2.d) Eisenmetallgießereien

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Vollständige Bezeichnung:
2.d) Eisenmetallgießereien mit einer Produktionskapazität von 20 t pro Tag.

Sind unter der Nr. 2.d) der E-PRTR-VO und der Nr. 2.4 der IVU-RL auch Schmelzanlagen für Eisenmetalle ohne eigentliche Gießerei zu fassen (z.B. wenn das geschmolzene Eisen zu Pellets verdüst wird)?
Nein. Diese Tätigkeit ist der Nr. 2.b) der E-PRTR-VO und der 2.2 der IE-RL zuzuordnen. Anmerkung: Im BREF werden Schmelzanlagen für Gießereien unter der IE-Nr. 2.4 behandelt, alle anderen Schmelzanlagen unter 2.2.