5.f) Kommunale Abwasserbehandlungsanlagen: Unterschied zwischen den Versionen
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| Als Luftemissionen aus kommunalen Kläranlagen könnten in Frage kommen: Methan (CH<sub>4</sub>), Distickstoffoxid (N<sub>2</sub>O) und weitere gasförmige organische Abbauprodukte. | | Als Luftemissionen aus kommunalen Kläranlagen könnten in Frage kommen: Methan (CH<sub>4</sub>), Distickstoffoxid (N<sub>2</sub>O) und weitere gasförmige organische Abbauprodukte. | ||
− | *'''Zu Methan:''' Wie im NIR <sup>1)</sup> beschrieben erfolgt in Deutschland die kommunale Abwasserbehandlung unter aeroben Bedingungen. Aus diesem Grund wurde bisher angenommen, dass es dabei nicht zur Entstehung von Methan kommt. Dieser Standpunkt ist nach aktuellen Erkenntnissen aber nicht zutreffend, da er prozessbedingt nicht auf alle Anlagenteile zutrifft, die bei der Abwasserreinigung eine Rolle spielen. Beispielsweise kann es vor allem im Bereich der Schlammbehandlung zu diffusen CH<sub>4</sub>-Emissionen kommen. In einer ersten Näherung wurden auf Basis der bisher vorliegenden Erkenntnisse Methanemissionen für die Abwasserreinigung berechnet. Der dabei verwendete Emissionsfaktor<sup>1)</sup> ist nicht technologiespezifisch, sondern bezogen auf die Gesamtbevölkerung und geht zusätzlich davon aus, dass es aus Gründen der technischen Weiterentwicklung der Anlagen zwischen 1990 und 2020 zu einer Reduktion der CH<sub>4</sub>- Emissionen von 50% kommt. Auf Basis der hier skizzierten methodischen Randbedingungen würde sich für Anlagen ab ca. 450.000 EW <sup>2)</sup> eine Überschreitung des CH<sub>4</sub>-Emissionschwellenwertes von 100.000 kg/Jahr ergeben (VO (EG) Nr. 166/2006 vom 18. Januar 2006, Anhang II). <br>Das bei der Schlammfaulung entstehende Faulgas enthält rund 65% CH<sub>4</sub> und wird in angeschlossenen Blockheizkraftwerken unter energetischer Nutzung verbrannt. Etwa 5% des Faulgases können aus unterschiedlichen betrieblichen Gründen von den Anlagenbetreibern nicht genutzt werden und werden unter kontrollierten Bedingungen abgefackelt. | + | *'''Zu Methan:''' Wie im NIR <sup>1)</sup> beschrieben erfolgt in Deutschland die kommunale Abwasserbehandlung unter aeroben Bedingungen. Aus diesem Grund wurde bisher angenommen, dass es dabei nicht zur Entstehung von Methan kommt. Dieser Standpunkt ist nach aktuellen Erkenntnissen aber nicht zutreffend, da er prozessbedingt nicht auf alle Anlagenteile zutrifft, die bei der Abwasserreinigung eine Rolle spielen. Beispielsweise kann es vor allem im Bereich der Schlammbehandlung zu diffusen CH<sub>4</sub>-Emissionen kommen. In einer ersten Näherung wurden auf Basis der bisher vorliegenden Erkenntnisse Methanemissionen für die Abwasserreinigung berechnet.Der dabei verwendete Emissionsfaktor<sup>1)</sup> ist nicht technologiespezifisch, sondern bezogen auf die Gesamtbevölkerung und geht zusätzlich davon aus, dass es aus Gründen der technischen Weiterentwicklung der Anlagen zwischen 1990 und 2020 zu einer Reduktion der CH<sub>4</sub>- Emissionen von 50% kommt. Auf Basis der hier skizzierten methodischen Randbedingungen würde sich für Anlagen ab ca. 450.000 EW <sup>2)</sup> eine Überschreitung des CH<sub>4</sub>-Emissionschwellenwertes von 100.000 kg/Jahr ergeben (VO (EG) Nr. 166/2006 vom 18. Januar 2006, Anhang II). <br>Das bei der Schlammfaulung entstehende Faulgas enthält rund 65% CH<sub>4</sub> und wird in angeschlossenen Blockheizkraftwerken unter energetischer Nutzung verbrannt. Etwa 5% des Faulgases können aus unterschiedlichen betrieblichen Gründen von den Anlagenbetreibern nicht genutzt werden und werden unter kontrollierten Bedingungen abgefackelt. |
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In Tabelle 1 ist der Emissionsfaktor [Einheit kg CH<sub>4</sub>/a] für die Berechnung von CH<sub>4</sub>-Emissionen aus kommunalen Kläranlagen für das jeweilige Bezugsjahr gelistet (Quelle Nationale Inventarbericht (NIR)<sup>1)</sup> zum Deutschen Treibhausgasinventar): | In Tabelle 1 ist der Emissionsfaktor [Einheit kg CH<sub>4</sub>/a] für die Berechnung von CH<sub>4</sub>-Emissionen aus kommunalen Kläranlagen für das jeweilige Bezugsjahr gelistet (Quelle Nationale Inventarbericht (NIR)<sup>1)</sup> zum Deutschen Treibhausgasinventar): |
Version vom 6. Dezember 2017, 16:24 Uhr
Vollständige Bezeichnung:
5f) Kommunale Abwasserbehandlungsanlagen mit einer Leistung von 100 000 Einwohnergleichwerten
Hinweis zur Anwendung der Emissionsfaktoren gemäß der einheitlichen Berechnungsmethode zur Frachtermittlung im Abwasser in den Deutschen Arbeitshilfen - Abwasser: | |
Zur Berechnung der Jahresfrachten für Schwermetalle sind entweder die im Rahmen ihrer Eigenüberwachung ermittelten Konzentrationen oder die im o.g. Frachtermittlungspapier aufgestellten Emissionsfaktoren zu verwenden. Dabei sind die Bestimmungsgrenzen nach Böhm (Anlage 1 des o.g. Frachtermittlungspapiers), die als Grundlage für die statistische Auswertung der Daten aufgestellt wurden, um realistische Emissionsfaktoren zu errechnen, nicht für die Berechnung der Frachten anwendbar. Für die Berechnungen mit den Daten aus der Eigenüberwachung gelten die auf Seite 2 im o.g. Frachtermittlungspapier unter "Berücksichtigung von Messwerten unterhalb der Bestimmungsgrenze" genannten Empfehlungen. Dies wurde in der Vergangenheit in Einzelfällen fehl gedeutet. |
Hinweis: Nicht korrekte Übersetzung des Begriffes "population equivalent" (engl.) in der deutschen Fassung der E-PRTR-VO: | |
Für die deutsche Fassung der E-PRTR-VO wurde "population equivalent" (engl.) mit "Einwohnergleichwert" übersetzt. Im deutschen Leitfaden der EU wird zur Erläuterung des Begriffs "Einwohnergleichwert" direkt auf die Kommunalabwasserrichtlinie (91/271/EWG) Bezug genommen, in welcher derselbe Begriff "population equivalent" (engl.) mit "Einwohnerwert" (deutsch) übersetzt wird. Die beiden Begriffe "Einwohnergleichwert" und "Einwohnerwert" sind demnach synonym zu verwenden.
Rechtsverbindlich ist die Originalversion der EU, d.h. die englische E-PRTR-VO. |
Erstmals sind Kommunale Abwasserbehandlungsanlagen (ABA) > 100 000 EWG (Nr. 5.f)) der E-PRTR-VO) und als Analogon dazu auch eigenständig betriebene Industrieabwasserbehandlungsanlagen > 10 000 m3/d (Nr. 5.g)) der E-PRTR-VO) berichtspflichtig.
Sind Gemeinschaftskläranlagen, die durch den Anteil an Industrieabwasser geprägt sind dann gar nicht berichtspflichtig, obwohl sie beide Kapazitätsschwellenwerte erreichen aber eben weder rein kommunal noch rein industriell geprägt sind? | |
Lösungsweg:
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Wie verhält es sich mit Luftemissionen aus kommunalen Kläranlagen im PRTR?
UBA, aktualisiert im September 2017 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Als Luftemissionen aus kommunalen Kläranlagen könnten in Frage kommen: Methan (CH4), Distickstoffoxid (N2O) und weitere gasförmige organische Abbauprodukte.
1) Der aktualisierte Nationale Inventarbericht (NIR) zum Deutschen Treibhausgasinventar wird im April 2018 zur Verfügung stehen und dann auf dieser Seite eingestellt werden 2) EW und EGW werden vom PRTR synonym verwendet |