1a) Mineralöl- und Gasraffinerien

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Vollständige Bezeichnung:
1a) Mineralöl- und Gasraffinerien

Sind Anlagen der Nr. 1.15 Sp. 2 der 4. BImSchV "Anlagen zur Erzeugung von Stadt- oder Ferngas aus Kohlenwasserstoffen durch Spalten" der Nr. 1a) der E-PRTR-VO und der Nr. 1.2 der IVU-RL "Mineralöl- und Gasraffinerien" zuzuordnen?
(A) Nein. Bei der Umsetzung der IVU-RL sind die Spalten 2 grundsätzlich nicht berücksichtigt worden.


Sind alle Anlagen der Nr. 4.4 der 4. BImSchV "Anlagen zur Destillation oder Raffination oder sonstigen Weiterverarbeitung von Erdöl oder Erdölerzeugnissen in Mineralöl-, Altöl- oder Schmierstoffraffinerien, in petrochemischen Werken oder bei der Gewinnung von Paraffin sowie Gasraffinerien" Tätigkeiten der Nr. 1a) der E-PRTR-VO und der Nr. 1.2 der IVU-RL?
(A) Ja. Alle oben genannten Anlagen können der der Nr. 1a) der E-PRTR-VO und der Nr. 1.2 der IVU-RL zugeordnet werden.
Erläuterung: Typische Anlagen in Schmierstoffraffinerien sind u.a. (Vakuum-) Destillationsanlagen, Extraktions- und Hydrieranlagen.