5.f) Kommunale Abwasserbehandlungsanlagen: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Der Nationale Inventarbericht (NIR) zum Deutschen Treibhausgasinventar von 2021 kommt für die Jahre 2016 bis 2020 zu neuen Emissionsfaktoren, die rückwirkend keine Bedeutung für die jeweiligen PRTR-Berichtsjahre haben. Der für das Bezugsjahr 2021 ermittelte Emissionsfaktor von 0,2 kg/a*EW kann auch für die folgenden Jahre angesetzt werden, da ein weiteres Absinken unwahrscheinlich ist (Quelle NIR 2021 ist auf der Seite des Umweltbundesamtes zu finden 3)). | + | Der Nationale Inventarbericht (NIR) zum Deutschen Treibhausgasinventar von 2021 kommt für die Jahre 2016 bis 2020 zu neuen Emissionsfaktoren, die rückwirkend keine Bedeutung für die jeweiligen PRTR-Berichtsjahre haben. Der für das Bezugsjahr 2021 ermittelte Emissionsfaktor von 0,2 kg/a*EW kann auch für die folgenden Jahre angesetzt werden, da ein weiteres Absinken unwahrscheinlich ist (Quelle NIR 2021 ist auf der Seite des Umweltbundesamtes zu finden<sup>3)</sup>). |
Zur Abschätzung der diffus freigesetzten CH4-Jahresfracht wird die durchschnittliche Belastung der Kläranlage in Einwohnerwerten EW (angeschlossene Einwohner und industriell/gewerblicher Anteil) aus dem jeweiligen Berichtsjahr mit dem Emissionsfaktor multipliziert. | Zur Abschätzung der diffus freigesetzten CH4-Jahresfracht wird die durchschnittliche Belastung der Kläranlage in Einwohnerwerten EW (angeschlossene Einwohner und industriell/gewerblicher Anteil) aus dem jeweiligen Berichtsjahr mit dem Emissionsfaktor multipliziert. | ||
− | 1) EW und EGW werden vom PRTR synonym verwendet | + | *Fußnote <sup>1)</sup> EW und EGW werden vom PRTR synonym verwendet |
− | 2) Nationale Inventarbericht (NIR) zum Deutschen Treibhausgasinventar von 2018 | + | *Fußnote <sup>2)</sup> Nationale Inventarbericht (NIR) zum Deutschen Treibhausgasinventar von 2018 |
− | 3) Nationale Inventarbericht (NIR) zum Deutschen Treibhausgasinventar von 2021 | + | *Fußnote <sup>3)</sup> Nationale Inventarbericht (NIR) zum Deutschen Treibhausgasinventar von 2021 |
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Version vom 9. März 2022, 13:45 Uhr
Vollständige Bezeichnung:
5f) Kommunale Abwasserbehandlungsanlagen mit einer Leistung von 100 000 Einwohnergleichwerten
Hinweis zur Anwendung der Emissionsfaktoren gemäß der einheitlichen Berechnungsmethode zur Frachtermittlung im Abwasser in den Deutschen Arbeitshilfen - Abwasser: | |
Zur Berechnung der Jahresfrachten für Schwermetalle sind entweder die im Rahmen ihrer Eigenüberwachung ermittelten Konzentrationen oder die im o.g. Frachtermittlungspapier aufgestellten Emissionsfaktoren zu verwenden. Dabei sind die Bestimmungsgrenzen nach Böhm (Anlage 1 des o.g. Frachtermittlungspapiers), die als Grundlage für die statistische Auswertung der Daten aufgestellt wurden, um realistische Emissionsfaktoren zu errechnen, nicht für die Berechnung der Frachten anwendbar. Für die Berechnungen mit den Daten aus der Eigenüberwachung gelten die auf Seite 2 im o.g. Frachtermittlungspapier unter "Berücksichtigung von Messwerten unterhalb der Bestimmungsgrenze" genannten Empfehlungen. Dies wurde in der Vergangenheit in Einzelfällen fehl gedeutet. |
Hinweis: Nicht korrekte Übersetzung des Begriffes "population equivalent" (engl.) in der deutschen Fassung der E-PRTR-VO: | |
Für die deutsche Fassung der E-PRTR-VO wurde "population equivalent" (engl.) mit "Einwohnergleichwert" übersetzt. Im deutschen Leitfaden der EU wird zur Erläuterung des Begriffs "Einwohnergleichwert" direkt auf die Kommunalabwasserrichtlinie (91/271/EWG) Bezug genommen, in welcher derselbe Begriff "population equivalent" (engl.) mit "Einwohnerwert" (deutsch) übersetzt wird. Die beiden Begriffe "Einwohnergleichwert" und "Einwohnerwert" sind demnach synonym zu verwenden.
Rechtsverbindlich ist die Originalversion der EU, d.h. die englische E-PRTR-VO. |
Erstmals sind Kommunale Abwasserbehandlungsanlagen (ABA) > 100 000 EWG (Nr. 5.f)) der E-PRTR-VO) und als Analogon dazu auch eigenständig betriebene Industrieabwasserbehandlungsanlagen > 10 000 m3/d (Nr. 5.g)) der E-PRTR-VO) berichtspflichtig.
Sind Gemeinschaftskläranlagen, die durch den Anteil an Industrieabwasser geprägt sind dann gar nicht berichtspflichtig, obwohl sie beide Kapazitätsschwellenwerte erreichen aber eben weder rein kommunal noch rein industriell geprägt sind? | |
Lösungsweg:
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Wie verhält es sich mit Luftemissionen aus kommunalen Kläranlagen im PRTR?
UBA, aktualisiert im Januar 2020 ( wird aktuell überarbeitet) | ||||||||||||
Als Luftemissionen aus kommunalen Kläranlagen könnten in Frage kommen: Methan (CH4), Distickstoffoxid (N2O) und weitere gasförmige organische Abbauprodukte.
Auf Basis der hier skizzierten methodischen Randbedingungen würde sich ab 2021 für Anlagen ab einer Belastung von ca. 500.000 EW1) eine Überschreitung des CH4-Emissionschwellenwertes von 100.000 kg/Jahr ergeben (VO (EG) Nr. 166/2006 vom 18. Januar 2006, Anhang II). Das bei der Schlammfaulung entstehende Faulgas enthält rund 65% CH4 und wird in angeschlossenen Blockheizkraftwerken unter energetischer Nutzung verbrannt. Etwa 5% des Faulgases können aus unterschiedlichen betrieblichen Gründen von den Anlagenbetreibern nicht genutzt werden und werden unter kontrollierten Bedingungen abgefackelt.
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