5.f) Kommunale Abwasserbehandlungsanlagen: Unterschied zwischen den Versionen
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*'''Weitere gasförmige Emissionen:''' weitere gasförmige Emissionen aus der kommunalen Abwasserbehandlung, die in Anhang II der '''E-PRTR-VO''' enthalten sind und über den jeweiligen Emissionsschwellenwerten liegen, können in Einzelfällen je nach angeschlossenen Indirekteinleitern nicht ausgeschlossen werden. | *'''Weitere gasförmige Emissionen:''' weitere gasförmige Emissionen aus der kommunalen Abwasserbehandlung, die in Anhang II der '''E-PRTR-VO''' enthalten sind und über den jeweiligen Emissionsschwellenwerten liegen, können in Einzelfällen je nach angeschlossenen Indirekteinleitern nicht ausgeschlossen werden. | ||
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<sup>2) </sup> Die Kapazität der kommunalen Kläranlagen in EGW wurde für diese überschlägige Berechnung den Einwohnern gleichgesetzt. | <sup>2) </sup> Die Kapazität der kommunalen Kläranlagen in EGW wurde für diese überschlägige Berechnung den Einwohnern gleichgesetzt. | ||
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Version vom 6. September 2016, 17:25 Uhr
Vollständige Bezeichnung:
5f) Kommunale Abwasserbehandlungsanlagen mit einer Leistung von 100 000 Einwohnergleichwerten
Hinweis zur Anwendung der Emissionsfaktoren gemäß der einheitlichen Berechnungsmethode zur Frachtermittlung im Abwasser in den Deutschen Arbeitshilfen - Abwasser: | |
(B) Zur Berechnung der Jahresfrachten für Schwermetalle sind entweder die im Rahmen ihrer Eigenüberwachung ermittelten Konzentrationen oder die im o.g. Frachtermittlungspapier aufgestellten Emissionsfaktoren zu verwenden. Dabei sind die Bestimmungsgrenzen nach Böhm (Anlage 1 des o.g. Frachtermittlungspapiers), die als Grundlage für die statistische Auswertung der Daten aufgestellt wurden, um realistische Emissionsfaktoren zu errechnen, nicht für die Berechnung der Frachten anwendbar. Für die Berechnungen mit den Daten aus der Eigenüberwachung gelten die auf Seite 2 im o.g. Frachtermittlungspapier unter "Berücksichtigung von Messwerten unterhalb der Bestimmungsgrenze" genannten Empfehlungen. Dies wurde in der Vergangenheit in Einzelfällen fehl gedeutet. |
Hinweis: Nicht korrekte Übersetzung des Begriffes "population equivalent" (engl.) in der deutschen Fassung der E-PRTR-VO: | |
(B) Für die deutsche Fassung der E-PRTR-VO wurde "population equivalent" (engl.) mit "Einwohnergleichwert" übersetzt. Im deutschen Leitfaden der EU wird zur Erläuterung des Begriffs "Einwohnergleichwert" direkt auf die Kommunalabwasserrichtlinie (91/271/EWG) Bezug genommen, in welcher derselbe Begriff "population equivalent" (engl.) mit "Einwohnerwert" (deutsch) übersetzt wird. Die beiden Begriffe "Einwohnergleichwert" und "Einwohnerwert" sind demnach synonym zu verwenden.
Rechtsverbindlich ist die Originalversion der EU, d.h. die englische E-PRTR-VO. |
Erstmals sind Kommunale Abwasserbehandlungsanlagen (ABA) > 100 000 EWG (Nr. 5.f)) der E-PRTR-VO) und als Analogon dazu auch eigenständig betriebene Industrieabwasserbehandlungsanlagen > 10 000 m3/d (Nr. 5.g)) der E-PRTR-VO) berichtspflichtig.
Sind Gemeinschaftskläranlagen, die durch den Anteil an Industrieabwasser geprägt sind dann gar nicht berichtspflichtig, obwohl sie beide Kapazitätsschwellenwerte erreichen aber eben weder rein kommunal noch rein industriell geprägt sind? | |
(B) Lösungsweg:
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Wie verhält es sich mit Luftemissionen aus kommunalen Kläranlagen im PRTR?
In Bearbeitung |