4.a) x) Herstellung von Farbstoffen und Pigmenten: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 18. August 2014, 16:08 Uhr
Vollständige Bezeichnung:
4.a) x) Chemianlagen zur industriellen Herstellung von Farbstoffen und Pigmenten
Farbstoffen und Pigmenten sowie von Ausgangsstoffen für Farben und Anstrichmittel
Anlagen nach Nr. 4.1.10 der 4. BImSchV "Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung Anlagen zur Herstellung von Stoffen oder Stoffgruppen durch chemische Umwandlung in industriellem Umfang, insbesondere zur Herstellung von Farbstoffen und Pigmenten" sind der Nr. 4.a) x) der E-PRTR-VO zugeordnet.
Fallen Anlagen unter das PRTR, in denen nur Ausgangsstoffe für Farbstoffe und Pigmente hergestellt werden? |
Bisher ohne Antwort