5.d) Deponien

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Vollständige Bezeichnung:
5d) Deponien (außer Deponien für Inertabfälle und Deponien, die vor dem 16.7.2001 endgültig geschlossen wurden bzw. deren Nachsorgephase, die von den zuständigen Behörden gemäß Artikel 13 der Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien verlangt wurde, abgeschlossen ist) mit einer Aufnahmekapazität von 10 t pro Tag oder einer Gesamtkapazität von 25 000 t

5.d) "Deponien (außer Deponien für Inertabfälle und Deponien, die vor dem 16.7.2001 endgültig geschlossen wurden bzw. deren Nachsorgephase, die von den zuständigen Behörden gemäß Artikel 13 der Richtlinie 1999/31/RG des Rates vom 26. April 1999 über die Abfalldeponien verlangt wurde, abgelaufen ist) mit einer Aufnahmekapazität von 10 t pro Tag oder einer Gesamtkapazität von 25000 t".

Gibt es bedeutende Änderungen hinsichtlich der Einstufung der Deponien im PRTR im Vergleich zum EPER?

Im Gegensatz zu EPER fallen unter das E-PRTR (siehe Nr. 5.d)) der E-PRTR-VO) ausdrücklich auch diejenigen Deponien, die noch in der Nachsorgephase sind (falls sie nicht vor dem 16.7.2001 endgültig geschlossen wurden):

1. Deponien, die nach dem 16.7.2001 endgültig stillgelegt wurden und für die die Nachsorgephase noch nicht abgelaufen ist, sind berichtspflichtig.

2. Deponien, die vor dem 16.7.2001 endgültig stillgelegt wurden, sind nicht E-PRTR berichtspflichtig. Sie sind auch dann nicht berichtspflichtig, wenn sie sich noch in der Nachsorgephase befinden.

Endgültig stillgelegt bedeutet, dass die Stilllegungsphase beendet und abgeschlossen ist.

Wie ist bei Deponien die Definition des Begriffes "endgültig geschlossen" zu verstehen?

In der E-PRTR-VO ist "endgültig geschlossen" synonym mit "endgültig stillgelegt" (Übersetzung der EU-Deponie-RL, Art. 13: "definitly closed" in der EU-Deponie-RL wurde in der nationalen Deponie-RL mit "endgültig stillgelegt" übersetzt); d.h. die Übersetzung ist mit "endgültig geschlossen" für das PRTR nicht korrekt.

Hinweis: Nicht korrekte Übersetzung der Tätigkeit 5.d) der E-PRTR-VO im Guidance Document:

(B) Die deutsche Übersetzung des englischen Guidance Document zur Tätigkeit 5.d) der E-PRTR-VO im Anhang 2 des E-PRTR-Guidance der EU (siehe Spalte "Änderungen in der E-PRTR-Verordnung", S. 96) mit "Im E-PRTR wird ein ausdrücklicher Ausschluss für solche Deponien eingeführt, die keine Abfälle mehr annehmen" ist nicht korrekt.

Der korrekte Wortlaut heißt: "Im E-PRTR wird ein ausdrücklicher Ausschluss für einen bestimmten Teil von Deponien eingeführt, die keine Abfälle mehr annehmen. […]".

Eine Anleitung zur Berichterstattung diffuser Emissionen aus Deponien für E-PRTR in 2007 ist zu finden unter: Dokumente und Arbeitshilfen - Deponien.