5d) Deponien
Vollständige Bezeichnung:
5d) Deponien (außer Deponien für Inertabfälle und Deponien, die vor dem 16.7.2001 endgültig geschlossen wurden bzw. deren Nachsorgephase, die von den zuständigen Behörden gemäß Artikel 13 der Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien verlangt wurde, abgeschlossen ist) mit einer Aufnahmekapazität von 10 t pro Tag oder einer Gesamtkapazität von 25 000 t
5 d) "Deponien (außer Deponien für Inertabfälle und Deponien, die vor dem 16.7.2001 endgültig geschlossen wurden bzw. deren Nachsorgephase, die von den zuständigen Behörden gemäß Artikel 13 der Richtlinie 1999/31/RG des Rates vom 26. April 1999 über die Abfalldeponien verlangt wurde, abgelaufen ist) mit einer Aufnahmekapazität von 10 t pro Tag oder einer Gesamtkapazität von 25000 t".
Gibt es bedeutende Änderungen hinsichtlich der Einstufung der Deponien im PRTR im Vergleich zum EPER? | |
(B) Im Gegensatz zu EPER fallen unter das E-PRTR (siehe Nr. 5d)) der E-PRTR-VO) ausdrücklich auch diejenigen Deponien, die noch in der Nachsorgephase sind (falls sie nicht vor dem 16.7.2001 endgültig geschlossen wurden):
1. Deponien, die nach dem 16.7.2001 endgültig stillgelegt wurden und für die die Nachsorgephase noch nicht abgelaufen ist, sind berichtspflichtig. 2. Deponien, die vor dem 16.7.2001 endgültig stillgelegt wurden, sind nicht E-PRTR berichtspflichtig. Sie sind auch dann nicht berichtspflichtig, wenn sie sich noch in der Nachsorgephase befinden. Endgültig stillgelegt bedeutet, dass die Stilllegungsphase beendet und abgeschlossen ist. |
Wie ist bei Deponien die Definition des Begriffes "endgültig geschlossen" zu verstehen? | |
(B) In der E-PRTR-VO ist "endgültig geschlossen" synonym mit "endgültig stillgelegt" (Übersetzung der EU-Deponie-RL, Art. 13: "definitly closed" in der EU-Deponie-RL wurde in der nationalen Deponie-RL mit "endgültig stillgelegt" übersetzt); d.h. die Übersetzung ist mit "endgültig geschlossen" für das PRTR nicht korrekt.
Hinweis: Nicht korrekte Übersetzung der Tätigkeit 5d) der E-PRTR-VO im Guidance Document: (B) Die deutsche Übersetzung des englischen Guidance Document zur Tätigkeit 5d) der E-PRTR-VO im Anhang 2 des E-PRTR-Guidance der EU (siehe Spalte "Änderungen in der E-PRTR-Verordnung", S. 96) mit "Im E-PRTR wird ein ausdrücklicher Ausschluss für solche Deponien eingeführt, die keine Abfälle mehr annehmen" ist nicht korrekt. Der korrekte Wortlaut heißt: "Im E-PRTR wird ein ausdrücklicher Ausschluss für einen bestimmten Teil von Deponien eingeführt, die keine Abfälle mehr annehmen. […]". |