründen der technischen Weiterentwicklung der Anlagen zwischen 1990 und 2020 zu einer Reduktion der CH<sub>4</sub>- Emissionen von 50% kommt. Ab 2021 wird davon ausgegangen, dass der Emissionsfaktor konstant bleibt. |
Auf Basis der hier skizzierten methodischen Randbedingungen würde sich ab 2021 für Anlagen ab einer Belastung von ca. 500.000 EW<sup>1)</sup> eine Überschreitung des CH<sub>4</sub>-Emissionschwellenwertes von 100.000 kg/Jahr ergeben (VO (EG) Nr. 166/2006 vom 18. Januar 2006, Anhang II). | Auf Basis der hier skizzierten methodischen Randbedingungen würde sich ab 2021 für Anlagen ab einer Belastung von ca. 500.000 EW<sup>1)</sup> eine Überschreitung des CH<sub>4</sub>-Emissionschwellenwertes von 100.000 kg/Jahr ergeben (VO (EG) Nr. 166/2006 vom 18. Januar 2006, Anhang II). | ||
Das bei der Schlammfaulung entstehende Faulgas enthält rund 65% CH<sub>4</sub> und wird in angeschlossenen Blockheizkraftwerken unter energetischer Nutzung verbrannt. Etwa 5% des Faulgases können aus unterschiedlichen betrieblichen Gründen von den Anlagenbetreibern nicht genutzt werden und werden unter kontrollierten Bedingungen abgefackelt. | Das bei der Schlammfaulung entstehende Faulgas enthält rund 65% CH<sub>4</sub> und wird in angeschlossenen Blockheizkraftwerken unter energetischer Nutzung verbrannt. Etwa 5% des Faulgases können aus unterschiedlichen betrieblichen Gründen von den Anlagenbetreibern nicht genutzt werden und werden unter kontrollierten Bedingungen abgefackelt. | ||
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*Fußnote <sup>2)</sup> Nationale Inventarbericht (NIR) zum Deutschen Treibhausgasinventar von 2018 | *Fußnote <sup>2)</sup> Nationale Inventarbericht (NIR) zum Deutschen Treibhausgasinventar von 2018 | ||
*Fußnote <sup>3)</sup> Nationale Inventarbericht (NIR) zum Deutschen Treibhausgasinventar von 2021 | *Fußnote <sup>3)</sup> Nationale Inventarbericht (NIR) zum Deutschen Treibhausgasinventar von 2021 | ||
+ | https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/berichterstattung-unter-der-klimarahmenkonvention-6 | ||
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*'''Zu Distickstoffoxid:''' Lachgasemissionen können als Nebenprodukt in der kommunalen Abwasserbehandlung, insbesondere bei der Denitrifikation entstehen. Erst ab einer Ausbaugröße von 2.500.000 EW ist mit einer Überschreitung des Schwellenwerts für N<sub>2</sub>O zu rechnen und die KA wird für diesen Parameter berichtspflichtig. | *'''Zu Distickstoffoxid:''' Lachgasemissionen können als Nebenprodukt in der kommunalen Abwasserbehandlung, insbesondere bei der Denitrifikation entstehen. Erst ab einer Ausbaugröße von 2.500.000 EW ist mit einer Überschreitung des Schwellenwerts für N<sub>2</sub>O zu rechnen und die KA wird für diesen Parameter berichtspflichtig. |
Version vom 9. März 2022, 13:51 Uhr
Vollständige Bezeichnung:
5f) Kommunale Abwasserbehandlungsanlagen mit einer Leistung von 100 000 Einwohnergleichwerten
Hinweis zur Anwendung der Emissionsfaktoren gemäß der einheitlichen Berechnungsmethode zur Frachtermittlung im Abwasser in den Deutschen Arbeitshilfen - Abwasser: | |
Zur Berechnung der Jahresfrachten für Schwermetalle sind entweder die im Rahmen ihrer Eigenüberwachung ermittelten Konzentrationen oder die im o.g. Frachtermittlungspapier aufgestellten Emissionsfaktoren zu verwenden. Dabei sind die Bestimmungsgrenzen nach Böhm (Anlage 1 des o.g. Frachtermittlungspapiers), die als Grundlage für die statistische Auswertung der Daten aufgestellt wurden, um realistische Emissionsfaktoren zu errechnen, nicht für die Berechnung der Frachten anwendbar. Für die Berechnungen mit den Daten aus der Eigenüberwachung gelten die auf Seite 2 im o.g. Frachtermittlungspapier unter "Berücksichtigung von Messwerten unterhalb der Bestimmungsgrenze" genannten Empfehlungen. Dies wurde in der Vergangenheit in Einzelfällen fehl gedeutet. |
Hinweis: Nicht korrekte Übersetzung des Begriffes "population equivalent" (engl.) in der deutschen Fassung der E-PRTR-VO: | |
Für die deutsche Fassung der E-PRTR-VO wurde "population equivalent" (engl.) mit "Einwohnergleichwert" übersetzt. Im deutschen Leitfaden der EU wird zur Erläuterung des Begriffs "Einwohnergleichwert" direkt auf die Kommunalabwasserrichtlinie (91/271/EWG) Bezug genommen, in welcher derselbe Begriff "population equivalent" (engl.) mit "Einwohnerwert" (deutsch) übersetzt wird. Die beiden Begriffe "Einwohnergleichwert" und "Einwohnerwert" sind demnach synonym zu verwenden.
Rechtsverbindlich ist die Originalversion der EU, d.h. die englische E-PRTR-VO. |
Erstmals sind Kommunale Abwasserbehandlungsanlagen (ABA) > 100 000 EWG (Nr. 5.f)) der E-PRTR-VO) und als Analogon dazu auch eigenständig betriebene Industrieabwasserbehandlungsanlagen > 10 000 m3/d (Nr. 5.g)) der E-PRTR-VO) berichtspflichtig.
Sind Gemeinschaftskläranlagen, die durch den Anteil an Industrieabwasser geprägt sind dann gar nicht berichtspflichtig, obwohl sie beide Kapazitätsschwellenwerte erreichen aber eben weder rein kommunal noch rein industriell geprägt sind? | |
Lösungsweg:
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Wie verhält es sich mit Luftemissionen aus kommunalen Kläranlagen im PRTR?
UBA, aktualisiert im März 2022 | ||||||||||||
Als Luftemissionen aus kommunalen Kläranlagen könnten in Frage kommen: Methan (CH4), Distickstoffoxid (N2O) und weitere gasförmige organische Abbauprodukte.
Auf Basis der hier skizzierten methodischen Randbedingungen würde sich ab 2021 für Anlagen ab einer Belastung von ca. 500.000 EW1) eine Überschreitung des CH4-Emissionschwellenwertes von 100.000 kg/Jahr ergeben (VO (EG) Nr. 166/2006 vom 18. Januar 2006, Anhang II). Das bei der Schlammfaulung entstehende Faulgas enthält rund 65% CH4 und wird in angeschlossenen Blockheizkraftwerken unter energetischer Nutzung verbrannt. Etwa 5% des Faulgases können aus unterschiedlichen betrieblichen Gründen von den Anlagenbetreibern nicht genutzt werden und werden unter kontrollierten Bedingungen abgefackelt.
https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/berichterstattung-unter-der-klimarahmenkonvention-6
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