Abfall- und Abwasserbewirtschaftung

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Abfall- und Abwasserbewirtschaftung

5a) "Anlagen zur Verwertung und Beseitigung gefährlicher Abfälle mit einer Aufnahmekapazität von 10 t pro Tag"

5 b) "Anlagen für die Verbrennung nicht gefährlicher Abfälle, die unter die Richtlinie 2000/76/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Dezember 2000 über die Verbrennung von Abfällen fallen mit einer Kapazität von 3 t pro Stunde"

5 c) "Anlagen zur Beseitigung nicht gefährlicher Abfälle mit einer Kapazität von 50 t pro Tag"

5 d) "Deponien mit einer Aufnahmekapazität von 10 t pro Tag oder Gesamtkapazität von 25 000 t pro Tag"

5 e) "Anlagen zur Beseitigung oder Verwertung von Tierkörpern und tierischen Abfällen mit einer Verarbeitungskapazität von 10 t pro Tag"

5 f) "Kommunale Abwasserbehandlungsanlagen mit einer Leistung von 100 000 Einwohnergleichwerten"

5 g) "Eigenständig betriebene Industrieabwasserbehandlungsanlagen für eine oder mehrere der im Anhang I der E-PRTR-VO beschriebenen Tätigkeiten mit einer Kapazität von 10000 m³ pro Tag"

Abfall- und Abwasserbewirtschaftung

Autowrackanlagen

Bauschutt

Biogasanlagen

Klärschlamm

Kommunale Kläranlagen - länderübergreifend

Zwischenlager

Bitte beachten:

Die Antworten sind nach ihrem Status folgendermaßen gekennzeichnet:

(A): abgesicherte Aussage (aus Verordnung (EG) Nr. 166/2006 zum Europäischen PRTR oder aus IVU-RL)
(B): erste Abstimmung bereits erfolgt (abgestimmt mit UBA oder Landesministerien)
(C): Vorschlag zur Diskussion (aus unterschiedlichen Quellen)