2b) Herstellung von Roheisen oder Stahl

Aus wikiopenprtr
Version vom 22. Juni 2009, 16:12 Uhr von imported>Leve (Die Seite wurde neu angelegt: „<!-- 2b) Anlagen für die Herstellung von Roheisen oder Stahl --> '''Vollständige Bezeichnung:<br/>2b) Anlagen für die Herstellung von Roheisen oder Stahl (Prim...“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Vollständige Bezeichnung:
2b) Anlagen für die Herstellung von Roheisen oder Stahl (Primär- oder Sekundärschmelzung) einschließlich Stranggießen mit einer Kapazität von 2,5 t pro Stunde

Wie sind Schmelzereien einzuordnen?
(A) Schmelzereien der Nr. 3.2 a,b der 4. BImSchV sind unter die Nr. 2b) der E-PRTR-VO und die Nr. 2.2 der IVU-RL zu fassen. Ausnahme: Schmelzanlagen für Gießereien.