4.a) x) Herstellung von Farbstoffen und Pigmenten

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Version vom 18. August 2014, 16:06 Uhr von imported>Grimm
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Vollständige Bezeichnung:
4.a) x) Chemianlagen zur industriellen Herstellung von Farbstoffen und Pigmenten

Anlagen nach Nr. 4.1.10 der 4. BImSchV "Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung Anlagen zur Herstellung von Stoffen oder Stoffgruppen durch chemische Umwandlung in industriellem Umfang, insbesondere zur Herstellung von Farbstoffen und Pigmenten" sind der Nr. 4.a) x) der E-PRTR-VO zugeordnet.

Fallen Anlagen unter das PRTR, in denen nur Ausgangsstoffe für Farbstoffe und Pigmente hergestellt werden?

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