1b) Vergasungs- und Verflüssigungsanlagen 4BV13

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Vollständige Bezeichnung:
1b) Vergasungs- und Verflüssigungsanlagen

Sind Anlagen der Nr. 1.11EG der 4. BImSchV "Anlagen zur Trockendestillation (z.B. Kokereien, Gaswerke und Schwelereien), insbesondere von Steinkohle oder Braunkohle, Holz, Torf oder Pech, ausgenommen Holzkohlenmeiler" Tätigkeiten der Nr. 1b) der E-PRTR-VO und der Nr. 1.4 der IE-RL? zu zuordnen?

Anlagen der Nr. 1.11EG der 4. BImSchV können der Nr. 1b) der E-PRTR-VO zugeordnet werden, aber nicht der Nr. 1.4 der IE-RL.

Sind Anlagen der Nr. 1.14.1EG der 4. BImSchV "Anlagen zur Vergasung oder Verflüssigung von Kohle" Tätigkeiten der Nr. 1b) der E-PRTR-VO und der Nr. 1.4 der IE-RL? zu zuordnen?

Anlagen der Nr. 1.14.1EG der 4. BImSchV können der Nr. 1b) der E-PRTR-VO und der Nr. 1.4a der IE-RL zugeordnet werden.

Anlagen der Nr. 1.14.3.1EG der 4. BImSchV "Anlagen zur Vergasung oder Verflüssigung anderer Brennstoffe zur Erzeugung von Generator-, Wasser-, oder Holzgas, mit einer Produktionskapazität an Stoffen, entsprechend einem Energieäquivalent von >= 20 MW" können hingegen der Nr. 1.4b der IE-RL zugeordnet werden.

Sind alle Anlagen der Nr. 1.14.2.1EG der 4. BImSchV "Anlagen zur Vergasung oder Verflüssigung von bituminösem Schiefer mit einem Energieäquivalent von >= 20 MW " Tätigkeiten der Nr. 1a) der E-PRTR-VO und der Nr. 1.2 der IE-RL? zu zuordnen?

Anlagen der Nr. 1.14.2.1EG der 4. BImSchV können der Nr. 1a) der E-PRTR-VO und der Nr. 1.2 der IE-RL zugeordnet werden.

Sind alle Anlagen der Nr. 4.4.2G der 4. BImSchV "Anlagen zur Destillation oder Raffination oder sonstigen Weiterverarbeitung von Erdöl oder Erdölerzeugnissen in Schmierstoffraffinerien" Tätigkeiten der Nr. 1a) der E-PRTR-VO und der Nr. 1.2 der IE-RL? zu zuordnen?

Anlagen der Nr. 4.4.2G der 4. BImSchV können der Nr. 1a) der E-PRTR-VO zugeordnet werden, aber nicht der Nr. 1.2 der IE-RL.
Erläuterung: Typische Anlagen in Schmierstoffraffinerien sind u.a. (Vakuum-) Destillationsanlagen, Extraktions- und Hydrieranlagen.

Sind alle Anlagen der Nr. 4.4.4G der 4. BImSchV "Anlagen zur Destillation oder Raffination oder sonstigen Weiterverarbeitung von Erdöl oder Erdölerzeugnissen in petrochemischen Werken oder bei der Gewinnung von Paraffin" Tätigkeiten der Nr. 1a) der E-PRTR-VO und der Nr. 1.2 der IE-RL? zu zuordnen?

Anlagen der Nr. 4.4.4G der 4. BImSchV können der Nr. 1a) der E-PRTR-VO zugeordnet werden, aber nicht der Nr. 1.2 der IE-RL.

Können Biogasanlagen der Nr. 1 b) der E-PRTR-VO zugeordnet werden, da im Vordergrund von Biogasanlagen die Energieproduktion steht?

siehe Biogasanlagen