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Aktualisiert UBA, August 2015

Was ist das PRTR?

Das PRTR (Pollutant Release and Transfer Register) ist ein integriertes Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister, das die Öffentlichkeit sowohl über wesentliche Emissionen von Schadstoffen in Luft, Wasser und Boden als auch über das Verbringen von Abfällen informiert. Es unterstützt die Beteiligung der Öffentlichkeit bei umweltrelevanten Entscheidungen und leistet einen Beitrag zur Verringerung und Vermeidung der Umweltverschmutzung.

Ab 2007 müssen die berichtspflichtigen Betriebe jährlich ihre Freisetzungen in Luft, Wasser und Boden, die Verbringung von Schadstoffen in Abwasser sowie die Verbringung von Abfällen außerhalb der Betriebseinrichtung - für gefährliche Abfälle ab 2t/Jahr und nicht gefährliche Abfälle ab 2000 t/Jahr - an die EU melden, sofern sie dabei bestimmte Mindestschwellen überschreiten (für Freisetzungen in Luft, Wasser und Boden gemäß Anhang II der E-PRTR-VO.

Ziele des PRTR

Das PRTR zielt darauf ab, den öffentlichen Zugang zu Umweltinformationen durch die Schaffung eines kohärenten und integrierten Registers zu verbessern und so ebenfalls zur Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung beizutragen, Entscheidungsträgern, die für ihre Entscheidungen erforderlichen Daten zu liefern und die Beteiligung der Öffentlichkeit an Umweltentscheidungen zu erleichtern.

Rechtliche Grundlagen des PRTR

Rechtliche Grundlagen sind:

Die E-PRTR-Veordnung setzt auf EU-Ebene das PRTR-Protokoll der UN-ECE (United Nations Economic Commission for Europe – Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen) um. Die E-PRTR-VO legt u.a. die Berichtspflicht für Betreiber fest.

Für die nationale Umsetzung der E-PRTR-VO in Deutschland wurde das PRTR-Gesetz (Gesetz zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 (kurz "SchadRegProtAG" genannt) geschaffen. Das SchadRegProtAG enthält Vollzugsregeln für das E-PRTR in Deutschland und legt den nationalen Berichtszweck fest.

In Deutschland wird das PRTR-Protokoll der UN-ECE als nationales Register (Grundlage ist das SchadRegProtAG) umgesetzt; das nationale Register setzt sich zusammen aus den deutschen Daten sowie den Daten zu Emissionen aus diffusen Quellen. Die unter diesen Rahmenbedingungen von den Betreibern berichteten deutschen Daten werden an das Umweltbundesamt übermittelt, das die Daten an die EU-Kommission für die Veröffentlichung im europäischen Register (E-PRTR) berichtet. Die nationalen Daten werden vom Umweltbundesamt im nationalen Register für Deutschland veröffentlicht.

Was ist für das PRTR zu berichten?

Für das PRTR ist zu berichten:

  • Freisetzungen in die Luft
  • Freisetzungen in das Wasser
  • Verbringungen von in Abwasser enthaltenen Schadstoffen außerhalb des Standortes, das zur Abwasserbehandlung vorgesehen ist
  • Freisetzungen in den Boden
  • Verbringungen von gefährlichen Abfällen > 2 t/Jahr außerhalb des Standortes der Betriebseinrichtung
  • Verbringungen von nicht gefährlichen Abfällen > 2000 t/Jahr außerhalb des Standortes der Betriebseinrichtung

Welche Betriebe sind PRTR-berichtspflichtig?

Das PRTR richtet sich an Betriebseinrichtungen, die eine oder mehrere Tätigkeiten (PRTR-Tätigkeiten) nach Anhang I der E-PRTR-VO ausführen. Hierzu gehören große und mittlere Unternehmen aus den Bereichen:

  • Energiesektor
  • Herstellung und Verarbeitung von Metallen
  • Mineralverarbeitende Industrie
  • Chemische Industrie
  • Abfall- und Abwasserbewirtschaftung
  • Be- und Verarbeitung von Papier und Holz
  • Intensive Viehhaltung und Aquakultur
  • Tierische und pflanzliche Produkte aus dem Lebensmittel- und Getränkesektor
  • Sonstige Industriezweige (u.a. Textilindustrie, Gerbereien, Oberflächenbehandlung, Elektrographit, Werften)

Tätigkeiten im PRTR

Folgende 65 Tätigkeiten sind für das PRTR relevant:

Feststellung der PRTR-Berichtspflicht. Werden die Betreiber dazu aufgefordert?

Mit Hilfe der Synopsen in den Deutschen Arbeitshilfen, die Zuordnungstabellen von E-PRTR-Tätigkeiten, Nr. der IE-RL, Nr. des Anhangs der 4. BImSchV enthalten, kann ein Betreiber prüfen, ob in seiner Betriebseinrichtung eine PRTR-Tätigkeit ausgeführt wird oder nicht.

In Fällen, indem ein Betreiber nicht feststellen kann, ob er einer PRTR- Berichtspflicht unterliegt oder nicht, hat er sich an seine zuständige Behörde bzw. an den zuständigen Ländervertreter zu wenden.

I.d.R. haben die zuständigen Behörden der Bundesländer die Betreiber, die eine oder mehrere Tätigkeiten ausführen und somit der PRTR-Berichtspflicht unterliegen, über die Berichtspflicht und den Ablauf der PRTR-Berichtspflicht mit einem Schreiben informiert.

Hinweis: Die Synopse ist als Arbeitshilfe zu verstehen.

Welche Daten unterliegen der Vertraulichkeit im PRTR?

Grundsätzlich werden alle in den Berichten der Betreiber enthaltenen Angaben im PRTR bekannt gegeben (§ 2 Abs. 2 SchadRegProtAG). Gemäß § 5 Abs. 2 und 3 des SchadRegProtAG werden jedoch bestimmte vertrauliche Informationen bei der Übermittlung der Informationen an das Umweltbundesamt besonders behandelt. Diese Ausnahmen betreffen den Schutz bestimmter privater (personenbezogene Daten, Betriebsgeheimnisse, Geschäftsgeheimnisse...) und öffentlicher (internationale Beziehungen, Verteidigung, laufende Gerichtsverfahren...) Belange (§ 5 Abs. 2 und 3 SchadRegProtAG). In diesen Fällen werden nicht die schutzwürdigen Daten, sondern die Schutzgründe an das UBA weitergeleitet.

Zuständig für den Schutz sind zumeist die Behörden der Länder. Sie entscheiden darüber, ob und welche Informationen zum Schutz privater oder öffentlicher Belange nicht an das UBA übermittelt und damit auch nicht im PRTR bekannt gegeben werden.

In der PRTR-Erfassungssoftware werden die Anforderungen zur Vertraulichkeit von Daten im PRTR abgebildet.

Hinweis: Arbeitshilfen für Betreiber und Behörden zur Prüfung der Vertraulichkeit gem. §5 SchadRegProtAG (Januar 2007)

Fallen Altlasten unter die PRTR-Berichtspflicht?

Freisetzungen und Verbringungen außerhalb des Standorts, die aus (Altlasten-) Sanierungsmaßnahmen stammen (z.B. Dekontaminierung von verunreinigtem Boden oder Grundwasser) am Standort der Betriebseinrichtung müssen gemeldet werden, wenn die ursprüngliche Kontaminierung in Zusammenhang mit einer laufenden Anhang-I-(PRTR-) Tätigkeit steht (siehe E-PRTR-Leitfaden der EU, S. 16).

Handhabung der Kennnummern für Betriebseinrichtungen im PRTR

Gemäß des EU-E-PRTR-Leitfadens (Kap. 1.2.1) gelten folgende Empfehlungen in Bezug auf Änderungen der Kennnummern von Betriebseinrichtungen:

  • Kennnummern von Betriebseinrichtungen sollten mit der Zeit nicht geändert werden und soweit möglich mit den entsprechenden Identifizierungs-Kodes im EPER übereinstimmen
  • Im Falle der Schließung einer Betriebseinrichtung sollte die Kennnummer für die Betriebseinrichtung mindestens noch 10 Jahre beibehalten werden, da die Daten während dieses Zeitraums im Internet zugänglich sind
  • Im Falle einer Standortverlegung einer Betriebseinrichtung sollte die Betriebseinrichtung eine neue Kennnummer erhalten
  • Wenn sich nur der Betreiber, der Name oder die Muttergesellschaft einer Betriebseinrichtung ändert (Änderung), sollte die Kennnummer beibehalten werden
  • Wenn sich eine Betriebseinrichtung mit einer anderen Betriebseinrichtung am selben Standort zusammenschließt (Fusionierung), sollte die Kennnummer der Betriebseinrichtung, deren Haupttätigkeit identisch mit der Haupttätigkeit der neuen Betriebseinrichtung ist, übernommen werden
  • Wenn eine Betriebseinrichtung aufgeteilt wird (Splittung), sollte der ID-Kode bei der Betriebseinrichtung verbleiben, die die Haupttätigkeit/wirtschaftliche Tätigkeit fortführt
  • Es wäre hilfreich, wenn eine Betriebseinrichtung für jedes Berichtsjahr im "Textfeld Informationen" alle Änderungen an der "Historie" der Betriebseinrichtung über die vergangenen zehn Jahre übermitteln würde

Für die PRTR-Berichterstattung wurde die Notwendigkeit einer separaten PRTR-Identnummer festgestellt. Da die für das EPER in der Regel verwendete Arbeitsstättennummer nach anderen, als den o.g. Gründen geändert wird (z.B. Wechsel der zuständigen Behörde oder des Sachbearbeiters) ist in den Länderbehörden eine zusätzliche PRTR-Kennnummer zu pflegen. Es ist zu entscheiden, ob die Länder diese Nummer selbst festlegen oder ob das IT-System (bzw. zentraler Administrator) die Zuteilung dieser Nummern vornimmt.

Zuständigkeit bei Betriebseinrichtungen des Bundes

Es lassen sich die bundesstaatliche, die sachliche, die örtliche Zuständigkeit innerhalb eines Bundeslandes und die örtliche Zuständigkeit auf Ebene der Bundesländer unterscheiden.

Bundesstaatlich sind grundsätzlich die Länder zuständig.

Die sachliche und örtliche Zuständigkeit innerhalb eines Bundeslandes richtet sich nach dem für das Bundesland geltende Landesrecht.

Die örtliche Zuständigkeit zwischen den Bundesländern ist nicht ausdrücklich geregelt. Es lässt sich aber § 3 Abs.1 Nr.2 Verwaltungsverfahrensgesetz analog anwenden. Demnach ist das Bundesland zuständig ist, in dem der Standort der Betriebseinrichtung liegt.

Ist zum Beispiel ein Betreiber in Berlin ansässig, betreibt aber eine Betriebseinrichtung mit Standort in Brandenburg, sind die Brandenburger Behörden zuständig, nicht die Berliner Behörden.

Für die Zuständigkeitsverteilung ist es grundsätzlich unerheblich, ob der Betreiber der Bund ist oder nicht. Eine Ausnahme gilt lediglich für Betriebseinrichtungen im Geschäftsbereich des BMV (Bundesministerium der Verteidigung). In diesen Fällen ist das BMV zuständig, über die Schutzbedürftigkeit zu entscheiden.

Wie verhält es sich mit der Qualitätssicherung im PRTR?

Weitere Informationen hierzu finden Sie in dem Dokument Qualitätssicherung im PRTR.

Ist die Ratifizierung des PRTR-Protokolls notwendig, damit die E-PRTR-VO rechtskräftig ist?

Der Vollzug der E-PRTR-VO ist nicht von der Ratifikation des PRTR-Protokolls abhängig. Für die rechtliche Umsetzung des PRTR in Deutschland und die Berichterstattung der Daten der Betriebseinrichtungen an die nationale Behörde und an die EU-Kommission sind die E-PRTR-VO und das deutsche PRTR-Gesetz (SchadRegProtAG)) relevant. Obwohl das PRTR-Protokoll Ausgangspunkt der europäischen und deutschen Regelungen ist, spielt es eher eine untergeordnete Rolle.

Zeitplan und Fristen für die erste PRTR-Berichterstattung

Siehe Zeitplan für die PRTR-Berichterstattung.

Kommunale Kläranlagen - länderübergreifend

siehe Kommunale Kläranlagen - länderübergreifend im FAQ-Tätigkeitskatalog.