5.f) Kommunale Abwasserbehandlungsanlagen

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Vollständige Bezeichnung:
5f) Kommunale Abwasserbehandlungsanlagen mit einer Leistung von 100 000 Einwohnergleichwerten

Hinweis zur Anwendung der Emissionsfaktoren gemäß der einheitlichen Berechnungsmethode zur Frachtermittlung im Abwasser in den Deutschen Arbeitshilfen - Abwasser:
Zur Berechnung der Jahresfrachten für Schwermetalle sind entweder die im Rahmen ihrer Eigenüberwachung ermittelten Konzentrationen oder die im o.g. Frachtermittlungspapier aufgestellten Emissionsfaktoren zu verwenden. Dabei sind die Bestimmungsgrenzen nach Böhm (Anlage 1 des o.g. Frachtermittlungspapiers), die als Grundlage für die statistische Auswertung der Daten aufgestellt wurden, um realistische Emissionsfaktoren zu errechnen, nicht für die Berechnung der Frachten anwendbar. Für die Berechnungen mit den Daten aus der Eigenüberwachung gelten die auf Seite 2 im o.g. Frachtermittlungspapier unter "Berücksichtigung von Messwerten unterhalb der Bestimmungsgrenze" genannten Empfehlungen. Dies wurde in der Vergangenheit in Einzelfällen fehl gedeutet.

Hinweis: Nicht korrekte Übersetzung des Begriffes "population equivalent" (engl.) in der deutschen Fassung der E-PRTR-VO:
Für die deutsche Fassung der E-PRTR-VO wurde "population equivalent" (engl.) mit "Einwohnergleichwert" übersetzt. Im deutschen Leitfaden der EU wird zur Erläuterung des Begriffs "Einwohnergleichwert" direkt auf die Kommunalabwasserrichtlinie (91/271/EWG) Bezug genommen, in welcher derselbe Begriff "population equivalent" (engl.) mit "Einwohnerwert" (deutsch) übersetzt wird. Die beiden Begriffe "Einwohnergleichwert" und "Einwohnerwert" sind demnach synonym zu verwenden.

Rechtsverbindlich ist die Originalversion der EU, d.h. die englische E-PRTR-VO.

Erstmals sind Kommunale Abwasserbehandlungsanlagen (ABA) > 100 000 EWG (Nr. 5.f)) der E-PRTR-VO) und als Analogon dazu auch eigenständig betriebene Industrieabwasserbehandlungsanlagen > 10 000 m3/d (Nr. 5.g)) der E-PRTR-VO) berichtspflichtig.

Sind Gemeinschaftskläranlagen, die durch den Anteil an Industrieabwasser geprägt sind dann gar nicht berichtspflichtig, obwohl sie beide Kapazitätsschwellenwerte erreichen aber eben weder rein kommunal noch rein industriell geprägt sind?

Lösungsweg:
  • Alle Abwasserbehandlungsanlagen (ABA), die kommunale Abwasserbehandlungsanlagen (Kommunalabwasserrichtlinie - Komm.abw.-RL) i.S. d. RL 91/271/EWG darstellen, fallen unter die Tätigkeit 5f) der E-PRTR-VO. Fällt eine Abwasserbehandlungsanlage aufgrund dominierenden Industrieabwasseranteils nicht unter die Kommunalabwasserrichtlinie ist sie unter der Nr. 5g) der E-PRTR-VO zu führen; die Tätigkeit 5g) enthält auch die Formulierung "eine oder mehrere der im Anhang I der E-PRTR-VO beschriebenen Tätigkeiten".
  • Zu klären ist, wann eine ABA unter die Komm.abw.-RL fällt. Diese Entscheidung müsste bereits im Zuge der Berichterstattung zur Komm.abw.-RL getroffen worden sein. Als weiteres Kriterium könnte man die Zulauffracht heranziehen und dabei den Parameter, auf den die Anlage vorrangig behandelt, also die organische Belastung (als CSB) betrachten.
  • Überwiegt das häusliche Abwasser (bzgl. der Zulauffracht), wird die Anlage der Nr. 5f) der E-PRTR-VO zugeordnet, (und die Betriebseinrichtung ist damit kommunale ABA i. S. d. Komm.Abw.RL), wenn nicht, handelt es sich um eine Tätigkeit der Nr. 5g) der E-PRTR-VO.

Wie verhält es sich mit Luftemissionen aus kommunalen Kläranlagen im PRTR?

Hinweis: die u.a. FAQ wird derzeit überarbeitet (Stand 28.02.2024)

Als Luftemissionen aus kommunalen Kläranlagen könnten in Frage kommen: Methan (CH4), Distickstoffoxid (N2O) und weitere gasförmige organische Abbauprodukte.
  • Zu Methan: Wie im Nationalen Inventarbericht (NIR) zum Deutschen Treibhausgasinventar beschrieben erfolgt in Deutschland die kommunale Abwasserbehandlung unter aeroben Bedingungen. Aus diesem Grund wurde zunächst angenommen, dass es dabei nicht zur Entstehung von Methan kommt. Dieser Standpunkt ist nach neueren Erkenntnissen nicht zutreffend, da er prozessbedingt nicht auf alle Anlagenteile zutrifft, die bei der Abwasserreinigung eine Rolle spielen. Beispielsweise kann es vor allem im Bereich der Schlammbehandlung zu diffusen CH4-Emissionen kommen. In einer ersten Näherung wurden auf Basis der bis dahin vorliegenden Erkenntnisse Methanemissionen für die Abwasserreinigung berechnet. Die dabei verwendeten jahresspezifischen Emissionsfaktoren sind nicht technologiespezifisch, sondern bezogen auf die Gesamtbevölkerung und gehen zusätzlich davon aus, dass es aus Gründen der technischen Weiterentwicklung der Anlagen zwischen 1990 und 2020 zu einer Reduktion der CH4- Emissionen von 50% kommt. Ab 2021 wird davon ausgegangen, dass der Emissionsfaktor konstant bleibt.

Auf Basis der hier skizzierten methodischen Randbedingungen würde sich ab 2021 für Anlagen ab einer Belastung von ca. 500.000 EW1) eine Überschreitung des CH4-Emissionschwellenwertes von 100.000 kg/Jahr ergeben (VO (EG) Nr. 166/2006 vom 18. Januar 2006, Anhang II). Das bei der Schlammfaulung entstehende Faulgas enthält rund 65% CH4 und wird in angeschlossenen Blockheizkraftwerken unter energetischer Nutzung verbrannt. Etwa 5% des Faulgases können aus unterschiedlichen betrieblichen Gründen von den Anlagenbetreibern nicht genutzt werden und werden unter kontrollierten Bedingungen abgefackelt.


In Tabelle 1 ist der Emissionsfaktor für die Berechnung von diffusen CH4-Emissionen aus kommunalen Kläranlagen für das jeweilige Bezugsjahr gelistet [Einheit kg CH4/a*EW] (Quelle Nationale Inventarbericht (NIR) zum Deutschen Treibhausgasinventar2) 3)):

Bezugsjahr 20162) Bezugsjahr 20172) Bezugsjahr 20182) Bezugsjahr 20192) Bezugsjahr 20202) Bezugsjahr 20213) konstant
0,2456 0,2383 0,2311 0,2239 0,2167 0,2


Der Nationale Inventarbericht (NIR) zum Deutschen Treibhausgasinventar von 20213) kommt für die Jahre 2016 bis 2020 zu neuen Emissionsfaktoren, die rückwirkend keine Bedeutung für die jeweiligen PRTR-Berichtsjahre haben. Der für das Bezugsjahr 2021 ermittelte Emissionsfaktor von 0,2 kg/a*EW kann auch für die folgenden Jahre angesetzt werden, da ein weiteres Absinken unwahrscheinlich ist (Quelle NIR 2021 ist auf der Seite des Umweltbundesamtes zu finden3)). Zur Abschätzung der diffus freigesetzten CH4-Jahresfracht wird die durchschnittliche Belastung der Kläranlage in Einwohnerwerten EW (angeschlossene Einwohner und industriell/gewerblicher Anteil) aus dem jeweiligen Berichtsjahr mit dem Emissionsfaktor multipliziert.


  • Zu Distickstoffoxid: Lachgasemissionen können als Nebenprodukt in der kommunalen Abwasserbehandlung, insbesondere bei der Denitrifikation entstehen. Erst ab einer Ausbaugröße von 2.500.000 EW ist mit einer Überschreitung des Schwellenwerts für N2O zu rechnen und die KA wird für diesen Parameter berichtspflichtig.