Autowrackanlagen

Aus wikiopenprtr
Version vom 7. August 2015, 11:45 Uhr von imported>Grimm
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Autowrackanlagen

Fallen Autowrackanlagen unter die PRTR-Berichtspflicht?
Gemäß der korrigierten Fassung des Beschlusses Vollzug PRTR-Verordnung der 69. ATA-Sitzung am 03./04.07.2007 in der Fassung der Änderung durch die 89. LAGA am 05./06.09.2007 (TOP 2.3) können Autowrackanlagen der PRTR-Berichtspflicht unterliegen.

Beachten Sie hierzu auch die Erläuterungen im Arbeitspapier "Zuordnung Abfallanlagen der 4. BImSchV (Ziff. 8-Anlagen) der 4. BImSchV zu E-PRTR-Tätigkeiten" unter den deutschen Arbeitshilfen, im Besonderen jeweils die Zuordnung der Nr. 8.9 a,b Sp. 1 und 2 sowie die Zuordnung der Nr. 8.9 c, Spalte 2 zur PRTR-Tätigkeit Nr. 5a.