Bestimmungsverfahren

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Zweifelsfrage zur Anwendung validierter oder nicht validierter Werte im PRTR

Zweifelsfrage

Bei immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen, die der 13. bzw. 17. BImSchV unterliegen, werden die Jahresfrachten der emittierten Stoffe auf Basis von validierten Halbstundenwerten (gemessener Halbstundenmittelwert abzüglich Messunsicherheit) ermittelt. Welche Jahresfracht (validiert/nicht validiert) ist im Rahmen der PRTR-Berichterstattung anzugeben? Oder ist beides bei entsprechender Angabe des Messverfahrens zulässig?

Fazit und Empfehlung

Für die Ermittlung von Jahresfrachten sind für die PRTR-Berichterstattung sowie für die Berichterstattung zur 11. und 13. BImSchV die nicht validierten Werte (Messwerte) und NICHT die validierten Werte heranzuziehen.

Diesem Vorgehen stimmten die Bundesländer am 17./18.5.2011 im Rahmen des 12.Bund/Länder – Fachgesprächs „Emissionskataster“ zu.

Bei der Festlegung des beschlossenen Vorgehens wird auf den folgenden Auszug aus dem Ergebnisprotokoll des 27. Fachgesprächs "Prüfberichte" vom 10./11. November 2010 in Halle zurückgegriffen:

  • TOP 3.3 Ermittlung des Massenstromes aus eignungsgeprüften kontinuierlichen Auswerterechnern - Anfrage an die Hersteller zur Massenstromberechnung (Hr. Bendick):

Es wurde eine Anfrage an die Rechnerhersteller gestellt mit der Bitte zu erläutern, ob und wie derzeit die Massenstrombildung in den eignungsgeprüften Auswerterechnern erfolgt. Die Funktion der Massenstrombildung ist nicht eignungsgeprüft, sodass von einer einheitlichen Vorgehensweise nicht ausgegangen werden kann. Die Antwortschreiben der Hersteller bestätigen diese Vermutung.

Beschluss:

Es wird vorgeschlagen, dass die ermittelten Massenströme für die Emissionsberichterstattung, die aus den Auswerterechnern stammen, nicht zu verwenden sind, da diese Funktion nicht geprüft ist (Information an die Behörden). Die Prüfinstitute informieren die Hersteller darüber, dass die Funktion der Massenstrombildung (sofern vorhanden), so nicht angewandt werden kann, da diese vorher zu prüfen ist. Die Rechnerhersteller können den Vorschlag zur Vorgehensweise der Massenstrombildung (Beschluss aus dem 24. FG „Prüfberichte", TOP 5.5) in den Rechner implementieren und dieses entsprechend durch das Prüfinstitut prüfen lassen.

Dem Vorschlag wurde zugestimmt.