Umschlaganlagen: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Berichterstattung von Umschlaganlagen im PRTR'''
'''Umschlaganlagen'''
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*Die 132.AISV-Sitzung (Ausschuß Anlagenbezogener Immissionsschutz/Störfallvorsorge) hatte in ihrer Sitzung am 22.-24.Juli 2014 in Mainz    mehrheitlich zum Ergebnis, dass Umschlaganlagen '''nicht''' im Anwendungsbereich des PRTRs gesehen werden.
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*Auf der 82.ATA-Sitzung (Ausschuß für Abfalltechnik) der LAGA (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall) am 28./29.Januar 2014 in Gotha kam es zu keiner Beschlussfassung hinsichtlich der PRTR-Berichterstattung von Umschlaganlagen.
  
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(Umweltbundesamt, eingestellt im Juni 2015)
 
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|(B) Ausschließlich Umschlaganlagen, die nach Nr. '''8.15 der 4.BImSCHV i.V. mit der Nr. 8.12 der 4.BImSCHV''' genehmigt sind und in welchen ein Umschlag wie auch ein Zwischenlagern stattfindet, sind '''PRTR-berichtspflichtig'''.
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|(B) Ausschließlich Umschlaganlagen, die nach Nr. '''8.15 der 4.BImSCHV i.V. mit der Nr. 8.12 der 4.BImSCHV''' genehmigt sind und in welchen ein Umschlag wie auch ein Zwischenlagern stattfindet, sind '''PRTR-berichtspflichtig''' und der Nr. '''5a)''' der E-PRTR-VO zuzuordnen, wenn ''gefährliche Abfälle'' beseitigt werden bzw. Nr. '''5c)''' der E-PRTR-VO zuzuordnen, wenn ''nicht gefährliche Abfälle'' beseitigt werden.
Voraussetzung für eine PRTR-Berichtspflicht ist, dass der angegebene Kapazitätsschwellenwert überschritten und Abfälle oberhalb der vorgegebenen Mengenschwellen entsorgt werden.
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Voraussetzung für eine PRTR-Berichtspflicht ist, dass angegebene Kapazitätsschwellenwerte überschritten und Abfälle oberhalb der vorgegebenen Mengenschwellen entsorgt werden.
Dieses Vorgehen zur Berichterstattung von Umschlaganlagen im PRTR wurde 2011 bundeseinheitlich abgestimmt und als Empfehlung festgelegt.
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Dieses Vorgehen zur Berichterstattung von Umschlaganlagen im PRTR wurde 2011 bundeseinheitlich abgestimmt und als Empfehlung formuliert.
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(Umweltbundesamt, eingestellt im Juli 2011)
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Aktuelle Version vom 15. Juni 2016, 11:07 Uhr

Berichterstattung von Umschlaganlagen im PRTR

  • Die 132.AISV-Sitzung (Ausschuß Anlagenbezogener Immissionsschutz/Störfallvorsorge) hatte in ihrer Sitzung am 22.-24.Juli 2014 in Mainz mehrheitlich zum Ergebnis, dass Umschlaganlagen nicht im Anwendungsbereich des PRTRs gesehen werden.
  • Auf der 82.ATA-Sitzung (Ausschuß für Abfalltechnik) der LAGA (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall) am 28./29.Januar 2014 in Gotha kam es zu keiner Beschlussfassung hinsichtlich der PRTR-Berichterstattung von Umschlaganlagen.

(Umweltbundesamt, eingestellt im Juni 2015)