6b) Herstellung von Papier und Pappe und sonstigen primären Holzprodukten: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Vollständige Bezeichnung:<br/>6b) Industrieanlagen für die Herstellung von Papier und Pappe und sonstigen primären Holzprodukten (wie Spanplatten, Faserplatten und Sperrholz mit einer Produktionskapazität von 20 t pro Tag'''
  
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Version vom 23. Juni 2009, 15:21 Uhr

Vollständige Bezeichnung:
6b) Industrieanlagen für die Herstellung von Papier und Pappe und sonstigen primären Holzprodukten (wie Spanplatten, Faserplatten und Sperrholz mit einer Produktionskapazität von 20 t pro Tag

Die Nr. 6b) der E-PRTR-VO enthält eine beispielhafte Aufzählung für sonstige primäre Holzprodukte (wie Spanplatten, Faserplatten und Sperrholz).
  1. Fallen darunter auch Tischlerplatten und Multiplex-Platten?
  2. Zählen auch Anlagen zur Herstellung von Karton zu den E-PRTR-Anlagen nach Nr. 6b)?

Die Frage 2) ergibt sich, da in Nr. 6.2 Sp.1 der 4. BImSchV ("Anlagen zur Gewinnung von Papier, Karton oder Pappe mit einer Produktionsleistung von 20 Tonnen oder mehr je Tag") Karton explizit neben Papier und Pappe genannt ist, was bei der Nr. 6b) der E-PRTR-VO nicht der Fall ist.

zu 1):

(C) Bezieht man "primären Holzprodukte" auf die Verarbeitung von weitgehend naturbelassenem oder nur mechanisch bearbeitetem (sägen, hacken, hobeln ...) Holz, in einer "ersten Veredlungsstufe", so ist die Herstellung von Tischler- und Multiplex-Platten der Nr. 6.b) der E-PRTR-VO zuzuordnen. Dies spricht für die Zielsetzung des PRTR, möglichst vielfältige, große (< 20 t/Tag) Holzverarbeitungsanlagen zu erfassen, die auch durch Rohstofflagerung, den eventuellen Einsatz von Binde- oder Beschichtungsmitteln und Trocknungsanlagen sowie die Abfallsammlung eine besondere Umweltrelevanz haben können.

zu 2):

(C) Die Formulierung Nr. 6.b) der E-PRTR-VO "Industrieanlagen für die Herstellung von Papier und Pappe und sonstigen primären Holzprodukten (wie Spanplatten, Faserplatten und Sperrholz)" verwendet den Oberbegriff "primäre Holzprodukte" für alle (erfasst auch Papier und Pappe!) explizit, aber nicht abschließend genannten Produkte. Insofern ist die Einbeziehung von Karton nur konsequent.

Auch die Definitionen von Papier, Karton und Pappe bestätigen die Meinung, dass die Herstellung von Karton von der Tätigkeit 6b) erfasst ist (siehe Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (http://www.tis-gdv.de/tis/verpack/papier/begriffe/begriffe.htm):

Karton: Flächiger, im Wesentlichen aus Fasern meist pflanzlicher Herkunft bestehender Packstoff, der hinsichtlich der flächenbezogenen Masse (150 g/m² bis 600 g/m²) sowohl in das Gebiet der Papiere als auch in das der Pappen hineinreicht.

Hier sei auch auf die FAQs der EU-Kommission (http://ec.europa.eu/environment/ippc/general_guidance.htm) zu dem IVU-Tätigkeiten auf die Frage "What is meant by "board” in Annex I activity 6.1(b)?" (nur in der engl. Sprachfassung verfügbar) verwiesen. Der Begriff "board" wird mit "cardboard" präzisiert – und beide Begriffe werden im Deutschen sowohl mit "Karton" als auch "Pappe" übersetzt.