5.f) Kommunale Abwasserbehandlungsanlagen: Unterschied zwischen den Versionen
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− | *'''Zu Distickstoffoxid:''' Lachgasemissionen können als Nebenprodukt in der kommunalen Abwasserbehandlung, insbesondere bei der Denitrifikation entstehen. Erst ab einer Ausbaugröße von 2.500.000 EW ist mit einer Überschreitung des Schwellenwerts für | + | *'''Zu Distickstoffoxid:''' Lachgasemissionen können als Nebenprodukt in der kommunalen Abwasserbehandlung, insbesondere bei der Denitrifikation entstehen. Erst ab einer Ausbaugröße von 2.500.000 EW ist mit einer Überschreitung des Schwellenwerts für (N<sub>2</sub>O)zu rechnen und die KA wird für diesen Parameter berichtspflichtig. |
<!--Im Nationalen Treibhausgasinventar<sup>1)</sup>) findet sich der Berechnungsansatz zur Ermittlung der direkten Lachgasemissionen aus kommunalen Kläranlagen. Diesem folgend würden sich für die einzelnen kommunalen Kläranlagen unter Verwendung der dort angegebenen Emissionsfaktoren und Variablen keine Überschreitungen des N<sub>2</sub>O-Emissionsschwellenwertes von 10.000 kg/a (VO (EG) Nr. 166/2006 vom 18. Januar 2006, Anhang II) ergeben. | <!--Im Nationalen Treibhausgasinventar<sup>1)</sup>) findet sich der Berechnungsansatz zur Ermittlung der direkten Lachgasemissionen aus kommunalen Kläranlagen. Diesem folgend würden sich für die einzelnen kommunalen Kläranlagen unter Verwendung der dort angegebenen Emissionsfaktoren und Variablen keine Überschreitungen des N<sub>2</sub>O-Emissionsschwellenwertes von 10.000 kg/a (VO (EG) Nr. 166/2006 vom 18. Januar 2006, Anhang II) ergeben. | ||
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Version vom 3. Januar 2020, 15:24 Uhr
Vollständige Bezeichnung:
5f) Kommunale Abwasserbehandlungsanlagen mit einer Leistung von 100 000 Einwohnergleichwerten
Hinweis zur Anwendung der Emissionsfaktoren gemäß der einheitlichen Berechnungsmethode zur Frachtermittlung im Abwasser in den Deutschen Arbeitshilfen - Abwasser: | |
Zur Berechnung der Jahresfrachten für Schwermetalle sind entweder die im Rahmen ihrer Eigenüberwachung ermittelten Konzentrationen oder die im o.g. Frachtermittlungspapier aufgestellten Emissionsfaktoren zu verwenden. Dabei sind die Bestimmungsgrenzen nach Böhm (Anlage 1 des o.g. Frachtermittlungspapiers), die als Grundlage für die statistische Auswertung der Daten aufgestellt wurden, um realistische Emissionsfaktoren zu errechnen, nicht für die Berechnung der Frachten anwendbar. Für die Berechnungen mit den Daten aus der Eigenüberwachung gelten die auf Seite 2 im o.g. Frachtermittlungspapier unter "Berücksichtigung von Messwerten unterhalb der Bestimmungsgrenze" genannten Empfehlungen. Dies wurde in der Vergangenheit in Einzelfällen fehl gedeutet. |
Hinweis: Nicht korrekte Übersetzung des Begriffes "population equivalent" (engl.) in der deutschen Fassung der E-PRTR-VO: | |
Für die deutsche Fassung der E-PRTR-VO wurde "population equivalent" (engl.) mit "Einwohnergleichwert" übersetzt. Im deutschen Leitfaden der EU wird zur Erläuterung des Begriffs "Einwohnergleichwert" direkt auf die Kommunalabwasserrichtlinie (91/271/EWG) Bezug genommen, in welcher derselbe Begriff "population equivalent" (engl.) mit "Einwohnerwert" (deutsch) übersetzt wird. Die beiden Begriffe "Einwohnergleichwert" und "Einwohnerwert" sind demnach synonym zu verwenden.
Rechtsverbindlich ist die Originalversion der EU, d.h. die englische E-PRTR-VO. |
Erstmals sind Kommunale Abwasserbehandlungsanlagen (ABA) > 100 000 EWG (Nr. 5.f)) der E-PRTR-VO) und als Analogon dazu auch eigenständig betriebene Industrieabwasserbehandlungsanlagen > 10 000 m3/d (Nr. 5.g)) der E-PRTR-VO) berichtspflichtig.
Sind Gemeinschaftskläranlagen, die durch den Anteil an Industrieabwasser geprägt sind dann gar nicht berichtspflichtig, obwohl sie beide Kapazitätsschwellenwerte erreichen aber eben weder rein kommunal noch rein industriell geprägt sind? | |
Lösungsweg:
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Wie verhält es sich mit Luftemissionen aus kommunalen Kläranlagen im PRTR?
UBA, aktualisiert im März 2018 | ||||||||||||||||||||||
Als Luftemissionen aus kommunalen Kläranlagen könnten in Frage kommen: Methan (CH4), Distickstoffoxid (N2O) und weitere gasförmige organische Abbauprodukte.
Mit Hilfe der Tabelle 2 und auf Basis der Kapazität ihrer kommunalen Kläranlage können Betreiber über die Anwendung des Dreisatzes die von der Kläranlage freigesetzten Emissionsmenge in kg CH4/a leicht errechnen.
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