5.f) Kommunale Abwasserbehandlungsanlagen: Unterschied zwischen den Versionen

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*'''Zu Methan:''' In Deutschland erfolgt die kommunale Abwasserbehandlung unter aeroben Bedingungen d. h. es treten keine Methanemissionen auf, da diese nur unter anaeroben Bedingungen entstehen können <sup>1)</sup>. In allen großen Kläranlagen und in vielen Kläranlagen mittlerer Größe ab etwa 30.000 EGW wird der Klärschlamm zur Faulgasgewinnung in Faulgasbehältern anaerob behandelt. Bei dieser Schlammfaulung ist ebenfalls nicht mit CH4-Emissionen zu rechnen, da das Faulgas, das etwa 60-70% CH4 enthält, in angeschlossenen Blockheizkraftwerken oder in Heizungsanlagen verwertet wird.<br/>Etwa 10% des Faulgases kann von den Anlagenbetreibern nicht genutzt werden und wird abgefackelt.
 
*'''Zu Methan:''' In Deutschland erfolgt die kommunale Abwasserbehandlung unter aeroben Bedingungen d. h. es treten keine Methanemissionen auf, da diese nur unter anaeroben Bedingungen entstehen können <sup>1)</sup>. In allen großen Kläranlagen und in vielen Kläranlagen mittlerer Größe ab etwa 30.000 EGW wird der Klärschlamm zur Faulgasgewinnung in Faulgasbehältern anaerob behandelt. Bei dieser Schlammfaulung ist ebenfalls nicht mit CH4-Emissionen zu rechnen, da das Faulgas, das etwa 60-70% CH4 enthält, in angeschlossenen Blockheizkraftwerken oder in Heizungsanlagen verwertet wird.<br/>Etwa 10% des Faulgases kann von den Anlagenbetreibern nicht genutzt werden und wird abgefackelt.
*'''Zu Distickstoffoxid:''' Lachgasemissionen können als Nebenprodukt in der kommunalen Abwasserbehandlung insbesondere bei der Denitrifikation entstehen. Im Nationalen Treibhausgasinventar 1990-2005 <sup>1)</sup> findet sich der Berechnungsansatz zur Ermittlung der Lachgasemissionen aus kommunalen Kläranlagen. Demnach würden sich für die einzelnen kommunalen Kläranlagen unter Verwendung der in <sup>1)</sup> angegebenen Emissionsfaktoren und Variablen bereits für kommunale Kläranlagen mit einer Kapazität von 150000 EGW <sup>2)</sup> eine Überschreitung des N2O-Emissionsschwellenwertes von 10000 kg/a ergeben und müssten für das E-PRTR berichtet werden.
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*'''Zu Distickstoffoxid:''' Lachgasemissionen können als Nebenprodukt in der kommunalen Abwasserbehandlung insbesondere bei der Denitrifikation entstehen.  
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Im Nationalen Treibhausgasinventar 1990-2005 <sup>1)</sup> findet sich der Berechnungsansatz zur Ermittlung der Lachgasemissionen aus kommunalen Kläranlagen. Demnach würden sich für die einzelnen kommunalen Kläranlagen unter Verwendung der in <sup>1)</sup> angegebenen Emissionsfaktoren und Variablen bereits für kommunale Kläranlagen mit einer Kapazität von 150000 EGW <sup>2)</sup> eine Überschreitung des N2O-Emissionsschwellenwertes von 10000 kg/a ergeben und müssten für das E-PRTR berichtet werden.
  
 
Die nachfolgende Tabelle stellt zur Übersicht die N<sub>2</sub>O-N-Menge und die N<sub>2</sub>O-Menge in kg/a in Abhängigkeit der Kapazität der kommunalen Kläranlage dar.
 
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*'''Zu Distickstoffoxid:''' Lachgasemissionen können als Nebenprodukt in der kommunalen Abwasserbehandlung, insbesondere bei der Denitrifikation entstehen. Im Nationalen Treibhausgasinventar<sup>1)</sup>) findet sich der Berechnungsansatz zur Ermittlung der direkten Lachgasemissionen aus kommunalen Kläranlagen. Diesem folgend würden sich für die einzelnen kommunalen Kläranlagen unter Verwendung der dort angegebenen Emissionsfaktoren und Variablen keine Überschreitungen des N<sub>2</sub>O-Emissionsschwellenwertes von 10.000 kg/a (VO (EG) Nr. 166/2006 vom 18. Januar 2006, Anhang II) ergeben.  
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*'''Zu Distickstoffoxid:''' Lachgasemissionen können als Nebenprodukt in der kommunalen Abwasserbehandlung, insbesondere bei der Denitrifikation entstehen.  
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<!--Im Nationalen Treibhausgasinventar<sup>1)</sup>) findet sich der Berechnungsansatz zur Ermittlung der direkten Lachgasemissionen aus kommunalen Kläranlagen. Diesem folgend würden sich für die einzelnen kommunalen Kläranlagen unter Verwendung der dort angegebenen Emissionsfaktoren und Variablen keine Überschreitungen des N<sub>2</sub>O-Emissionsschwellenwertes von 10.000 kg/a (VO (EG) Nr. 166/2006 vom 18. Januar 2006, Anhang II) ergeben.  
 
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In Tabelle 3 ist der Emissionsfaktor [Einheit kg N<sub>2</sub>O/a] für die Berechnung von N<sub>2</sub>O/a-Emissionen aus kommunalen Kläranlagen für das jeweilige Bezugsjahr gelistet (Quelle Nationale Inventarbericht (NIR)<sup>1)</sup> zum Deutschen Treibhausgasinventar):
 
In Tabelle 3 ist der Emissionsfaktor [Einheit kg N<sub>2</sub>O/a] für die Berechnung von N<sub>2</sub>O/a-Emissionen aus kommunalen Kläranlagen für das jeweilige Bezugsjahr gelistet (Quelle Nationale Inventarbericht (NIR)<sup>1)</sup> zum Deutschen Treibhausgasinventar):
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<sup>1) </sup> [https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/treibhausgas-emissionen Nationaler Inventarbericht 2018 (NIR) zum Deutschen Treibhausgasinventar]
 
<sup>1) </sup> [https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/treibhausgas-emissionen Nationaler Inventarbericht 2018 (NIR) zum Deutschen Treibhausgasinventar]
  
<sup>2) </sup> EW und EGW werden vom PRTR synonym verwendet
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Version vom 3. Januar 2020, 11:38 Uhr

Vollständige Bezeichnung:
5f) Kommunale Abwasserbehandlungsanlagen mit einer Leistung von 100 000 Einwohnergleichwerten

Hinweis zur Anwendung der Emissionsfaktoren gemäß der einheitlichen Berechnungsmethode zur Frachtermittlung im Abwasser in den Deutschen Arbeitshilfen - Abwasser:
Zur Berechnung der Jahresfrachten für Schwermetalle sind entweder die im Rahmen ihrer Eigenüberwachung ermittelten Konzentrationen oder die im o.g. Frachtermittlungspapier aufgestellten Emissionsfaktoren zu verwenden. Dabei sind die Bestimmungsgrenzen nach Böhm (Anlage 1 des o.g. Frachtermittlungspapiers), die als Grundlage für die statistische Auswertung der Daten aufgestellt wurden, um realistische Emissionsfaktoren zu errechnen, nicht für die Berechnung der Frachten anwendbar. Für die Berechnungen mit den Daten aus der Eigenüberwachung gelten die auf Seite 2 im o.g. Frachtermittlungspapier unter "Berücksichtigung von Messwerten unterhalb der Bestimmungsgrenze" genannten Empfehlungen. Dies wurde in der Vergangenheit in Einzelfällen fehl gedeutet.

Hinweis: Nicht korrekte Übersetzung des Begriffes "population equivalent" (engl.) in der deutschen Fassung der E-PRTR-VO:
Für die deutsche Fassung der E-PRTR-VO wurde "population equivalent" (engl.) mit "Einwohnergleichwert" übersetzt. Im deutschen Leitfaden der EU wird zur Erläuterung des Begriffs "Einwohnergleichwert" direkt auf die Kommunalabwasserrichtlinie (91/271/EWG) Bezug genommen, in welcher derselbe Begriff "population equivalent" (engl.) mit "Einwohnerwert" (deutsch) übersetzt wird. Die beiden Begriffe "Einwohnergleichwert" und "Einwohnerwert" sind demnach synonym zu verwenden.

Rechtsverbindlich ist die Originalversion der EU, d.h. die englische E-PRTR-VO.

Erstmals sind Kommunale Abwasserbehandlungsanlagen (ABA) > 100 000 EWG (Nr. 5.f)) der E-PRTR-VO) und als Analogon dazu auch eigenständig betriebene Industrieabwasserbehandlungsanlagen > 10 000 m3/d (Nr. 5.g)) der E-PRTR-VO) berichtspflichtig.

Sind Gemeinschaftskläranlagen, die durch den Anteil an Industrieabwasser geprägt sind dann gar nicht berichtspflichtig, obwohl sie beide Kapazitätsschwellenwerte erreichen aber eben weder rein kommunal noch rein industriell geprägt sind?

Lösungsweg:
  • Alle Abwasserbehandlungsanlagen (ABA), die kommunale Abwasserbehandlungsanlagen (Kommunalabwasserrichtlinie - Komm.abw.-RL) i.S. d. RL 91/271/EWG darstellen, fallen unter die Tätigkeit 5f) der E-PRTR-VO. Fällt eine Abwasserbehandlungsanlage aufgrund dominierenden Industrieabwasseranteils nicht unter die Kommunalabwasserrichtlinie ist sie unter der Nr. 5g) der E-PRTR-VO zu führen; die Tätigkeit 5g) enthält auch die Formulierung "eine oder mehrere der im Anhang I der E-PRTR-VO beschriebenen Tätigkeiten".
  • Zu klären ist, wann eine ABA unter die Komm.abw.-RL fällt. Diese Entscheidung müsste bereits im Zuge der Berichterstattung zur Komm.abw.-RL getroffen worden sein. Als weiteres Kriterium könnte man die Zulauffracht heranziehen und dabei den Parameter, auf den die Anlage vorrangig behandelt, also die organische Belastung (als CSB) betrachten.
  • Überwiegt das häusliche Abwasser (bzgl. der Zulauffracht), wird die Anlage der Nr. 5f) der E-PRTR-VO zugeordnet, (und die Betriebseinrichtung ist damit kommunale ABA i. S. d. Komm.Abw.RL), wenn nicht, handelt es sich um eine Tätigkeit der Nr. 5g) der E-PRTR-VO.

Wie verhält es sich mit Luftemissionen aus kommunalen Kläranlagen im PRTR?

UBA, aktualisiert im März 2018

Als Luftemissionen aus kommunalen Kläranlagen könnten in Frage kommen: Methan (CH4), Distickstoffoxid (N2O) und weitere gasförmige organische Abbauprodukte.
  • Zu Methan: Wie im NIR 1) beschrieben erfolgt in Deutschland die kommunale Abwasserbehandlung unter aeroben Bedingungen. Aus diesem Grund wurde bisher angenommen, dass es dabei nicht zur Entstehung von Methan kommt. Dieser Standpunkt ist nach aktuellen Erkenntnissen aber nicht zutreffend, da er prozessbedingt nicht auf alle Anlagenteile zutrifft, die bei der Abwasserreinigung eine Rolle spielen. Beispielsweise kann es vor allem im Bereich der Schlammbehandlung zu diffusen CH4-Emissionen kommen. In einer ersten Näherung wurden auf Basis der bisher vorliegenden Erkenntnisse Methanemissionen für die Abwasserreinigung berechnet. Der dabei verwendete Emissionsfaktor1) ist nicht technologiespezifisch, sondern bezogen auf die Gesamtbevölkerung und geht zusätzlich davon aus, dass es aus Gründen der technischen Weiterentwicklung der Anlagen zwischen 1990 und 2020 zu einer Reduktion der CH4- Emissionen von 50% kommt. Auf Basis der hier skizzierten methodischen Randbedingungen würde sich für Anlagen ab ca. 450.000 EW 2) eine Überschreitung des CH4-Emissionschwellenwertes von 100.000 kg/Jahr ergeben (VO (EG) Nr. 166/2006 vom 18. Januar 2006, Anhang II).
    Das bei der Schlammfaulung entstehende Faulgas enthält rund 65% CH4 und wird in angeschlossenen Blockheizkraftwerken unter energetischer Nutzung verbrannt. Etwa 5% des Faulgases können aus unterschiedlichen betrieblichen Gründen von den Anlagenbetreibern nicht genutzt werden und werden unter kontrollierten Bedingungen abgefackelt.


In Tabelle 1 ist der Emissionsfaktor [Einheit kg CH4/a] für die Berechnung von CH4-Emissionen aus kommunalen Kläranlagen für das jeweilige Bezugsjahr gelistet (Quelle Nationale Inventarbericht (NIR)1) zum Deutschen Treibhausgasinventar):

Bezugsjahr 2016 Bezugsjahr 2017 Bezugsjahr 2018 Bezugsjahr 2019 Bezugsjahr 2020
0,2456 0,2383 0,2311 0,2239 0,2167


Tabelle 2 stellt die Kapazität der kommunalen Kläranlagen der diffus emittierten CH4/a-Menge gegenüber (Bezugsjahr 2016) dar.

Kapazität der kommunalen Kläranlage in EGW (Einwohnergleichwerten) Emissionsmenge in kg CH4/a
100.000 24.556
200.000 49.111
300.000 73.667
400.000 98.222
450.000 110.500

Mit Hilfe der Tabelle 2 und auf Basis der Kapazität ihrer kommunalen Kläranlage können Betreiber über die Anwendung des Dreisatzes die von der Kläranlage freigesetzten Emissionsmenge in kg CH4/a leicht errechnen.


  • Zu Distickstoffoxid: Lachgasemissionen können als Nebenprodukt in der kommunalen Abwasserbehandlung, insbesondere bei der Denitrifikation entstehen.