Emissionsfaktoren

Aus wikiopenprtr
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Emissionsfaktoren in der Intensivtierhaltung

( aktuell in Überarbeitung)


CO2 Emissionsfaktoren für Müllverbrennung, Klärschlammverbrennung, Sonderabfallverbrennung (UBA)

Zur Berechnung der CO2–Emissionen aus der Verbrennung von Abfällen kann auf die vom Umweltbundesamt veröffentlichten Publikationsseite des Umweltbundesamtes zu Emissionsinventaren zurückgegriffen werden. Unter dem Tabellenblatt "Energie" ist eine Aufstellung der abgeleiteten Emissionsfaktoren für CO2 zu finden.

Für den in einer Müllverbrennungsanlage üblicherweise eingesetzten Hausmüll/ Siedlungsabfall wird sowohl im Nationalen Inventarbericht als auch in der Nationalen Energiebilanz die Annahme getroffen, dass er bezogen auf den Energiegehalt, zu 50% aus Biomasse besteht. Dieser Wert kann auch für die Berichterstattung nach PRTR verwendet werden.

Über alle Anlagen betrachtet liegt der fossile Anteil des Sonderabfalls deutlich höher als der des Hausmülls, da ein großer Teil der Sonderabfälle aus der chemischen Industrie stammt. Allerdings lässt sich für die Verbrennung von Sonderabfall keine generelle, qualitative Aussage treffen, da der biogene Anteil der in einzelnen Anlagen eingesetzten Abfallfraktionen erheblich schwanken kann. Insofern macht es Sinn, anlagenspezifische biogene Anteile zu ermitteln.

Gleiches gilt für die vielfältig eingesetzten, aus Abfällen hergestellten Ersatzbrennstoffe. Diese sind in ihrer stofflichen Zusammensetzung sehr unterschiedlich. Auch wenn gelegentlich ähnliche Bezeichnungen verwendet werden, müssen die Stoffeigenschaften nicht unbedingt vergleichbar sein. Auch in diesen Fällen ist zu empfehlen, anlagenspezifische biogene Anteile zu ermitteln.


Dokumente

Die aktuelle Version der CO2-Emissionsfaktorliste (1990 bis 2019, aus dem NIR 2021) finden Sie auf der Themenseite Treibhausgas-Emissionen (Mittelspalte >Berichte & Daten > 2021 > unten in der Liste):

(Beitrag aktualisiert am 22.9.2021)

CO2 aus fossilen Brennstoffen und Industrieprozessen (UBA)

Auf der Publikationsseite des Umweltbundesamtes zu Emissionsinventaren finden Sie hierzu wichtige Informationen:

  • Aktualisierte tabellarische Aufstellung der Emissionsfaktoren für CO2 aus Brennstoffen inklusive Sonderbrennstoffen und Biomasse-Brennstoffen
  • Spezifische CO2-Emissionsfaktoren für industrielle Prozesse ohne verbrennungsbezogene Anteile: kontextbezogen im Nationalen Inventarbericht zum Deutschen Treibhausgasinventar und in Auszügen in einer tabellarischen Aufstellung (jeweils aktuellste Fassung zu nutzen)

Dokumente

Die aktuelle Version der CO2-Emissionsfaktorliste (1990 bis 2019, aus dem NIR 2021) finden Sie auf der Themenseite Treibhausgas-Emissionen (Mittelspalte >Berichte & Daten > 2021 > unten in der Liste):

(Beitrag aktualisiert am 22.9.2020)


Emissionsfaktoren für Schwermetalle und andere Stoffe zur Frachtberechnung bei kommunalem Abwasser (PRTR-Tätigkeit 5.f)

Stand: Juli 2022


Für berichtspflichtige kommunale Kläranlagen („Kommunale Abwasserbehandlungsanlagen mit einer Leistung von 100 000 Einwohnergleichwerten“) sollen Schadstoffemissionen über mittlere Ablaufkonzentrationen bzw. über Emissionsfaktoren berechnet werden können, falls der betroffenen Betriebseinrichtung keine eigenen Messwerte zu Ablaufkonzentrationen vorliegen. Eine Meldung der Schadstofffrachten aus kommunalen Kläranlagen ist nur erforderlich, wenn für ein Schadstoff der Schwellenwert des PRTR überschritten wird.

Im Rahmen eines deutschlandweit harmonisierten Monitorings für prioritäre Stoffe ( (2020): Prioritäre Stoffe in kommunalen Kläranlagen – Ein deutschlandweit harmonisiertes Monitoring. UBA-Texte 173/2020. Online: https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/prioritaere-stoffe-in-kommunalen-klaeranlagen) wurden für folgende Stoffe die in u.a. Tabelle angegebenen Mittlere Konzentrationen und Emissionsfaktoren zur Anwendung in Kläranlagenabläufen ermittelt (unter Berücksichtigung der mittleren Ablaufkonzentrationen).

In der Erfassungssoftware BUBE-Online sind für das PRTR die Emissionsfaktoren für die Berechnungsmöglichkeit zur Ermittlung der Schwermetallfreisetzungen und anderen Schadstofffreisetzungen hinterlegt. Der Anwender hat die Möglichkeit die Bezugsabwasserwassermenge (m3/a) in BUBE anzugeben; nach Eingabe der behandelten Bezugsabwasserwassermenge wird die Berechnung aufgerufen und die berechneten Werte angezeigt. Die Werte > Schwellenwert werden dann automatisch in die Masken übernommen.

Die aktualisierten Emissionsfaktoren für Schadstoffe zur Frachtberechnung bei kommunalem Abwasser sind ab PRTR-Berichtsjahr 2022 gültig.

Tabelle: Mittlere Ablaufkonzentration und Emissionsfaktoren zur Berechnung von Ablauffachten für Schadstoffe aus kommunalen Kläranlagen (PRTR-Tätigkeit 5.f):

gültig ab Berichtsjahr 2022

Lfd. Nummer Schadstoff PRTR-Stoff-

Nummer

Mittlere Konzentration [μg/l] Emissionsfaktor in mg[EW*a] Gültigkeit Berichtsjahr
1 Arsen

und Verbindungen (als As)

17 0,326 - 2008
2 Blei

und Verbindungen (als Pb)

23 0,14 11,6 2022
3 Cadmium

und Verbindungen (als Cd)

18 0,006 0,5 2022
4 Chrom

und Verbindungen (als Cr)

19 2,36 - 2008
5 Kupfer

und Verbindungen (als Cu)

20 7,61 - 2008
6 Nickel

und Verbindungen (als Ni)

22 4,4 365 2022
7 Quecksilber

und Verbindungen (als Hg)

21 0,002 0,2 2022
8 Zink

und Verbindungen (als Zn)

24 51,6 - 2008
9 DEHP 70 1,7 141 2022
10 37 Diuron 0,016 1,3 2022
11 Isoproturon 67 0,019 1,6 2022
12 PAK16 72 0,02 - 2022
13 Fluoranthen 88 0,0021 0,2 2022
14 Nonylphenol 64 0,043 3,6 2022


(Beitrag vom UBA im Juli 2022 aktualisiert)


Emissionen im Bergbau

Beachten Sie bitte die Hinweise zur Berechnung von PM10-Emissionen im Fragenkatalog zu den PRTR-Tätigkeiten:


Arbeitshilfe zu CO2 aus Biomasse im PRTR

Stand 25.5.2010

Kurzfassung

Ab dem Berichtsjahr 2009 sind für das PRTR CO2-Gesamtmengen (in kg/a) inklusive des CO2-Anteils aus Biomasse zu berichten.

Besonders für PRTR-pflichtige Betriebe, die nicht im Emissionshandel berichtspflichtig sind und diejenigen Betriebe, die zwar Emissionshandelspflichtig sind, aber reine Biomasse einsetzen, ensteht durch diese o.g. neue Anforderung die Notwendigkeit, diese Gesamtemission zu ermitteln. Soweit betrieblich keine genaueren Informationen vorliegen, oder über die Emissionshandelspflicht keine detaillierteren Vorgaben bestehen, kann auf sogenannte externe Emissionsfaktoren zurückgegriffen werden.

Externe CO2-Emissionsfaktoren

Nachfolgend werden einige Informationsquellen aufgeführt, aus denen entsprechende Emissionsfaktoren herangezogen werden können. Zum Großteil sind die Emissionsfaktoren mit gewissen Einschränkungen versehen, die eine einzelbetriebliche Einschätzung benötigen.

Es ist derzeit nicht möglich, diese externen Emissionsfaktoren wie vielfach gewünscht in nur einer einzigen Emissionsfaktorentabelle mit den jeweiligen Einschränkungen aufzuführen, da die Anwendung und Gewichtung der Emissionsfaktoren immer an die einzelbetrieblichen Bedingungen angepasst sein muss.

  • Überblick über abgeleitete Emissionsfaktoren für CO2 aus Brennstoffen (für das Emissionsinventar unter der Klimarahmenkonvention), tabellarische Aufstellung der abgeleiteten Emissionsfaktoren für CO2.
    • Im NIR (http://www.umweltbundesamt.de/emissionen/publikationen.htm) unter "Berichterstattung 2010 unter der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UN FCCC)" sind darüber hinaus Erwägungsgründe ablesbar.
    • Die in der o.g. Tabelle aufgeführten Emissionsfaktoren gelten für das genannte Material und berücksichtigen bereits den Biomasseanteil; Biomasseanteile sind nicht einzeln aufgeführt, im Allgemeinen gelten einheitliche EF für das Material und der Biomasseanteil ist ggf. im NIR (http://www.umweltbundesamt.de/emissionen/publikationen.htm) unter "Berichterstattung 2010 unter der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UN FCCC)" dokumentiert.
    • Allgemein wird angemerkt, dass die Inventaremissionsfaktoren nicht für einzelbetriebliche Berechnungen (z.B. für den ETS-Vollzug) hergeleitet wurden. Für eine Nutzung der Inventaremissionsfaktoren muss eine Berücksichtigung der Beschreibung aus den jeweiligen Quellgruppenkapiteln erfolgen. (im NIR (http://www.umweltbundesamt.de/emissionen/publikationen.htm) unter "Berichterstattung 2010 unter der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UN FCCC)" beschrieben)
  • FAQ sowie allg. Informationen der DEHSt (http://www.dehst.de)
  • Länderemissionsfaktorenhandbuch

Generelle Anmerkungen

  • Generell ist im PRTR auf die besten verfügbaren Informationen zurückzugreifen.
  • Die im PRTR berichteten Emissionen können gemessen, berechnet oder geschätzt werden.
  • Verpflichtend ist die CO2-Gesamtmenge zu berichten, die auch CO2-Emissionen aus Biomasse umfasst.

Hintergrund

Im Herbst 2009 hat die EU-Kommission festgestellt, dass die EU-weite Praxis zur Berichterstattung von CO2 nicht einheitlich in Bezug auf die Berichterstattung von CO2 aus Biomasse ist. Nach Prüfung des Sachverhaltes hat die EU-Kommission im Februar 2010 festgelegt, dass unter Berufung auf Anhang II der E-PRTR-VO, Fußnote 1, auch für CO2 die Gesamtmengen berichtet werden müssen. Dies widerspricht der bis zur PRTR-Berichterstattung 2008 gültigen Praxis in Deutschland, wurde aber für die PRTR-Berichterstattung 2009 in der aktuellen Version der BUBE-Erfassungssoftware entsprechend eingerichtet. Die Betreiber sind nun aufgefordert, die CO2-Gesamtmenge (inkl. Biomasse) in kg/Jahr zu berichten und können freiwillig die CO2-Emissionen aus Biomasse in einem zweiten Feld separat aufführen. Dieses zweite freiwillige Feld bietet den berichtspflichtigen Betriebseinrichtungen die Möglichkeit, ihre CO2-Mengen aus Biomasse der Öffentlichkeit bekannt zu geben und damit auf positive Umweltwirkungen zu verweisen.

Für die CO2-Berichterstattung im PRTR wird im EU E-PRTR-Leitfaden in Abschnitt 1.1.11.2 (S. 38) auf den Bezug zum Emissionshandelssystem und die dort anzuwendenden Berechnungsverfahren hingewiesen. Ziel ist es, soweit wie möglich kongruent zu den Daten im Emissionshandel zu sein. Nachdem erst im Februar 2010 deutlich wurde, dass die EU-Kommission im E-PRTR zusätzlich zur CO2-Gesamtmenge nicht die CO2-Menge aus Biomasse, sondern die CO2-Menge aus dem fossilen Anteil (= Gesamt-CO2-Menge - CO2-Menge aus Biomasse) darstellen möchte, hat das UBA versucht, dies kurzfristig auch im Erfassungssystem BUBE abzubilden. Dies ist am Einspruch der Länder gescheitert, so dass in der Folge nun in BUBE der "neue" Wert "CO2-Menge aus Biomasse" und nicht der auch im ETS berichtete Wert ("CO2-Menge aus dem fossilen Anteil") einzutragen ist. Dies wird bei einzelnen Betreibern sicherlich zu Nachfragen führen.

Zur Angabe der CO2-Gesamtemission in kg/Jahr im PRTR-Bericht müssen nun verschiedene Ermittlungswege gewählt werden, je nachdem, ob ein Betrieb auch im Emissionshandelssystem berichtspflichtig ist (und reine Biomasse einsetzt oder Stoffe mit Biomasseanteil), oder ob der Betrieb nicht im Emissionshandel berichtspflichtig ist. Mit Blick auf den Emissionshandel bestehen darüber hinaus unterschiedliche Berichtspflichten für Stoffe mit Biomasseanteilen und „reiner“ Biomasse.

Definition Biomasse

Der Begriff Biomasse wird in den Monitoring Leitlinien (ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 18. Juli 2007 zur Festlegung von Leitlinien für die Überwachung und Berichterstattung betreffend Treibhausgasemissionen im Sinne der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Monitoring-Leitlinien)) in Anhang I in Abschnitt 2 Nr. 4.f definiert und kann für die Zwecke der PRTR-Berichterstattung auf diese übertragen werden.

Unter "reiner" Biomasse versteht man Biomasse, deren biogener Kohlenstoffgehalt am Gesamtkohlenstoffgehalt mindestens 97% beträgt; auch diese Definition findet sich in den Monitoring-Leitlinien (siehe Anhang I Abschnitt 2 Nr. 4 g).

Ermittlung der CO2-Gesamtmenge im PRTR für Emissionshandelspflichtige Betriebe, die Stoffe mit Biomasseanteilen einsetzen (z.B. Sekundärbrennstoff wie aufbereiteter Siedlungsmüll):

Diesen Betrieben liegen für diese Stoffe über die vom Betreiber verpflichtend zu machenden Angaben im Emissionshandelssystem alle notwendigen Angaben zur Ermittlung der CO2-Gesamtmenge sowie der biogenen CO2-Emissionen vor, (auch wenn im Emissionshandel schließlich im Umfang der fossilen Emissionen die Pflicht zur Abgabe von Emissionsberechtigungen besteht):

  • eingesetzte Stoffmenge,
  • Heizwert (nur bei Brennstoffen),
  • Emissionsfaktor (bezogen auf den Gesamt-Kohlenstoffgehalt),
  • Biomasseanteil (Anteil biogener Kohlenstoff am Gesamt-Kohlenstoff)
Ermittlung der CO2-Gesamtmenge im PRTR für Emissionshandelspflichtige Betriebe, die reine Biomasse einsetzen (z.B. Biogas):

Diese Betriebe berichten für diese Stoffe im Emissionshandel nur die eingesetzte Menge sowie bei Brennstoffen den jeweiligen Heizwert. Da (im Emissionshandel) kein Emissionsfaktor bezogen auf den Gesamt-Kohlenstoff berichtet werden muss, können für diese Stoffe auch keine CO2-Emissionen ermittelt werden. Im Emissionshandel wird reine Biomasse mit dem Emissionsfaktor 0 angesetzt.

Um für diese Betriebe für den PRTR-Bericht eine Gesamt-CO2-Menge ermitteln zu können, muss auf externe Emissionsfaktoren (s.o. „Externe CO2-Emissionsfaktoren“) zurückgegriffen werden, oder es müssen bereits betrieblich bestimmte Emissionsfaktoren herangezogen werden. Im PRTR besteht neben der Möglichkeit, Emissionen zu messen (M) oder zu berechnen (C) auch die Möglichkeit der Schätzung (E).

Eventuell liegen diesen Betrieben auch noch Angaben aus der ersten Emissionshandelsperiode (2005-2008) vor, in der die Anlagen gemäß ihrer CO2-Gesamtemission zu kategorisieren waren.

Ermittlung der CO2-Gesamtmenge im PRTR für Nicht-Emissionshandelspflichtige Betriebe

Bezüglich der erforderlichen Emissionsfaktoren für Nicht-Emissionshandelspflichtige Betriebe muss ebenfalls auf externe Emissionsfaktoren zurückgegriffen werden (s.o. „Externe CO2-Emissionsfaktoren“).