Umschlaganlagen: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Berichterstattung von Umschlaganlagen im PRTR'''
'''Umschlaganlagen'''
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*Die 132.AISV-Sitzung (Ausschuß Anlagenbezogener Immissionsschutz/Störfallvorsorge) hatte in ihrer Sitzung am 22.-24.Juli 2014 in Mainz    mehrheitlich zum Ergebnis, dass Umschlaganlagen '''nicht''' im Anwendungsbereich des PRTRs gesehen werden.
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*Auf der 82.ATA-Sitzung (Ausschuß für Abfalltechnik) der LAGA (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall) am 28./29.Januar 2014 in Gotha kam es zu keiner Beschlussfassung hinsichtlich der PRTR-Berichterstattung von Umschlaganlagen.
  
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(Umweltbundesamt, eingestellt im Juni 2015)
 
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|(B) Ausschließlich Umschlaganlagen, die nach Nr. '''8.15 der 4.BImSCHV i.V. mit der Nr. 8.12 der 4.BImSCHV''' genehmigt sind und in welchen ein Umschlag wie auch ein Zwischenlagern stattfindet, sind '''PRTR-berichtspflichtig''' und der Nr. '''5a''' der E-PRTR-VO zuzuordnen, wenn gefährliche Abfälle beseitigt werden bzw. Nr. '''5c''' der E-PRTR-VO zuzuordnen, wenn nicht gefährliche Abfälle beseitigt werden.
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|(B) Ausschließlich Umschlaganlagen, die nach Nr. '''8.15 der 4.BImSCHV i.V. mit der Nr. 8.12 der 4.BImSCHV''' genehmigt sind und in welchen ein Umschlag wie auch ein Zwischenlagern stattfindet, sind '''PRTR-berichtspflichtig''' und der Nr. '''5a)''' der E-PRTR-VO zuzuordnen, wenn ''gefährliche Abfälle'' beseitigt werden bzw. Nr. '''5c)''' der E-PRTR-VO zuzuordnen, wenn ''nicht gefährliche Abfälle'' beseitigt werden.
 
Voraussetzung für eine PRTR-Berichtspflicht ist, dass angegebene Kapazitätsschwellenwerte überschritten und Abfälle oberhalb der vorgegebenen Mengenschwellen entsorgt werden.
 
Voraussetzung für eine PRTR-Berichtspflicht ist, dass angegebene Kapazitätsschwellenwerte überschritten und Abfälle oberhalb der vorgegebenen Mengenschwellen entsorgt werden.
 
Dieses Vorgehen zur Berichterstattung von Umschlaganlagen im PRTR wurde 2011 bundeseinheitlich abgestimmt und als Empfehlung formuliert.
 
Dieses Vorgehen zur Berichterstattung von Umschlaganlagen im PRTR wurde 2011 bundeseinheitlich abgestimmt und als Empfehlung formuliert.
  
(eingestellt im Juli 2011)
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(Umweltbundesamt, eingestellt im Juli 2011)
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Aktuelle Version vom 15. Juni 2016, 11:07 Uhr

Berichterstattung von Umschlaganlagen im PRTR

  • Die 132.AISV-Sitzung (Ausschuß Anlagenbezogener Immissionsschutz/Störfallvorsorge) hatte in ihrer Sitzung am 22.-24.Juli 2014 in Mainz mehrheitlich zum Ergebnis, dass Umschlaganlagen nicht im Anwendungsbereich des PRTRs gesehen werden.
  • Auf der 82.ATA-Sitzung (Ausschuß für Abfalltechnik) der LAGA (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall) am 28./29.Januar 2014 in Gotha kam es zu keiner Beschlussfassung hinsichtlich der PRTR-Berichterstattung von Umschlaganlagen.

(Umweltbundesamt, eingestellt im Juni 2015)