3.b) Tagebau und Steinbruch: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Vollständige Bezeichnung:<br/>3.b) Tagebau und Steinbruch, wenn die Oberfläche des Gebietes, in dem der Abbau tatsächlich betrieben wird 25 ha entspricht.'''
 
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|Der '''EU-Leitfaden für die Durchführung des Europäischen PRTR''' (DE_E-PRTR_fin.pdf) enthält zur Erläuterung des Gebiets, in dem der Abbau tatsächlich betrieben wird, eine eindeutige Vorgabe ('''Anhang 2, S. 90'''): "’Fläche des aktiv bearbeiteten Gebiets’ bedeutet die Fläche des Standorts reduziert um die Fläche des rekultivierten Gebiets und reduziert um das Gebiet des zukünftigen Aushubs."
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Betriebsflächen eines Tagebaus oder Steinbruchs, welche als Standort weiterer Betriebsteile dienen (z. B. Anlagen zur Bereitstellung/Verladung oder zur Aufbereitung des geförderten Materials) sind der Fläche des aktiv bearbeiteten Gebietes zuzuordnen und werden daher bei der Berechnung der Fläche des aktiv bearbeiteten Gebietes berücksichtigt.
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Der belgische Bergbauverband '''FORTEA''' hat einen nationalen Leitfaden zur PRTR-Berichterstattung im Rahmen der Nr. '''3.b)''' der '''E-PRTR-VO''' entwickelt und mit den belgischen Behörden abgestimmt. Der Leitfaden wird über das '''Resource Centre for PRTR Release Estimation Techniques (RETs)''' der '''OECD''' (http://www.oecd.org/env_prtr_rc/), sowie unter [[PRTR_Dokumente#Externe Arbeitshilfen|Deutsche Arbeitshilfen - externe Arbeitshilfen]] zur Verfügung gestellt.
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http://bilan.environnement.wallonie.be/documents/documentations/guide_Carrieres_prtr_en.pdf (englisch)
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http://bilan.environnement.wallonie.be/documents/documentations/GuideCarrieres.pdf (französisch)
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Laut '''FORTEA''' beginnt die Phase, "in der der Abbau tatsächlich betrieben wird" mit dem Abtragen des Mutterbodens und endet mit der genehmigungskonformen Sanierung.
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Version vom 18. August 2014, 13:11 Uhr

Vollständige Bezeichnung:
3.b) Tagebau und Steinbruch, wenn die Oberfläche des Gebietes, in dem der Abbau tatsächlich betrieben wird 25 ha entspricht.

Wie ist das Gebiet, in dem der Abbau "tatsächlich" betrieben wird, definiert?
Der EU-Leitfaden für die Durchführung des Europäischen PRTR (DE_E-PRTR_fin.pdf) enthält zur Erläuterung des Gebiets, in dem der Abbau tatsächlich betrieben wird, eine eindeutige Vorgabe (Anhang 2, S. 90): "’Fläche des aktiv bearbeiteten Gebiets’ bedeutet die Fläche des Standorts reduziert um die Fläche des rekultivierten Gebiets und reduziert um das Gebiet des zukünftigen Aushubs."

Betriebsflächen eines Tagebaus oder Steinbruchs, welche als Standort weiterer Betriebsteile dienen (z. B. Anlagen zur Bereitstellung/Verladung oder zur Aufbereitung des geförderten Materials) sind der Fläche des aktiv bearbeiteten Gebietes zuzuordnen und werden daher bei der Berechnung der Fläche des aktiv bearbeiteten Gebietes berücksichtigt.

Der belgische Bergbauverband FORTEA hat einen nationalen Leitfaden zur PRTR-Berichterstattung im Rahmen der Nr. 3.b) der E-PRTR-VO entwickelt und mit den belgischen Behörden abgestimmt. Der Leitfaden wird über das Resource Centre for PRTR Release Estimation Techniques (RETs) der OECD (http://www.oecd.org/env_prtr_rc/), sowie unter Deutsche Arbeitshilfen - externe Arbeitshilfen zur Verfügung gestellt.

http://bilan.environnement.wallonie.be/documents/documentations/guide_Carrieres_prtr_en.pdf (englisch) http://bilan.environnement.wallonie.be/documents/documentations/GuideCarrieres.pdf (französisch)

Laut FORTEA beginnt die Phase, "in der der Abbau tatsächlich betrieben wird" mit dem Abtragen des Mutterbodens und endet mit der genehmigungskonformen Sanierung.