2b) Herstellung von Roheisen oder Stahl: Unterschied zwischen den Versionen

Aus wikiopenprtr
Zur Navigation springen Zur Suche springen
imported>Leve
(Die Seite wurde neu angelegt: „<!-- 2b) Anlagen für die Herstellung von Roheisen oder Stahl --> '''Vollständige Bezeichnung:<br/>2b) Anlagen für die Herstellung von Roheisen oder Stahl (Prim...“)
 
imported>Leve
K
Zeile 1: Zeile 1:
<!-- 2b) Anlagen für die Herstellung von Roheisen oder Stahl -->
+
<!-- 2b) Anlagen für die Herstellung von Roheisen oder Stahl -->__NOTOC__
 
'''Vollständige Bezeichnung:<br/>2b) Anlagen für die Herstellung von Roheisen oder Stahl (Primär- oder Sekundärschmelzung) einschließlich Stranggießen mit einer Kapazität von 2,5 t pro Stunde'''
 
'''Vollständige Bezeichnung:<br/>2b) Anlagen für die Herstellung von Roheisen oder Stahl (Primär- oder Sekundärschmelzung) einschließlich Stranggießen mit einer Kapazität von 2,5 t pro Stunde'''
  
{|border=0 cellpadding=3 width=100%  
+
==== ====
 +
{|border=0 cellpadding=3 width=100%
 
|-
 
|-
 
|colspan=2 style="background-color:#E8E8E8;"|Wie sind Schmelzereien einzuordnen?
 
|colspan=2 style="background-color:#E8E8E8;"|Wie sind Schmelzereien einzuordnen?

Version vom 23. Juni 2009, 14:28 Uhr

Vollständige Bezeichnung:
2b) Anlagen für die Herstellung von Roheisen oder Stahl (Primär- oder Sekundärschmelzung) einschließlich Stranggießen mit einer Kapazität von 2,5 t pro Stunde

Wie sind Schmelzereien einzuordnen?
(A) Schmelzereien der Nr. 3.2 a,b der 4. BImSchV sind unter die Nr. 2b) der E-PRTR-VO und die Nr. 2.2 der IVU-RL zu fassen. Ausnahme: Schmelzanlagen für Gießereien.