5.f) Kommunale Abwasserbehandlungsanlagen: Unterschied zwischen den Versionen
imported>Grimmsa () |
imported>Grimmsa () |
||
Zeile 154: | Zeile 154: | ||
|- | |- | ||
! style="border-bottom:1pt darkgrey solid; width:50%;" | Kapazität der kommunalen Kläranlage in EGW (Einwohnergleichwerten) | ! style="border-bottom:1pt darkgrey solid; width:50%;" | Kapazität der kommunalen Kläranlage in EGW (Einwohnergleichwerten) | ||
− | ! style="border-bottom:1pt darkgrey solid; border-left:1pt darkgrey solid; width:25%;" | | + | ! style="border-bottom:1pt darkgrey solid; border-left:1pt darkgrey solid; width:25%;" | Emissionsmenge in kg CH<sub>4</sub>/a |
|- | |- | ||
Zeile 178: | Zeile 178: | ||
*'''Zu Distickstoffoxid:''' Lachgasemissionen können als Nebenprodukt in der kommunalen Abwasserbehandlung, insbesondere bei der Denitrifikation entstehen. Im Nationalen Treibhausgasinventar<sup>1)</sup>) findet sich der Berechnungsansatz zur Ermittlung der direkten Lachgasemissionen aus kommunalen Kläranlagen. Diesem folgend würden sich für die einzelnen kommunalen Kläranlagen unter Verwendung der dort angegebenen Emissionsfaktoren und Variablen keine Überschreitungen des N<sub>2</sub>O-Emissionsschwellenwertes von 10.000 kg/a (VO (EG) Nr. 166/2006 vom 18. Januar 2006, Anhang II) ergeben. Derzeit unklar ist, ob indirekte Emissionen hier ebenfalls mit einzurechnen sind – diese entstehen nicht auf der Anlage selbst, sondern erst nach dem Verlassen der Anlage im Wasserkörper (Effluent) in den die gereinigten Abwässer eingeleitet werden. | *'''Zu Distickstoffoxid:''' Lachgasemissionen können als Nebenprodukt in der kommunalen Abwasserbehandlung, insbesondere bei der Denitrifikation entstehen. Im Nationalen Treibhausgasinventar<sup>1)</sup>) findet sich der Berechnungsansatz zur Ermittlung der direkten Lachgasemissionen aus kommunalen Kläranlagen. Diesem folgend würden sich für die einzelnen kommunalen Kläranlagen unter Verwendung der dort angegebenen Emissionsfaktoren und Variablen keine Überschreitungen des N<sub>2</sub>O-Emissionsschwellenwertes von 10.000 kg/a (VO (EG) Nr. 166/2006 vom 18. Januar 2006, Anhang II) ergeben. Derzeit unklar ist, ob indirekte Emissionen hier ebenfalls mit einzurechnen sind – diese entstehen nicht auf der Anlage selbst, sondern erst nach dem Verlassen der Anlage im Wasserkörper (Effluent) in den die gereinigten Abwässer eingeleitet werden. | ||
− | Tabelle 3 stellt die Kapazität der kommunalen Kläranlagen der diffus emittierten N<sub>2</sub>O-Menge gegenüber (Bezugsjahr 2016): | + | <br> |
+ | In Tabelle 3 ist der Emissionsfaktor [Einheit kg N<sub>2</sub>O/a] für die Berechnung von N<sub>2</sub>O/a-Emissionen aus kommunalen Kläranlagen für das jeweilige Bezugsjahr gelistet (Quelle Nationale Inventarbericht (NIR)<sup>1)</sup> zum Deutschen Treibhausgasinventar): | ||
+ | <br> | ||
+ | {|border="2" cellspacing="0" cellpadding="4" width="50%" | ||
+ | |bgcolor = "#C0C0C0"|'''Bezugsjahr 2016''' | ||
+ | |bgcolor = "#C0C0C0"|'''Bezugsjahr 2017''' | ||
+ | |bgcolor = "#C0C0C0"|'''Bezugsjahr 2018''' | ||
+ | |bgcolor = "#C0C0C0"|'''Bezugsjahr 2019''' | ||
+ | |bgcolor = "#C0C0C0"|'''Bezugsjahr 2020''' | ||
+ | |- | ||
+ | |align = "right"|''3,5'' | ||
+ | |align = "right"|''3,5'' | ||
+ | |align = "right"|''3,5'' | ||
+ | |align = "right"|''3,5'' | ||
+ | |align = "right"|''3,5'' | ||
+ | |- | ||
+ | |} | ||
+ | <br> | ||
+ | Tabelle 4 stellt die Kapazität der kommunalen Kläranlagen der diffus emittierten N<sub>2</sub>O-Menge gegenüber (Bezugsjahr 2016): | ||
{| cellspacing="5" cellpadding="5" style="border-top:1pt black solid; border-bottom:1pt black solid; margin-top:5pt; margin-bottom:20pt; " | {| cellspacing="5" cellpadding="5" style="border-top:1pt black solid; border-bottom:1pt black solid; margin-top:5pt; margin-bottom:20pt; " | ||
|- | |- | ||
! style="border-bottom:1pt darkgrey solid; width:50%;" | Kapazität der kommunalen Kläranlage in EGW (Einwohnergleichwerten) | ! style="border-bottom:1pt darkgrey solid; width:50%;" | Kapazität der kommunalen Kläranlage in EGW (Einwohnergleichwerten) | ||
− | ! style="border-bottom:1pt darkgrey solid; border-left:1pt darkgrey solid; width:25%;" | | + | ! style="border-bottom:1pt darkgrey solid; border-left:1pt darkgrey solid; width:25%;" | Emissionsmenge in kg N<sub>2</sub>O/a |
|- | |- |
Version vom 30. November 2017, 16:29 Uhr
Vollständige Bezeichnung:
5f) Kommunale Abwasserbehandlungsanlagen mit einer Leistung von 100 000 Einwohnergleichwerten
Hinweis zur Anwendung der Emissionsfaktoren gemäß der einheitlichen Berechnungsmethode zur Frachtermittlung im Abwasser in den Deutschen Arbeitshilfen - Abwasser: | |
Zur Berechnung der Jahresfrachten für Schwermetalle sind entweder die im Rahmen ihrer Eigenüberwachung ermittelten Konzentrationen oder die im o.g. Frachtermittlungspapier aufgestellten Emissionsfaktoren zu verwenden. Dabei sind die Bestimmungsgrenzen nach Böhm (Anlage 1 des o.g. Frachtermittlungspapiers), die als Grundlage für die statistische Auswertung der Daten aufgestellt wurden, um realistische Emissionsfaktoren zu errechnen, nicht für die Berechnung der Frachten anwendbar. Für die Berechnungen mit den Daten aus der Eigenüberwachung gelten die auf Seite 2 im o.g. Frachtermittlungspapier unter "Berücksichtigung von Messwerten unterhalb der Bestimmungsgrenze" genannten Empfehlungen. Dies wurde in der Vergangenheit in Einzelfällen fehl gedeutet. |
Hinweis: Nicht korrekte Übersetzung des Begriffes "population equivalent" (engl.) in der deutschen Fassung der E-PRTR-VO: | |
Für die deutsche Fassung der E-PRTR-VO wurde "population equivalent" (engl.) mit "Einwohnergleichwert" übersetzt. Im deutschen Leitfaden der EU wird zur Erläuterung des Begriffs "Einwohnergleichwert" direkt auf die Kommunalabwasserrichtlinie (91/271/EWG) Bezug genommen, in welcher derselbe Begriff "population equivalent" (engl.) mit "Einwohnerwert" (deutsch) übersetzt wird. Die beiden Begriffe "Einwohnergleichwert" und "Einwohnerwert" sind demnach synonym zu verwenden.
Rechtsverbindlich ist die Originalversion der EU, d.h. die englische E-PRTR-VO. |
Erstmals sind Kommunale Abwasserbehandlungsanlagen (ABA) > 100 000 EWG (Nr. 5.f)) der E-PRTR-VO) und als Analogon dazu auch eigenständig betriebene Industrieabwasserbehandlungsanlagen > 10 000 m3/d (Nr. 5.g)) der E-PRTR-VO) berichtspflichtig.
Sind Gemeinschaftskläranlagen, die durch den Anteil an Industrieabwasser geprägt sind dann gar nicht berichtspflichtig, obwohl sie beide Kapazitätsschwellenwerte erreichen aber eben weder rein kommunal noch rein industriell geprägt sind? | |
Lösungsweg:
|
Wie verhält es sich mit Luftemissionen aus kommunalen Kläranlagen im PRTR?
UBA, aktualisiert im September 2017 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Als Luftemissionen aus kommunalen Kläranlagen könnten in Frage kommen: Methan (CH4), Distickstoffoxid (N2O) und weitere gasförmige organische Abbauprodukte.
1) Der aktualisierte Nationale Inventarbericht (NIR) zum Deutschen Treibhausgasinventar wird im April 2018 zur Verfügung stehen und dann auf dieser Seite eingestellt werden 2) EW und EGW werden vom PRTR synonym verwendet |