Kommunale Kläranlagen - länderübergreifend

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Kommunale Kläranlagen - länderübergreifend

Im Ballungsraum der Großstadt gibt es Klärwerke, die in einem Bundesland liegen, deren Einleitstelle (selten auch mehrere Einleitstellen) sich aber im benachbarten Bundesland befindet (befinden). Die wasserrechtliche Erlaubnis für die Abwassereinleitung erteilt die Behörde, in deren Gewässer eingeleitet wird. Das heißt, der Standort der Einleitstelle ist entscheidend für die Zuständigkeit nach Wasserrecht.

Welche Behörde ist für das Klärwerk nach PRTR zuständig? Wie wird bei länderübergreifend tätigen Betriebseinrichtungen verfahren?

(C) Für die Meldung zum PRTR ist der Standort der Betriebseinrichtung, in diesem Fall des Klärwerkes, maßgebend für die Zuständigkeit der Behörde. Diese Behörde erzeugt den Stammdatensatz, prüft die Daten auf Vollständigkeit, Kohärenz und Glaubwürdigkeit und übernimmt die Prüfung, ob es sich um schutzbedürftige Daten handelt. Die für PRTR zuständige Behörde beteiligt die Behörde, die die wasserrechtliche Erlaubnis erteilt hat und die Klärwerkseinleitung überwacht. Gibt es mehrere Einleitstellen, sind alle betroffenen Behörden entsprechend zu beteiligen.

Diese Grafik erläutert den Sachverhalt.