Asphaltmischanlagen: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 14. September 2011, 18:16 Uhr
Können Asphaltmischanlagen einer PRTR-Berichtspflicht unterliegen? | |
(B) Asphaltmischanlagen, die teerhaltigen Straßenaufbruch handhaben (z.B. zerkleinern, zwischenlagern) können der Tätigkeit 5a) der E-PRTR-VO zugeordnet werden und unterliegen bei Überschreiten der Kapazitätzschwelle von 10 t/d sowie der Mengenschwelle von 2t/a für gefährlichen Abfall der PRTR-Berichtspflicht. |