1b) Vergasungs- und Verflüssigungsanlagen 4BV13
Vollständige Bezeichnung:
1b) Vergasungs- und Verflüssigungsanlagen
Sind Anlagen der Nr. 1.11EG der 4. BImSchV "Anlagen zur Trockendestillation (z.B. Kokereien, Gaswerke und Schwelereien), insbesondere von Steinkohle oder Braunkohle, Holz, Torf oder Pech, ausgenommen Holzkohlenmeiler" Tätigkeiten der Nr. 1b) der E-PRTR-VO und der Nr. 1.4 der IE-RL? zu zuordnen? | |
Anlagen der Nr. 1.11EG können der Nr. 1b) der E-PRTR-VO zugeordnet werden, aber nicht der Nr. 1.4 der IE-RL. |
Sind alle Anlagen der Nr. 4.4.1EG der 4. BImSchV "Anlagen zur Destillation oder Raffination oder sonstigen Weiterverarbeitung von Erdöl oder Erdölerzeugnissen in Mineralölraffinerien" Tätigkeiten der Nr. 1a) der E-PRTR-VO und der Nr. 1.2 der IE-RL? zu zuordnen? | |
Anlagen der Nr. 4.4.1EG können der Nr. 1a) der E-PRTR-VO und der Nr. 1.2 der IE-RL zugeordnet werden. |
Sind alle Anlagen der Nr. 4.4.3EG der 4. BImSchV "Anlagen zur Destillation oder Raffination oder sonstigen Weiterverarbeitung von Erdöl oder Erdölerzeugnissen in Gasraffinerien" Tätigkeiten der Nr. 1a) der E-PRTR-VO und der Nr. 1.2 der IE-RL? zu zuordnen? | |
Anlagen der Nr. 4.4.3EG können der Nr. 1a) der E-PRTR-VO und der Nr. 1.2 der IE-RL zugeordnet werden. |
Sind alle Anlagen der Nr. 4.4.2G der 4. BImSchV "Anlagen zur Destillation oder Raffination oder sonstigen Weiterverarbeitung von Erdöl oder Erdölerzeugnissen in Schmierstoffraffinerien" Tätigkeiten der Nr. 1a) der E-PRTR-VO und der Nr. 1.2 der IE-RL? zu zuordnen? | |
Anlagen der Nr. 4.4.2G können der Nr. 1a) der E-PRTR-VO zugeordnet werden, aber nicht der Nr. 1.2 der IE-RL. Erläuterung: Typische Anlagen in Schmierstoffraffinerien sind u.a. (Vakuum-) Destillationsanlagen, Extraktions- und Hydrieranlagen. |
Sind alle Anlagen der Nr. 4.4.4G der 4. BImSchV "Anlagen zur Destillation oder Raffination oder sonstigen Weiterverarbeitung von Erdöl oder Erdölerzeugnissen in petrochemischen Werken oder bei der Gewinnung von Paraffin" Tätigkeiten der Nr. 1a) der E-PRTR-VO und der Nr. 1.2 der IE-RL? zu zuordnen? | ||
Anlagen der Nr. 4.4.4G können der Nr. 1a) der E-PRTR-VO zugeordnet werden, aber nicht der Nr. 1.2 der IE-RL.
siehe Biogasanlagen |