4.f) Herstellung von Explosivstoffen und Feuerwerksmaterial: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
imported>Grimm (Die Seite wurde neu angelegt: „<!--4f) Herstellung von Explosivstoffen und Feuerwerksmaterial-->__NOTOC__ '''Vollständige Bezeichnung:<br/>4.f) Anlagen zur industriellen Herstellung von Exp…“) |
(kein Unterschied)
|
Aktuelle Version vom 21. August 2014, 10:29 Uhr
Vollständige Bezeichnung:
4.f) Anlagen zur industriellen Herstellung von Explosivstoffen und Feuerwerksmaterial
Wie kann der Begriff "Feuerwerksmaterial" konkretisiert werden? | |
Der Begriff "pyrotechnic products" wurde bei der Übersetzung der englischen Version des EU Guidance Document E-PRTR in die deutsche Fassung mit "Feuerwerksmaterial" nicht korrekt übersetzt, da pyrotechnische Erzeugnisse auch z.B. Sprengkapseln für Airbags u.a. umfassen. Die treffendere Übersetzung lautet "Pyrotechnische Erzeugnisse".
Die entsprechenden Betriebseinrichtungen sind durch die Nr. 10.1G der 4. BImSchV erfasst. |